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2014 | Buch

Rechnung stellen - Umsatz sichern

Alle Vorschriften mit Tipps und Beispielen

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Über dieses Buch

Rechnungen zu schreiben, gehört zu den schönsten Tätigkeiten für den Unternehmer. Allerdings ist das Stellen einer Rechnung nicht ohne Haken und Ösen. Viele Selbstständige kämpfen mit den gesetzlichen Vorschriften, mit den Pflichtangaben in Rechnungen, mit der Unterscheidung zwischen Kleinbetrags- und normalen Rechnungen und der Festlegung des richtigen Umsatzsteuersatzes.

Das Buch versteht sich als Leitfaden, um Selbstständigen die komplexen Rechnungsvorschriften verständlicher zu machen. Es soll als Wegweiser durch die zahlreichen steuerlichen Vorschriften dienen – versehen mit vielen praktischen Tipps und Beispielen. Ein praktischer Ratgeber, den man gern in die Hand nimmt.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Der Vertrag: Die Grundlage für die Rechnung
Zusammenfassung
Selbstständige schließen im Laufe ihrer unternehmerischen Tätigkeit zahlreiche Verträge: Mietverträge, Leasing-Verträge, Verträge mit Lieferanten und Dienstleistern – vor allem aber Verträge mit Kunden. Denn jedem Auftrag liegt ein Vertrag zu Grunde: Beide Seiten haben sich auf irgendeine Weise geeinigt, eine Geschäftsbeziehung miteinander einzugehen. Der Auftraggeber wünscht eine bestimmte Leistung zu bestimmten Konditionen, der Auftragnehmer liefert das Angebot dazu. Hat man sich über die inhaltlichen und formalen Details verständigt, kommt ein Vertrag zustande. Welche Form dieser Vertrag genau annimmt, kann von Fall zu Fall recht unterschiedlich aussehen.
Constanze Elter
2. Rechnungen leicht gemacht: Die Rechnungsvorschriften
Zusammenfassung
Rechnungen schreiben könnte so einfach sein. Aber seit einigen Jahren gibt es umfangreiche Formvorschriften für Rechnungen, die es einzuhalten gilt. Hintergrund der formalen Regelungen ist, das Geschäftsgebahren zwischen Unternehmen transparenter zu machen. Mit anderen Worten: Die Finanzbehörden sollen ohne größeren Aufwand nachprüfen können, ob die Umsatzsteuer korrekt erhoben wurde.
Constanze Elter
3. Elektronische Rechnungen
Zusammenfassung
„Die Rechnung schicke ich Ihnen dann per E-Mail zu“: Sicher haben Sie diesen Satz in der jüngsten Vergangenheit schon öfters gehört – oder vielleicht auch selbst gesagt. Denn der Gesetzgeber hat die Anforderungen an elektronische Rechnungen zurückgeschraubt: Wo früher eine qualifizierte digitale Signatur eine zentrale Voraussetzung für den Vorsteuerabzug war, reichen nun im Prinzip die Regelungen, die auch für Rechnungen auf Papier gelten. Hintergrund ist die Mehrwertsteuersystemrichtlinie der Europäischen Union: Hierin stellte die EU klar, dass jeder umsatzsteuerpflichtige Unternehmer im EU-Gebiet in Eigenregie festlegen darf, wie die Echtheit der Rechnung, deren inhaltliche Unveränderbarkeit und die Lesbarkeit sichergestellt werden soll. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 ging diese Regelung in die deutsche Gesetzgebung ein.
Constanze Elter
4. Basiswissen Umsatzsteuer
Zusammenfassung
Die Umsatzsteuer ist – neben der Einkommensteuer, die der Selbstständige auf seinen Gewinn zahlt, und gegebenenfalls der Gewerbesteuer – die wichtigste Steuer, mit der ein Unternehmen ständig zu tun hat. Der Grundgedanke dieser Steuerart: Jeder noch so kleine Umsatz soll besteuert werden – und die Unternehmen sind dabei gewissermaßen Erfüllungsgehilfen des Staats. Denn sie nehmen die Umsatzsteuer ein und leiten sie an den Fiskus weiter.
Constanze Elter
5. Rechnungen ins Ausland
Zusammenfassung
Wer gut im Geschäft ist, kennt keine Grenzen. Der Euro macht es umso leichter: Seitdem es in weiten Teilen Europas eine gemeinsame Währung gibt, gehen auch viele kleinere Unternehmen dazu über, ihre Produkte und Dienstleistungen ins Ausland zu liefern. Mit bürokratischen Folgen für Rechnungen, Buchführung und Meldepflichten: Denn bei einer Rechnung ins Ausland müssen Sie auf andere Punkte achten als beim Inlandsgeschäft. Eine Rechnung ist grundsätzlich nach den Form- und Fristvorschriften des Landes auszustellen, in dem sich der Leistungsort befindet. Wie bei allen Steuervorschriften gibt es auch hiervon Ausnahmen.
Constanze Elter
6. Ein gut geführtes Archiv erleichtert die Betriebsprüfung
Zusammenfassung
Damit am Ende steuerlich nicht noch etwas schief geht, benötigen Sie ein gut strukturiertes Ablagesystem. Denn spätestens bei einer Betriebsprüfung gilt das Prinzip: Jeder Beleg muss ohne langes Suchen für Dritte auffindbar sein. Steuerlich prüfungsrelevante Unterlagen müssen zehn Jahre aufgehoben werden, alle anderen Geschäftsdokumente sechs Jahre. Spätestens bei der Betriebsprüfung stellen die Fachleute vom Finanzamt fest, ob alle Unterlagen fristgerecht verwahrt wurden – oder ob zugeschätzt werden muss.
Constanze Elter
Metadaten
Titel
Rechnung stellen - Umsatz sichern
verfasst von
Constanze Elter
Copyright-Jahr
2014
Electronic ISBN
978-3-658-03217-3
Print ISBN
978-3-658-03216-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-03217-3