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2014 | Buch

Compliance Officer

Das Augsburger Qualifizierungsmodell

herausgegeben von: Walburga Schettgen-Sarcher, Sebastian Bachmann, Peter Schettgen

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Über dieses Buch

Aufbau, Implementierung und Gelebtwerden einer Compliance-Organisation in Unternehmen erfordern eine ganzheitliche Sichtweise auf das Thema. Ausgehend von juristischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen beleuchten die Beiträge dieses Bandes die wichtigsten Compliance-Risiken in Unternehmen. Die Autoren diskutieren die Implementierung im Rahmen der Unternehmensorganisation und legen besonderes Augenmerk auf die IT-Strukturen. Die persönlichen Anforderungen an den Compliance-Beauftragten sowie die ethische Verantwortung im Bereich der Compliance bilden einen weiteren Schwerpunkt. Die konsequent praxisorientierte Behandlung des Themas Compliance wird im Kapitel "Praxisfragen der Compliance" mit Themen wie Compliance und M&A, Collective Action, Compliance im Konzern explizit betont.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Compliance als mehrdimensionales Anforderungssystem

Frontmatter
1. Compliance als interdisziplinäre Herausforderung – Das Augsburger Qualifizierungsmodell
Zusammenfassung
Der Begriff Compliance hat in den letzten Jahren einen einmaligen Siegeszug durch wirtschaftliche und rechtliche Fachkreise angetreten. Dabei haben sich unterschiedliche Definitionen mit verschiedenen Schwerpunkten herausgebildet. Im Allgemeinen wird Compliance verstanden als Handeln in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Regeln. Folgt man dieser Definition, besitzt die Thematik Compliance als Untersuchungsgegenstand vor allem zwei Dimensionen: Zum einen umfasst sie die Summe der organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen, die gewährleisten, dass sich Organe und Mitarbeiter des Unternehmens rechtmäßig verhalten (auch Corporate Compliance). Zum anderen schließt der Begriff Compliance aber auch die Perspektive auf das individuelle gesetzestreue Verhalten ein. Im Folgenden wird Compliance daher konturenstärker als institutionalisierte und intuitive Normloyalität im Unternehmen begriffen.
Sebastian Bachmann, Simon Fechner
2. Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Compliance
Zusammenfassung
„Petrus will die Himmelspforte renovieren und holt dafür drei Angebote ein: Der Albaner verlangt 600 Euro (200 Euro für die Farbe, 400 Euro für die Arbeit). Der deutsche Handwerker will 1.000 Euro (300 Euro für die Qualitätsfarbe, 300 Euro für die Arbeit und 400 Euro für Steuer und Versicherung). Der Grieche will 3.000 Euro! Er erklärt dem geschockten Petrus: 1.000 Euro für mich, 1.000 Euro für Dich, 200 Euro für die Farbe, 500 Euro, damit der Deutsche sein Angebot zurückzieht, und 300 Euro für den Albaner – irgendwer muss die Arbeit ja machen.“
Thomas Berndt

