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2015 | Buch

Stiftungen in der Praxis

Recht, Steuern, Beratung

verfasst von: Klaus Wigand, Cordula Haase-Theobald, Markus Heuel, Stefan Stolte

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Über dieses Buch

Jahr für Jahr werden neue Rekordzahlen bei der Stiftungsgründung gemeldet. Dabei machen nicht nur steuerliche Vorteile die Stiftung interessant. Das Werk beschreibt die steuerlichen und rechtlichen Vor- und Nachteile von der Gründung bis zur Auflösung und gibt praktische Tipps für die Wahl der richtigen Stiftungsform und die laufende Stiftungsverwaltung. Zahlreiche Beraterhinweise machen das Werk zu einem unentbehrlichen Fundus der Stiftungsarbeit und Steuerberatung.

Die 4. Auflage wurde vollständig aktualisiert und berücksichtigt alle wichtigen Reformen und Gesetze für eine praxisnahe und steueroptimale Beratung.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Die Stiftungslandschaft in Deutschland
Zusammenfassung
Deutschland ist ein Stiftungsland. Schon seit Jahrtausenden bewahren und bewegen Stiftungen hier Gutes. Das Bewusstsein um die Bedeutung von Stiftungen ist allerdings erst in den letzten Jahrzehnten in unserer Gesellschaft erwacht.
Klaus Wigand, Cordula Haase-Theobald, Markus Heuel, Stefan Stolte
2. Allgemeines über Stiftungen
Zusammenfassung
Eine Stiftung ist eine juristische Person, die im Gegensatz zu anderen juristischen Personen keine Gesellschafter oder Mitglieder hat. Sie ist auf Dauer angelegt und stellt eine Zusammenfassung von Vermögen dar, das einem bestimmten Stiftungszweck gewidmet wird. Dieses Vermögen muss in seiner Substanz grundsätzlich erhalten werden.
Klaus Wigand, Cordula Haase-Theobald, Markus Heuel, Stefan Stolte
3. Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Zusammenfassung
Wer eine rechtsfähige Stiftung gründet, sollte sich im Voraus einige wichtige Fragen stellen: welches Ziel will ich erreichen, mit welchen Mittel und in welcher organisatorischen Form? Auf die Formulierung des Stiftungszwecks sollte besondere Sorgfalt verwandt werden, da er grundsätzlich nach der Gründung der Stiftung nicht verändert werden kann. Er sollte daher so weit wie möglich und so konkret wie nötig gefasst werden.
Klaus Wigand, Cordula Haase-Theobald, Markus Heuel, Stefan Stolte
4. Die Treuhandstiftung
Zusammenfassung
Die Treuhandstiftung, die wegen der möglichen verschiedenen vertraglichen Grundlagen juristisch genauer auch als unselbständige Stiftung oder nichtrechtsfähige Stiftung bezeichnet wird, wird definiert als eine Zuwendung von Vermögenswerten durch den Stifter an eine Rechtsperson mit der Maßgabe, die übertragenen Vermögenswerte dauerhaft zur Verwirklichung eines vom Stifter festgelegten Zwecks zu verwenden. Bei dieser Konstellation übereignet der Stifter somit Vermögensgegenstände wie Barvermögen, Wertpapiere oder Immobilien an einen anderen, der als Träger der Stiftung fungiert. Der Träger bzw. Treuhänder der Stiftung erhält das Eigentum allerdings nicht zur freien Verfügung, sondern ist an die Absprachen zwischen ihm und dem Stifter gebunden, die die Verwendung des Vermögens betreffen. In der Regel hat er nach den getroffenen Absprachen den Vermögensstock wie bei einer rechtsfähige Stiftung dauerhaft zu erhalten und die erwirtschafteten Erträge für den vom Stifter bestimmten Zweck zu verwenden.
Klaus Wigand, Cordula Haase-Theobald, Markus Heuel, Stefan Stolte
5. Grundlagen des Stiftungsteuerrechts
Zusammenfassung
