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2014 | Buch

Die Emission von Anleihen und anderen Debt Produkten

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Investorenkommunikation

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Über dieses Buch

​Im Rahmen der Unternehmensfinanzierung durch die Emission sogenannter Debt Produkte stellen sich für die Kommunikation mit Investoren diverse hochgradig praxisrelevante rechtliche Fragen. Der folgende Beitrag setzt sich zunächst damit auseinander, unter welchen Voraussetzungen ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder einer entsprechenden Behörde eines anderen europäischen Landes gebilligter Wertpapierprospekt notwendig ist, um Anleihen und ähnliche Finanzierungsangebote zu nutzen. Des Weiteren wird dargestellt, welche Verhaltenspflichten im Hinblick auf die Kommunikation mit Investoren (bzw. der Öffentlichkeit) vor und während der Emission mit oder ohne Prospekt zusätzlich beachtet werden müssen und welche praktischen Probleme sich ergeben.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einleitung
Zusammenfassung
Debt Relations ist als Instrument der betrieblichen Kommunikationspolitik zu verstehen, welche speziell die Beziehung und Kommunikation zwischen dem Unternehmen und Fremdkapitalgebern betrifft. Sie fügt sich unter den Oberbegriff der Investor Relations und steht zwischen Begrifflichkeiten wie Creditor Relations, Bondholder Relations oder Shareholder Relations, wobei die Abgrenzung im Einzelnen nicht ganz eindeutig ist. Innerhalb der Debt Relations kann sodann wieder unterschieden werden zwischen der Kommunikation mit einzelnen oder Gruppen von Kreditgebern einerseits und der Kommunikation mit Anleihegläubigern andererseits, sowie der Kommunikation „nach außen“ mit Informationsmittlern (z. B. Ratingagenturen, Analysten, Vertreter der Medien).
Thorsten Kuthe, Madeleine Zipperle
2. Der Prospekt: Wann braucht man ihn? Was folgt daraus?
Zusammenfassung
Die erste Weichenstellung bei der Emission eines Debt Produkts geschieht bei der Beantwortung der Frage, ob das Vorhaben einen durch die BaFin (oder eine andere europäische Aufsichtsbehörde) gebilligten Wertpapierprospekt erfordert oder nicht. Dabei ist es einzelfallabhängig und kommt vor allem auf die konkrete Form der Emission sowie das zu emittierende Finanzprodukt an, ob eine Emission prospektpflichtig ist, ob sich die Erstellung eines Prospekts auf freiwilliger Basis anbietet, oder aber ob Ausnahmetatbestände eingreifen, die einen Prospekt entbehrlich machen. Die Antwort auf die Frage, welcher Weg in concreto zu beschreiten ist, hat erheblichen Einfluss auf die gegenüber potenziellen Investoren zu verfolgende Kommunikationsstrategie. Aus diesem Grund, und auch weil die Prospekterstellung (sowie insbesondere die Billigung) ein gewisses – wenn auch überschaubares – Maß an Zeit- und Kostenaufwand auslöst, muss sich ein Anbieter Klarheit darüber verschaffen, ob für die von ihm beabsichtigte Emission ein Prospekt notwendig ist.
Thorsten Kuthe, Madeleine Zipperle
3. Platzierung ohne Prospekt
Zusammenfassung
§ 3 Abs. 2 Satz 1 WpPG nennt sechs Ausnahmetatbestände, bei denen trotz Vorliegens eines öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel im organisierten Markt ein Prospekt entbehrlich ist.
Thorsten Kuthe, Madeleine Zipperle
4. Weitere gesetzliche und börsenrechtliche Pflichten je nach Börsensegment
Zusammenfassung
Ob ein Wertpapierprospekt erstellt werden muss oder nicht, ist eine der zentralen Fragen im Zuge der Emission von Wertpapieren. Daneben existieren jedoch weitere Pflichten, die ein Emittent unter Umständen beachten muss und für die Debt Relations von Bedeutung ist.
Thorsten Kuthe, Madeleine Zipperle
5. Zusammenfassung
Zusammenfassung
Die Emission eines Debt Produkts ist an eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben gebunden, über die sich der Emittent und andere mögliche Anbieter tunlichst vor Beginn der „heißen Phase“ einer Emission informieren sollten. Eine begleitende kapitalmarktrechtlich erfahrene Rechtsberatung wird zumeist unumgänglich sein. Die Entscheidung, ob eine Emission mit oder ohne Wertpapierprospekt angestrebt wird, ist weichenstellend und sollte so früh wie möglich getroffen werden. Bei einem öffentlichen Angebot ist ein Prospekt grundsätzlich erforderlich. Hiervon gibt es aber zahlreiche Ausnahmen und daneben außerdem die Möglichkeit, lediglich einen geschlossenen Kreis von institutionellen Investoren anzusprechen. Wenn jedoch eine Prospektpflicht besteht, so müssen insbesondere diejenigen Schritte, die im Zusammenhang mit der Emission im Bereich Marketing und Kommunikation gegangen werden sollen, eng mit einem Rechtsberater abgestimmt werden, damit nicht etwa eine „bloße“ Werbeankündigung bereits frühzeitig zur Qualifikation des Angebots als „öffentlich“ im Sinne von § 3 Abs. 1 WpPG führt. Schließlich ist in jedem Einzelfall genau zu prüfen, wen (außer oder statt den Emittenten) die Prospektpflicht trifft. Dies ist vor allem bei den sogenannten „Retail Kaskaden“ zu beachten. Hier kann es sogar möglich sein, dass gar nicht der Emittent selbst, sondern ein anderer prospektpflichtig wird.
Thorsten Kuthe, Madeleine Zipperle
Backmatter
Metadaten
Titel
Die Emission von Anleihen und anderen Debt Produkten
verfasst von
Thorsten Kuthe
Madeleine Zipperle
Copyright-Jahr
2014
Electronic ISBN
978-3-658-04590-6
Print ISBN
978-3-658-04589-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-04590-6