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2014 | Buch

Die gemeinnützige GmbH

Errichtung, Geschäftstätigkeit und Besteuerung einer gGmbH

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Über dieses Buch

Die gGmbH gewinnt als neuere Gestaltungsform im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts immer größere Bedeutung. Obgleich sie keine eigenständige Rechtsform bildet, sondern auf der klassischen GmbH aufbaut, ist die gGmbH ein Gestaltungsmittel besonderer Art: Sie verbindet die Flexibilität der Kapitalgesellschaft mit der dauerhaften Absicherung der Satzungszwecke und der gemeinnützigen Mittelverwendung. Die vorliegende vollständig überarbeitete Neuauflage berücksichtigt die letzten Änderungen des Erbschaftsteuerrechts sowie aktuelle Rechtsprechung zum Gemeinnützigkeitsrecht.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einführung und Grundlegung
Zusammenfassung
Zivilgesellschaftliches Engagement wird traditionell im Vereins- und Stiftungswesen angesiedelt. Wenn über gemeinnützige Gestaltungen nachgedacht wird, kommen zunächst auch die Rechtsformen des eingetragenen Vereins und der rechtsfähigen Stiftung in den Sinn. Während beim Verein der persönliche Einsatz der Mitglieder im Vordergrund steht, ist die Stiftung durch ihr dauerhaft gewidmetes Vermögen gekennzeichnet. Unternehmerisches Engagement für gesellschaftliche Belange ist vielfältig und die Abgrenzung zwischen Eigen- und Gemeinwohl nicht immer in aller Trennschärfe erkennbar: Es beginnt beim Sponsoring sportlicher oder kultureller Veranstaltung, wird wahrgenommen durch gezielte Spenden und soziale Förderprojekte sowie unternehmenseigene Stiftungsaktivitäten (Unternehmensstiftungen); unternehmensintern findet seine Bestimmung in Gestalt guter Unternehmensführung oder auch unter dem Begriff der Corporate Social Responsibility.
Weniger im Fokus steht hingegen die Verbindung von gemeinnütziger und gleichzeitig wirtschaftlicher Betätigung: Unternehmen/Gesellschaften sind – im Gegensatz zu dem beschriebenen unternehmerischen Mäzenatentum – nicht bereits durch ihre Tätigkeit dem Gemeinwohl verpflichtet – die tun dies auf freiwilliger Basis durch die Verwendung eines (meist geringen) Gewinnanteils für Spendenzwecke.
An dieser Schnittstelle zwischen zivilgesellschaftlicher Verantwortung und wirtschaftlicher Betätigung liegt die Bedeutung der gemeinnützigen GmbH – mit ihr lassen sich unternehmerische und gemeinnützige Zwecke wie bei keiner anderen Rechtsform miteinander verbinden.
Christina Weidmann, Ralf Kohlhepp
2. Gesellschaftsrecht der gGmbH
Zusammenfassung
Die gGmbH als gemeinnützige Kapitalgesellschaft unterliegt den allgemeinen Regelungen des Gesellschaftsrechts – ihre ideelle Zielsetzung führt grundsätzlich zu keiner gesellschaftsrechtlichen Sonderbehandlung. Das Gesellschaftsrecht kennt keine Einschränkung in Bezug auf die Gesellschaftszwecke – grundsätzlich kann eine GmbH zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden, d. h. es muss sich keineswegs um einen wirtschaftlich geprägten Zweck handeln (§ 1 GmbHG). Von ihrer Grundidee sind Kapitalgesellschaften als Rechtsform für erwerbswirtschaftliche Unternehmen vom Gesetzgeber konzipiert. Gleichwohl eignen sie sich als äußerer rechtlicher Rahmen für gemeinnütziges Engagement – sie verbinden hierbei die Vorteile der klaren gesellschaftsrechtlichen Regelungen mit den Grundsätzen des Gemeinnützigkeitsrechts zu einer unternehmerisch geführten Non-Profit-Organisation.
Christina Weidmann, Ralf Kohlhepp
3. Satzungsänderung, Nachfolge und Beendigung
Zusammenfassung
Gesellschaftsanteile einer GmbH sind grundsätzlich ohne Einschränkung veräußerlich und übertragbar. Die gesetzliche Grundlage für die Übertragung bzw. Abtretung von Geschäftsanteilen ist § 15 GmbHG.
Die Übertragung von Geschäftsanteilen erfolgt schuldrechtlich durch Kauf, Schenkung oder Treuhandvertrag; dinglich im Wege der Abtretung. Beides, schuldrechtliches und dingliches Geschäft, bedürfen der notariellen Beurkundung, § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG. Die Beurkundungspflicht bildet die erste (gesetzliche) Einschränkung des Grundsatzes der freien Verfügung über Geschäftsanteile.
Weitere Erschwerungen hinsichtlich der Veräußerung oder unentgeltlichen Übertragung eines Gesellschaftsanteils können der Gesellschaft bzw. den Gesellschaftern durch sog. Vinkulierungsklauseln im Gesellschaftsvertrag auferlegt werden. Die Abtretung der Geschäftsanteile kann z. B. an weitere Voraussetzungen, insbesondere gemäß § 15 Abs. 5 GmbHG an die Genehmigung der Gesellschaft, geknüpft werden. In der entsprechenden Vinkulierungsklausel sollte dann aber auch geregelt werden, ob der Geschäftsführer die Genehmigung erteilt oder hierfür ein Gesellschafterbeschluss erforderlich ist.