Entgegen einer zumindest früher in der breiten Öffentlichkeit verbreiteten Fehlvorstellung ist eine Stiftung grundsätzlich kein „Steuersparmodell“. Dies gilt für nicht gemeinnützige Zwecke verfolgende, d. h. „privatnützige“ Stiftungen sowohl im Hinblick auf die laufende Besteuerung der Stiftung durch Körperschaft-/Gewerbesteuer etc. als auch im Hinblick auf die Besteuerung der Stiftung bei ihrer Errichtung oder Auflösung durch Erbschaft- oder Schenkungsteuer, insbesondere aber auch für ausländische Stiftungen. Als Instrument der steueroptimierten Vermögensnachfolge eignet sich die „privatnützige“ Stiftung daher nur in eingeschränktem Umfang.
Klaus Wigand, Cordula Haase-Theobald, Markus Heuel, Stefan Stolte
6. Die Rechnungslegung und Steuererklärung einer Stiftung
Zusammenfassung
Stiftungen sind der perpetuierte Wille eines Stifters, den sie mit dem ihnen gewidmeten Vermögen nachhaltig verwirklichen. Neben der Zweckverwirklichung und der Vermögensanlage ist die Dokumentation der Stiftungstätigkeiten eine der Hauptaufgaben der Stiftungsorgane. Hierfür unentbehrlich ist die Erstellung eines Jahresberichtes der Stiftung.
Klaus Wigand, Cordula Haase-Theobald, Markus Heuel, Stefan Stolte
7. Vermögensausstattung und -anlage von Stiftungen
Zusammenfassung
Aufgabe einer Stiftung ist es, mit Hilfe eines vom Stifter dotierten Vermögens dauerhaft einen bestimmten Zweck zu verfolgen. Da Stiftungen grundsätzlich für die Ewigkeit errichtet werden, kommen sowohl der Vermögensausstattung als auch der Vermögensanlage besondere Bedeutung zu.
Klaus Wigand, Cordula Haase-Theobald, Markus Heuel, Stefan Stolte
8. Die Stiftungsidee und ihre Umsetzung
Zusammenfassung
Das zentrale Element einer Stiftung ist ihr Zweck. Am Anfang jedes Stiftungsvorhabens steht der Wunsch, ein bestimmtes – zumeist philanthropisches – Ziel zu erreichen. Die juristische Definition der Stiftung als „zweckgebundenes Vermögen“ verdeutlicht den Stellenwert des Stiftungszwecks: In ihm verkörpert sich unmittelbar der Stifterwille, und dieser bindet die Stiftungsorgane bei dem Umgang mit dem Stiftungsvermögen und in ihrer gesamten Geschäftsführung.
Klaus Wigand, Cordula Haase-Theobald, Markus Heuel, Stefan Stolte
9. Die Praxis der Stiftungsarbeit gemeinnütziger Stiftungen
Zusammenfassung
Zunächst haben die Stiftungsorgane bei der Auswahl geeigneter Projekte und Fördermaßnahmen zu prüfen, inwieweit die Stiftungssatzung ihnen überhaupt Spielräume für eine eigene Schwerpunktsetzung lässt. Das hängt davon ab, wie eng der Stiftungszweck sowie die Instrumente zur Verwirklichung dieses Zwecks in der Satzung formuliert sind.
Klaus Wigand, Cordula Haase-Theobald, Markus Heuel, Stefan Stolte
10. Stiftung als Instrument der Vermögensnachfolgeplanung
Zusammenfassung
In der öffentlichen Wahrnehmung werden Stiftungen vielfach als Weg der Unternehmenssicherung gepriesen. Zu den Vor- und Nachteilen unternehmensverbundener Stiftungen und zu deren Einsatzformen wird auf die nachfolgenden Ausführungen in § 11 verwiesen. Gerade aber auch außerhalb des unternehmerischen Bereichs gewinnen Stiftungen als Instrument der Vermögensnachfolgeplanung laufend an Bedeutung, wie die Zahl der jährlich neu errichteten Stiftungen zeigt.
Klaus Wigand, Cordula Haase-Theobald, Markus Heuel, Stefan Stolte
11. Besonderheiten bei Stiftungen im Unternehmensbereich
Zusammenfassung
