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2014 | Buch

Die Gruppenbesteuerung im harmonisierten Mehrwertsteuerrecht

Analyse unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Vorgaben für das deutsche Organschaftsrecht

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Über dieses Buch

​Julian Boor untersucht das Gruppenbesteuerungsrecht der Mehrwertsteuersystemrichtlinie und seine Auswirkungen auf das Recht der Mitgliedstaaten. Er analysiert die Tatbestandsmerkmale des Gruppenbesteuerungswahlrechts in Art. 11 MwStSystRL und weist nach, dass diese unionsrechtsautonom auszulegen und für die Mitgliedstaaten autoritativ sind. Einen Schwerpunkt legt der Autor auf den räumlichen Anwendungsbereich der Gruppenbesteuerung. Hierbei zeigt er auf, dass die geltende Inlandsbeschränkung mit dem primärem Unionsrecht unvereinbar ist und untersucht verschiedene Rechtsbehelfe gegen die Beschränkung. Abschließend analysiert er die Vereinbarkeit des deutschen Organschaftsrechts mit dem Unionsrecht und schlägt eine Neukonzeption des europäischen Gruppenbesteuerungsrechts vor.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Teil 1 Die Entwicklung des Rechts der Mehrwertsteuergruppen
Zusammenfassung
Mit der Harmonisierung des Umsatzsteuerrechts durch die 1. und 2. Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer vom 11.04.1967 trat auch die Mehrwertsteuergruppenregelung in Kraft. Anhang A zu Artikel 4 Abs. 4 S. 2 und 3 der 2. Richtlinie lautet:
  • „Der genannte Begriff gestattet es den einzelnen Mitgliedstaaten ferner, Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen untereinander verbunden sind, nicht getrennt als mehrere Steuerpflichtige, sondern zusammen als einen Steuerpflichtigen zu behandeln. Der Mitgliedsstaat, der die Annahme einer solchen Regelung beabsichtigt, führt die in Artikel 16 vorgesehene Konsultation durch.“
Julian Boor
Teil 2 Die Gruppenbesteuerung gemäß Art. 11 MwStSystRL
Zusammenfassung
Bei der Anwendung des Art. 11 MwStSystRL sind zwei Gesichtspunkte zu beachten. Richtlinienrecht ist für die Mitgliedstaaten nur hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich (Art. 288 Abs. 3 AEUV) und bedarf der Umsetzung durch die nationalen Gesetzgeber. Diesen wird durch Art. 11 MwStSystRL zudem ein Umsetzungswahlrecht eingeräumt. Als Vorfrage der Auslegung einer Richtlinienbestimmung ist zunächst zu untersuchen, ob diese unionsautonom auszulegen ist oder ein Kodifikationsermessen besteht. In einzelnen Rechtsakten beantwortet das Unionsrecht diese Frage selbst. Ein unionsautonomes Konzept ist stets gewollt, wenn der Gesetzgeber einen Begriff selbst definiert. Und unzweifelhaft ist keine unionsautonome Definition gewollt, wenn der europäische Gesetzgeber für eine Definition auf das nationale Recht verweist.
Julian Boor
Teil 3 Das deutsche Organschaftsrecht im Lichte des Art. 11 MwStSystRL
Zusammenfassung
Nachfolgend ist zu untersuchen, ob das deutsche Organschaftsrecht den Vorgaben des Art. 11 MwStSystRL entspricht. Art. 11 MwStSystRL ist nicht als „Stillstands‐ Klausel“ im Sinne von Art. 370 ff. MwStSystRL ausgestaltet. Daher ist die Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 288 Abs. 3 AEUV an das Unionsrecht gebunden, und zwar ungeachtet der Tatsache, dass das Recht der Umsatzsteuerorganschaft bereits vor der Harmonisierung der Umsatzsteuern durch die EG / EU existierte. Auch die grundsätzliche Irrelevanz des „Vorbildrechts“ bei der Auslegung des Unionsrechts wurde bereits erörtert. Im Vordergrund dieser Untersuchung steht die Rechtsanwendung durch den BFH und die Finanzverwaltung. Detailfragen finden hierbei nur Berücksichtigung, wenn sich ein Bezug zum Unionsrecht herstellen lässt.
Julian Boor
Teil 4 Änderungsvorschlag
Zusammenfassung
Die Kommission deutet in ihrer Mitteilung vom 02.07.2009 eine Initiative zur Novellierung der Gruppenbesteuerungsregelung des Art. 11 MwStSystRL an, in welcher die Reaktionen auf die Mitteilung berücksichtigt werden sollen. Dies wird zum Anlass genommen, einen Änderungsvorschlag zu unterbreiten, der die bisherigen Untersuchungsergebnisse berücksichtigt und daher eine gewisse Ausweitung des Zugangs zur Gruppenbesteuerung und ihres räumlichen Anwendungsbereichs vorsieht. Der vereinzelt geäußerten Forderung nach einer Abschaffung des Gruppenbesteuerungsrechts ist entgegenzutreten, denn Art. 11 MwStSystRL leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gleichbehandlung einund mehrstufiger Unternehmen sowie zur belastungsneutralen Erfassung von gesellschaftsrechtlich überlagerten Vermögenszuwendungen zwischen verbundenen Personen. Aus diesem Grund soll es zudem – wie bereits im geltenden Recht – unzulässig sein, die Gruppenbesteuerung auf Personen zu beschränken, die zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Julian Boor
Backmatter
Metadaten
Titel
Die Gruppenbesteuerung im harmonisierten Mehrwertsteuerrecht
verfasst von
Julian Boor
Copyright-Jahr
2014
Electronic ISBN
978-3-658-06137-1
Print ISBN
978-3-658-06136-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-06137-1