Bei gemeinnützigen GmbHs ist die Aufnahme einer Regelung bezüglich der Verfügung über Geschäftsanteile schon deshalb unverzichtbar, da nur so die Kontinuität der Gesellschaft und ihrer ideellen Prägung gewahrt werden kann. Insbesondere verhindern entsprechend ausgestaltete Vinkulierungsklauseln den unkontrollierten Eintritt Dritter in die Gesellschaft.
Christina Weidmann, Ralf Kohlhepp
4. Buchführung und Rechnungslegung
Zusammenfassung
Auf die Fragen der Buchführung gemeinnütziger Organisationen ist großes Augenmerk zu richten, da sich im Rahmen der ordnungsgemäßen Buchführung viele Vorentscheidungen für die zutreffende steuerliche Behandlung ergeben. Insoweit bringt das Gemeinnützigkeitsrecht hier zusätzliche Erfordernisse mit sich. So bedingt die Gemeinnützigkeit eine angemessene Erfassung der jeweiligen Aktivitäten in der Buchführung und mithin eine Trennung in die vier Bereiche: ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetriebe, steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.
Die Buchführung gliedert sich zunächst wie bei allen anderen wirtschaftlichen Aktivitäten in die Lohn- und Gehaltsbuchführung und die Finanzbuchhaltung. In diesem Kapitel wird im Wesentlichen die Finanzbuchhaltung besprochen, da sich im Hinblick auf die Lohn- und Gehaltsbuchführung grundsätzlich keine Besonderheiten gegenüber nicht gemeinnützigen Organisationen ergeben.
Eine generelle Schwierigkeit besteht jedoch darin, dass das externe Rechnungswesen nach HGB, das eine gGmbH qua Rechtsform anwenden muss, nicht ohne weiteres mit den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen in Einklang gebracht werden kann. Es wird daher gegebenenfalls im Einzelfall auf absehbare Zeit zwei Rechenwerke geben müssen, die nebeneinander bestehen: Den Jahresabschluss einerseits und die Mittelverwendungsrechnung andererseits. Allerdings ist ins gewissen Grenzen eine „Einheitsbilanz“ möglich, die eine handelrechtliche Buchführung und eine abgabenrechtliche Mittelverwendungsrechnung vereint.
Christina Weidmann, Ralf Kohlhepp
5. Die Besteuerung der gGmbH
Zusammenfassung
Das Steuerrecht hat die weitestgehende Bedeutung für gemeinnützigkeitsrechtliche Fragestellungen der gGmbH. Die Grundzüge setzen sich aus den Regelungen zur Besteuerung aller sonstigen gemeinnützigen Körperschaften im deutschen Steuerrecht und den Besteuerungsreglungen für Kapitalgesellschaften zusammen.
Die nachfolgende Darstellung verfolgt das Ziel, die Besteuerung im Lebenszyklus der gGmbH nachzuzeichnen, um eine schnelle Orientierung in der jeweils zu beurteilenden Situation zu ermöglichen.
Die steuerliche Begünstigung ist ein wesentliches Motiv für die Wahl der gGmbH als Gestaltungsmittel. Dementsprechend erfordert jede seriöse Neugründung einer gGmbH ein umfassendes Steuerkonzept. Dem Irrglauben, man könne ohne uneigennützige Ziele gemeinnützigkeitsrechtliche Steuervergünstigungen dauerhaft nutzen, muss, auch im Interesse des guten Rufes der Gemeinnützigkeit in Deutschland, entschieden entgegengetreten werden.
Unterschieden werden muss zwischen den steuerlichen Konsequenzen des Eintritts in die Gemeinnützigkeit, der laufenden Besteuerung und der steuerlichen Behandlung bei einer Beendigung des gemeinnützigen Engagements. Ebenfalls zu unterscheiden sind die jeweiligen Steuerfolgen auf Ebene der Gesellschaft und auf Ebene des übergeordneten Trägers, wobei dort wiederum zu unterscheiden ist, ob die Trägerschaft von einer oder mehrerer Privatpersonen, von einer nicht gemeinnützigen Kapitalgesellschaft oder von einer gemeinnützigen Organisation (Stiftung, Verein, gGmbH) ausgeübt wird.
Christina Weidmann, Ralf Kohlhepp
6. Muster und Materialien
Zusammenfassung
In Anlage 1 zur Abgabenordnung gibt die Finanzverwaltung ein Muster vor, das die Mindestvoraussetzungen, die aus steuerlicher Sicht an die Satzung der gemeinnützigen Organisationen gestellt werden, präzisiert. Dieses Satzungsmuster ist nicht spezifisch auf eine bestimmte Form der gemeinnützigen Zweckerrichtung ausgerichtet, sondern muss für Zwecke der Anwendung im jeweils erforderlichen Kontext angepasst werden. Nachfolgend wird gleichwohl der Text des Satzungsmusters nach Anlage 1 zur AO wiedergegeben, um die insoweit erforderlichen Mindestvoraussetzungen zu verdeutlichen.
Christina Weidmann, Ralf Kohlhepp
Backmatter
Metadaten
Titel
Die gemeinnützige GmbH
verfasst von
Christina Weidmann
Ralf Kohlhepp
Copyright-Jahr
2014
Electronic ISBN
978-3-658-02244-0
Print ISBN
978-3-658-02592-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-02244-0