Vor allem bei Unternehmensnachfolgeregelungen sind Stiftungen in den letzten Jahren verstärkt im Fokus der Öffentlichkeit und der mit Unternehmensnachfolgeregelungen befassten Berater. Anhand zahlreicher Beispiele aus dem Wirtschaftsleben zeigt sich, dass sich Stiftungen als Instrument der Unternehmensnachfolge zunehmender Beliebtheit erfreuen. Beispielhaft hierfür sind die großen deutschen unternehmensverbundenen Stiftungen wie beispielsweise die Bertelsmann-Stiftung oder Körber-Stiftung, die Adolf-Würth-Stiftung, in der verschiedene Familienstiftungen des Stifters Reinhold Würth, seiner Frau und seiner Kinder zusammengefasst wurden, die Alfried-Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, aber auch stiftungsähnliche Rechtsformen wie die Robert Bosch Stiftung GmbH oder die Mahle Stiftung GmbH.
Klaus Wigand, Cordula Haase-Theobald, Markus Heuel, Stefan Stolte
12. Ausländische Familienstiftungen und Trusts
Zusammenfassung
Zivilrechtlich findet sich der Begriff der Familienstiftung nur in einigen Landesstiftungsgesetzen. Steuerrechtlich findet sich der Begriff im Erbschaftsteuergesetz und im Außensteuergesetz. Nach dem ErbStG ist eine Familienstiftung eine Stiftung, die wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Nach § 15 AStG sind Familienstiftungen Stiftungen, bei denen der Stifter, seine Angehörigen oder deren Abkömmlinge zu mehr als der Hälfte bezugs- oder anfallberechtigt sind.
Klaus Wigand, Cordula Haase-Theobald, Markus Heuel, Stefan Stolte
13. Entwicklungen und Perspektiven des deutschen und europäischen Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts
Zusammenfassung
Am 01.03.2013 hat auch der Bundesrat dem bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes („Ehrenamtstärkungsgesetz“) zugestimmt. Mit Veröffentlichung des im Bundesgesetzblatt am 28.03.2013 ist dieses in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes war die Flexibilisierung und Entbürokratisierung des Stiftungswesens. So wurde unter anderem die Frist zur zeitnahen Mittelverwendung durch die Stiftung um ein weiteres Jahr auf zwei Jahre verlängert und die Rücklagenbildung von Stiftungen in vielen Fällen deutlich. Zudem wurde für Stiftungen und Stifter mehr Rechtssicherheit geschaffen, indem die (bisherige) vorläufige Bescheinigung zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch einen gesonderten Feststellungsbescheid als steuerlicher Verwaltungsakt ersetzt wird.
Klaus Wigand, Cordula Haase-Theobald, Markus Heuel, Stefan Stolte
14. Weiteres Wissenswertes
Zusammenfassung
1.
Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung sind das Stiftungsgeschäft und die Anerkennung durch die zuständige Behörde des Landes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll.
 
2.
Die Stiftung ist als rechtsfähig anzuerkennen, wenn das Stiftungsgeschäft den Anforderungen des § 81 Abs. 1 genügt, die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert erscheint und der Stiftungszweck das Gemeinwohl nicht gefährdet. Bei einer Stiftung, die für eine bestimmte Zeit errichtet und deren Vermögen für die Zweckverfolgung verbraucht werden soll (Verbrauchstiftung), erscheint die dauernde Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert, wenn die Stiftung für einen im Stiftungsgeschäft festgelegten Zeitraum bestehen soll, der mindestens zehn Jahre umfasst.
 
3.
Vorschriften der Landesgesetze über kirchliche Stiftungen bleiben unberührt. Das gilt entsprechend für Stiftungen, die nach den Landesgesetzen kirchlichen Stiftungen gleichgestellt sind.
 
Klaus Wigand, Cordula Haase-Theobald, Markus Heuel, Stefan Stolte
Backmatter
Metadaten
Titel
Stiftungen in der Praxis
verfasst von
Klaus Wigand
Cordula Haase-Theobald
Markus Heuel
Stefan Stolte
Copyright-Jahr
2015
Electronic ISBN
978-3-658-06104-3
Print ISBN
978-3-658-06103-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-06104-3