Compliance-Risiken

Frontmatter
3. Anti-Korruption
Zusammenfassung
Über viele Jahrzehnte wurde Korruption, zumindest wenn sie im Ausland begangen wurde, als ein legitimes Mittel angesehen, um wirtschaftlich erfolgreich tätig sein zu können. Schmiergelder konnten zudem steuerlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Doch die Zeiten haben sich geändert. Korruption gehört heute zu den weltweit verpönten Geschäftspraktiken. Internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen, der OECD, des Europarats oder anderer internationaler Institutionen fordern eine konsequente Verfolgung von Korruptionsdelikten. Fortschritte der Staaten im Kampf gegen Korruption werden sowohl von der EU, den Vereinten Nationen, GRECO oder anderen internationalen und zwischenstaatlichen Organisationen als auch durch NGOs, an vorderster Stelle Transparency International, überwacht.
Christian Pelz
4. Competition Compliance
Zusammenfassung
SZ, Dezember 2012: „Rekordbußgelder gegen Bildröhrenkartell“ (1,47 Milliarden Euro); Focus, Oktober 2011: „Cappuccino-Kartell – Millionenstrafe für Preisabsprachen“; Stern, September 2011: „Bundeskartellamt sprengt Spanplatten-Kartell“; FAZ, April 2011: „315 Millionen Euro – Hohe Strafe für Waschmittel-Kartell“; FR, Juni 2011: „Staatsanwalt ermittelt gegen Stahlkartell“; Focus, Dezember 2012: „Klage gegen Schienenkartell – Bahn will 750 Millionen Euro Schadenersatz“; FTD, November 2012: „Die Prozesswelle der Kartellopfer“; SZ, Dezember 2012: „Thyssen-Krupp verklagt Ex-Manager auf 100 Millionen Euro“; Feuerwehr-Magazin, Juli 2011: „Kartell – Berlin hebt Vergabesperren wieder auf“.
Christian Heinichen
5. Bank- und Kapitalmarkt-Compliance
Zusammenfassung
Das Kapitalmarktrecht verbindet unterschiedliche Rechtsgebiete und ist eine äußerst dynamische Rechtsmaterie, die durch eine starke Internationalisierung und Europäisierung sowie technische Innovation geprägt ist. Das Kapitalmarktrecht dient dem Funktionsschutz des Kapitalmarkts, mithin der Effizienz der Kapitalmärkte, der Sicherung des Anlegervertrauens und einer Minimierung der Transaktionskosten. Ein integrer Kapitalmarkt trägt gleichzeitig zum Schutz des individuellen Anlegervermögens bei, etwa im Hinblick auf private Altersvorsorge.
Axel-Dirk Blumenberg
6. Damoklesschwert persönliche Haftung – Schutzschild D&O-Versicherung?
Zusammenfassung
Es besteht Einigkeit, dass es zu den Kernaufgaben von Vertretungsorganen juristischer Personen gehört, geeignete und zumutbare Schutzvorkehrungen zu treffen, um Normenverstöße durch die Mitarbeiter des Unternehmens zu verhindern. Vorstände von Aktiengesellschaften sind hierbei aufgrund gesetzlicher und gesetzesähnlicher Vorgaben noch stärker in der Pflicht als GmbH-Geschäftsführer. Praktische Fragen bestehen in diesem Zusammenhang zahlreiche.
Michael Steiner

Compliance und IT

Frontmatter
7. Compliant Compliance – Ausgewählte Grenzen maximaler Kontrolle
Zusammenfassung
1
Die zahlreichen und komplizierten rechtlichen Vorgaben zum ordnungsgemäßen Handeln von Geschäftsleitern und die mit ihrer Verletzung einhergehenden Risiken, auch einer persönlichen Haftung, bringen es mit sich, dass in einigen Fällen die im Unternehmen Verantwortlichen, möglicherweise aufgrund der Sorge, unzureichende Maßnahmen zu ergreifen, zur Übererfüllung des Ziels der Herstellung und Wahrung von Compliance im Unternehmen neigen. Übererfüllung im vorgenannten Sinne bezeichnet die ausschließliche Fokussierung auf das Ziel absoluter Compliance, (häufig mit dem Fokus auf wenige besonders wichtige Themen wie die Aufdeckung und Verhinderung von Korruption oder des Verrats von Geschäftsgeheimnissen) ohne bei der Auswahl der dazu erforderlichen Maßnahmen die möglichen Kollateralschäden in Form der Verletzung von Rechten Dritter zu berücksichtigen.
 
Michael Schmidl
8. Whistleblowing – Hinweisgebersysteme als Bestandteil eines effektiven Compliance-Managements
Zusammenfassung
Mit Beginn der in den letzten Jahren stetig gewachsenen Compliance-Diskussion in Deutschland ist auch das sogenannte Whistleblowing in den Fokus von Unternehmen, der Wissenschaft und nicht zuletzt der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Auf Compliance- Tagungen gehört es nach wie vor zu den am meisten diskutierten und nicht selten auch umstrittenen Compliance-Themen.
Sascha Süße

