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2013 | Buch

Internationales Ertragsteuerrecht

Lösung grenzüberschreitender Sachverhalte

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Über dieses Buch

Dieses Buch enthält auf die Unternehmenspraxis zugeschnittenes Wissen zum Ertragsteuerrecht. Anhand von ausgewählten Fällen aus dem Bereich grenzüberschreitender Sachverhalte werden die relevanten ertragsteuerrechtlichen Probleme umfassend und

verständlich dargestellt. Praktische Hinweise zur Bearbeitung machen das Buch zu einem wertvollen Ratgeber in allen international tätigen Unternehmen.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeit
Zusammenfassung
Auslandseinsätze deutscher Arbeitnehmer wie auch Inlandseinsätze ausländischer Arbeitnehmer haben in den vergangenen Jahren stets zugenommen. Durch Gesetze wie das Arbeitnehmer- Entsendungsgesetz (AEntG) und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind vielfältige gesetzliche Regelungen auf den Gebieten Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht usw. geschaffen worden. Vorschriften bzgl. der Besteuerung der grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit finden sich in diesen Gesetzen jedoch nicht. Hier sind die Regelungen des EStG und gegebenenfalls die der Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten. Als Verwaltungsvorschriften sind noch die Regelungen des Auslandstätigkeits-Erlasses (ATE) und des Pauschalierungserlasses zu erwähnen. Die Finanzverwaltung hat auf die stetig steigende Zahl der im Ausland eingesetzten inländischen Arbeitnehmer jedoch auch reagiert. Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 ist von Arbeitnehmern mit ausländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Anlage N-AUS beim Finanzamt einzureichen. Die Eintragungen auf dieser neuen Anlage N-AUS sollen der Finanzverwaltung die Ermittlung des Sachverhalts erleichtern. Der Bereich der ausländischen Arbeitnehmereinkünfte wurde somit von den anderen möglichen auf der Anlage AUS zu erfassenden Auslandssachverhalten abgekoppelt. Das teilweise veraltete aber derzeit zwingend zu beachtende BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Arbeitslohn in DBA-Fällen, dessen Überarbeitung durch die Verwaltung schon mehrfach angekündigt wurde, wird soweit ersichtlich auch im Jahr 2013 noch nicht fertiggestellt sein, bzw. im BStBl. veröffentlicht werden können.
Jörg-Thomas Knies
2. Abfindungen
Zusammenfassung
Neben der Besteuerung des Arbeitslohns spielt häufig auch die Frage der Besteuerung von Abfindungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit gezahlt werden eine nicht unbedeutende Rolle. Unter Abfindungen in diesem Sinne werden hier Zahlungen verstanden, die nach § 3 Nr. 9 EStG in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung in bestimmten Umfang steuerfrei waren. Ab 2006 sind solche Abfindungen in vollem Umfang steuerpflichtig, werden jedoch grds. mit einem besonderen – meist günstigerem Tarif der sog. Fünftelregelung nach § 34 EStG - besteuert. In diesem Kapitel werden die Grundsätze und Probleme, die im Rahmen der deutschen Besteuerung solcher Abfindungen auftreten können dargestellt. Auch hierbei sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden. Zunächst wird die - meist unproblematische - Besteuerung von in der BRD unbeschränkt Steuerpflichtigen, die eine Abfindung im Zusammenhang mit einer im Ausland geleisteten Tätigkeit erhalten, dargestellt. Daran schließt sich die Darstellung der sehr umstrittenen inländischen Besteuerung von beschränkt Steuerpflichtigen an, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, jedoch eine Abfindung von einem Arbeitgeber mit Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in Deutschland erhalten.
Jörg-Thomas Knies
3. Immobilien im Privatvermögen
Zusammenfassung
In diesem Kapitel wird die Besteuerung von im Privatvermögen befindlichen Immobilien im Rahmen von grenzüberschreitenden Sachverhalten dargestellt. Zunächst wird die inländische Besteuerung einer von Steuerinländern im Ausland vermieteten und anschließend veräußerten Immobilie erläutert. In diesem Rahmen wird sowohl die Besteuerung von positiven Einkünften also Gewinnen wie auch auf die Frage der Berücksichtigung von ausländischen Verlusten im Rahmen der deutschen Besteuerung eingegangen. Des Weiteren werden Besonderheiten einzelner DBA besonders hervorgehoben aber zunächst auch die steuerlichen Probleme von in Nicht-DBA-Staaten belegenen Immobilien erläutert. Im Anschluss daran wird die Besteuerung der vermieteten und ggf. auch veräußerten in Deutschland gelegenen Immobilien beschränkt Steuerpflichtiger kurz erläutert.
Jörg-Thomas Knies
4. Die Wegzugsbesteuerung – § 6 AStG
Zusammenfassung
Der unbeschränkt Steuerpflichtige X ist zu 100 % an der X-GmbH beteiligt ist, diese Beteiligung hält er im Privatvermögen und bei einer Veräußerung der Anteile wäre ein erheblicher Gewinn nach § 17 EStG zu versteuern. X zieht jedoch in die Schweiz und nachdem er unzweifelhaft seine unbeschränkte Steuerpflicht beendet hatte, veräußert er die Anteile an der X-GmbH mit einem Gewinn von 2.000.000 €. Richtig ist, dass zunächst an die beschränkte Steuerpflicht des X nach § 1 Abs. 4 i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 2 e) EStG zu denken wäre. Das DBA-Schweiz (wie übrigens die meisten DBA, vgl. Art. 13 Abs. 5 OECD-MA !) „nimmt aber der BRD für diese Einkünfte das Besteuerungsrecht wieder“ und weist es der Schweiz als Ansässigkeitsstaat zu. Die durch die Veräußerung entstrickten / aufgedeckten stillen Reserven wären der inländischen Besteuerung mithin entzogen. Dieser Gestaltungsmöglichkeit soll § 6 AStG entgegenwirken. In der logischen Sekunde, bevor der Steuerpflichtige im Ausland seinen Wohnsitz und damit seine Ansässigkeit für Abkommenszwecke im anderen Land begründet, entsteht eine Wertzuwachssteuer nach § 6 AStG. Man spricht hier auch von einer Vermögenszuwachsbesteuerung. Das folgende Kapitel erläutert die sog. Wegzugsbesteuerung. Auf europarechtliche Besonderheiten und Gestaltungsmöglichkeiten wird darüberhinaus auch eingegangen.
Jörg-Thomas Knies
5. Besteuerung von Betriebsstätten
Zusammenfassung
Ausländische Investoren beziehen nach § 1 Abs. 4 EStG i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG inländische Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn sie dafür im Inland (§ 1 Abs. 1 Satz 2 EStG) eine Betriebsstätte (§12 AO) unterhalten oder einen ständigen Vertreter (§ 13 AO) bestellt haben. Eine Betriebsstätte ist nach der Grundregel des § 12 Satz 1 AO jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Eine Geschäftseinrichtung oder Anlage in diesem Sinne setzt zunächst die Zusammenfassung von Wirtschaftsgütern voraus. Der Einsatz von Personal ist nicht zwingend erforderlich, so dass z.B. auch ein Internet Server grds. eine Betriebsstätte begründen kann. Das bloße Halten von Rechten begründet dagegen keine Betriebsstätte.
Lars Micker
6. Besteuerung der Gesellschafter von Personengesellschaften
Zusammenfassung
Als Personengesellschaften kommen grds. die Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) sowie GbR, Erbengemeinschaften, KGaA und stille Gesellschaften in Betracht. Sie sind als inländisch zu qualifizieren, wenn sich der Ort der Geschäftsleitung im Inland befindet. Im Nicht-DBA-Fall gilt aus deutscher Perspektive das Transparenzprinzip uneingeschränkt mit der Folge, dass die Personengesellschaft ertragsteuerlich nicht selbst Steuersubjekt, sondern nur Gewinnermittlungssubjekt ist und ihre Besteuerungsgrundlagen bei den Gesellschaftern erfasst werden. Die Besteuerung hat bei den Gesellschaftern so zu erfolgen, als ob sie die Einkünfte der Personengesellschaft anteilig unmittelbar bezogen hätten.