Compliance in der Unternehmensentwicklung

Frontmatter
9. Organisationspsychologische Aspekte der Compliance
Zusammenfassung
Themen der öffentlichen Diskussion, wie die Offenlegung von Gehältern, Diversität und Gleichberechtigung, ethisches Handeln, ökologische Verantwortung und Nachhaltigkeit haben in den vergangenen Jahren wiederholt die gesellschaftliche Verpflichtung von Unternehmen betont. Sie fanden Eingang in Gesetze oder Richtlinien, wie etwa den deutschen Corporate Governance Kodex (Ziffer 4.1.3), und sind Inhalt zahlreicher „Sonntagsreden“ über gute und werteorientierte Unternehmensführung.
Silja Kennecke, Dieter Frey, Jürgen Kaschube
10. Arbeitsrechtliche Implementierung und Durchsetzung
Zusammenfassung
Bei der Erstellung, Einführung und Durchsetzung eines Compliance-Systems ist zu berücksichtigen, dass Adressat von Compliance-systemimmanenten Verhaltensrichtlinien und Anweisungen überwiegend Arbeitnehmer des jeweiligen Unternehmens oder Konzernes sind. Auch beste und wohlgemeinte Regelungen verfehlen ihre Wirkung, wenn der Aufbau eines Compliance-Systems sowie dessen Einführung, Überwachung und Durchsetzung unter Missachtung grundlegender arbeitsrechtlicher Bestimmungen erfolgen. Das deutsche Arbeitsrecht enthält bekanntlich sehr detailliert ausgebildete, im Wesentlichen dem Schutz der Arbeitnehmer dienende Bestimmungen, deren Missachtung zu einer Unwirksamkeit oder nicht Durchsetzbarkeit einer Maßnahme führen können.
Jens Goldschmidt

Compliance als Bestandteil der Unternehmenskultur

Frontmatter
11. Ethische Verantwortung im Bereich Compliance
Zusammenfassung
Spätestens seit der Verabschiedung des in seiner Art richtungsweisenden Sarbanes-Oxley Acts im Juli 2002 trat der bis dato vorwiegend rechtswissenschaftlich gebräuchliche Begriff der Compliance seinen globalen Siegeszug an. Mit den aufsehenerregenden Wirtschaftsskandalen der vergangenen Jahre hat sich der Compliance-Begriff auch hierzulande zur betriebswirtschaftlichen Sollgröße deutscher Management-Etagen entwickelt – jenes Bild sollen zumindest die gewinnbringend medial in Szene gesetzten Firmenportale, umfangreichen Compliance-Standards und -Berichte glaubwürdig vermitteln. Schenkt man der professionell inszenierten Kommunikationsmaschinerie Glauben, fühlt sich die Unternehmenspraxis mehr denn je der Gesellschaft verpflichtet – wahrt Moral, Integrität und bedingungslose Gesetzestreue in allen Geschäftsvorgängen und entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die jüngsten Unternehmensskandale offenbaren allerdings ein gegensätzliches Bild: Vereinzelt scheint immer noch eine tiefe Kluft zwischen kommuniziertem Anspruch und betrieblicher Handlungswirklichkeit zu existieren. Und das in einer Zeit, in der sich Integrität und unternehmerische Glaubwürdigkeit zusehends zur erfolgskritischen Unternehmensressource wandeln.
Thomas Schwartz, Nikolaus Seitz
12. Compliance als persönliche Führungsaufgabe
Zusammenfassung
Wie stehen die Worte Compliance und Führung zueinander? Wenn wir uns dem Thema annähern, ergibt sich daraus vielleicht so etwas wie eine Aufgabenbeschreibung. Vorwegzuschalten ist, dass es Compliance als Aufgabenbereich bekanntlich noch gar nicht so lange gibt, jedenfalls, wenn man den englischen Titel nimmt: Compliance. To comply with bedeutet sinngemäß, den Anforderungen gerecht zu werden. Bleiben wir bei dieser sinngemäßen Übersetzung, dann ist diese Aufgabe eigentlich doch gar nicht so neu. Und das ist auch die Herausforderung, der die Compliance als Führungsaufgabe begegnet. Wie und welchen Anforderungen soll sie selbst gerecht werden? Betritt sie die Bühne, dann ist ein häufiger Reflex „Das machen wir doch sowieso.“ Compliance wird also, wenn wir sie hier als Führungsaufgabe betrachten, ihr Heil im Spannungsfeld zwischen Akzeptanz und Vorurteil suchen müssen.
Gerald Marimón
Backmatter
Metadaten
Titel
Compliance Officer
herausgegeben von
Walburga Schettgen-Sarcher
Sebastian Bachmann
Peter Schettgen
Copyright-Jahr
2014
Electronic ISBN
978-3-658-01270-0
Print ISBN
978-3-658-01269-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-01270-0