Lars Micker
7. Besteuerung von Kapitalgesellschaften
Zusammenfassung
Nach § 1 Abs. 1 KStG sind Kapitalgesellschaften (insbesondere Europäische Gesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung), Genossenschaften einschließlich der Europäischen Genossenschaften, Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts, nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts sowie Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich nach § 1 Abs. 2 KStG auf sämtliche Einkünfte (Welteinkommensprinzip).
Lars Micker
8. Besonderheiten bei Basis- und Zwischengesellschaften
Zusammenfassung
Die Hinzurechnungsbesteuerung bei Beteiligungen an ausländischen Zwischengesellschaften nach §§ 7 ff. AStG behandelt Lieferungs- und Leistungsbeziehungen einer Gesellschaft, die in einem Staat mit niedriger Besteuerung ansässig ist und an der Inländer wesentlich beteiligt sind. Bei diesen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen wird zwischen aktiven und passiven Tätigkeiten unterschieden. Bei Letzteren stellt das Gesetz die Vermutung auf, dass sie in unangemessener Weise in das Ausland verlagert worden sind. Deshalb sollen sie einer inländischen Besteuerung zugeführt werden. Im Normalfall greift das deutsche Besteuerungsrecht dagegen erst bei einer Ausschüttung der ausländischen Gesellschaft an die inländischen Gesellschafter. Der Gesetzgeber hat die Regelungen durch Art. 17 Steueränderungsgesetz 1992 verschärft und Sonderregelungen für Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter getroffen. Vorausgegangen war das Bekanntwerden von Gestaltungen, in denen die Anwendung der §§ 7 ff. AStG a.F. z.B. dadurch umgangen worden war, dass eine Beherrschung der ausländischen Kapitalgesellschaft durch Steuerinländer vermieden wurde. Die Verwaltungsauffassung betreffend die Regelungen ist in Tz. 7 ff. des Schreibens betreffend Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes enthalten und wurde später im Hinblick auf die EuGH-Rechtsprechung in der Rechtssache „Cadbury Schweppes“ näher konkretisiert.
Lars Micker
9. Erfolgs- und Vermögensabgrenzung
Zusammenfassung
Für die Zuordnung der im Betriebsstättenstaat zu versteuernden und im Ansässigkeitsstaat zu entlastenden Einkünfte enthalten die DBA regelmäßig eine besondere Regelung. Danach sind der Betriebsstätte die Gewinne zuzurechnen, „die sie hätte erzielen können, wenn sie eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen als selbständiges Unternehmen ausgeübt hätte und im Verkehr mit dem Unternehmen, dessen Betriebsstätte sie ist, völlig unabhängig gewesen wäre” (vgl. Art. 7 Abs. 2 OECD, Grundsatz des Fremdvergleichs, dealing at arm’s length-Prinzip).
Lars Micker
10. Internationale Steuerplanung
Zusammenfassung
Ein zentrales Instrument der internationalen Steuerplanung mit dem Ziel der Steueroptimierung bei grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen stellt die Rechtsformwahl da. Wie im nationalen Steuerrecht kann insoweit keine allgemeingültige Empfehlung einer optimalen Rechtsform gegeben werden, da es sich um eine unternehmensspezifische Entscheidung handelt, die neben steuerlichen Gesichtspunkten von zahlreichen außersteuerlichen Rahmenbedingungen beeinflusst wird.
Lars Micker
Backmatter
Metadaten
Titel
Internationales Ertragsteuerrecht
verfasst von
Jörg-Thomas Knies
Lars Micker
Copyright-Jahr
2013
Electronic ISBN
978-3-658-01584-8
Print ISBN
978-3-658-01583-1
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-01584-8