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2014 | Buch

Zum Grundsatz der Unternehmensfortführung in der Insolvenz

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Über dieses Buch

Die Beurteilung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung gilt als eine der schwierigsten Problemstellungen der Rechnungslegung. Als Fundamentalprinzip zeitigt er direkte Konsequenzen für die Bilanzierung dem Grunde, der Höhe und dem Ausweis nach. Gerade die Bestimmung des Zeitpunkts, ab dem bilanziell nicht mehr vom Fortführungsgrundsatz ausgegangen werden kann, ist daher von entscheidender Bedeutung. Zudem ist zu prüfen, wann ein Wiederaufleben des Fortführungsgrundsatzes geboten ist. Anhand eines normativen Forschungsansatzes durchdringt Stefan Eickes diese Problemstellung für den Fall des in Insolvenz befindlichen Unternehmens und zeigt auf, welche Probleme bei der Zeitpunktbestimmung insbesondere zu beachten sind.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
I. Insolvenz und Fortführung
Zusammenfassung
Der Begriff der Insolvenz leitet sich vom lateinischen „solvere“ ab; die Bedeutung des lateinischen Begriffs liegt im Abtragen einer Schuld. Durch das Voranstellen des „in“ wird signalisiert, dass das Begleichen der Schuld nicht mehr möglich ist, der Schuldner seine Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger bzw. den Gläubigern nicht erfüllen kann. Die Insolvenz ist im deutschen Rechtsraum durch drei Tatbestände konkretisiert: die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Sowohl bei Vorliegen der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit als auch bei vorliegender Überschuldung muss ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit besteht für den Schuldner ein Wahlrecht, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.
Stefan Eickes
II. Insolvenzrecht und Insolvenzrechnungslegung
Zusammenfassung
Durch den Eintritt in das Insolvenzverfahren ist der rechtliche Rahmen, den der Gesetzgeber für die Abwicklung der Vermögens- und Haftungsverhältnisse stellt, von den gesetzlichen Vertretern eines Unternehmens zu beachten. Grundsätzlich muss der Schuldner, um in ein Insolvenzverfahren eintreten zu können, die Voraussetzung der Insolvenzfähigkeit erfüllen. Insolvenzfähig sind nach § 11 Abs. 1 Satz 1 InsO alle natürlichen und alle juristischen Personen.
Stefan Eickes
III. Die Fortführungsprämisse in der Insolvenzrechnungslegung
Zusammenfassung
Die Fortbestehensprognose ist im Kontext der Insolvenzgründe zu erstellen und damit strikt von der handelsrechtlichen Fortführungsprämisse zu unterscheiden. Um eine funktionsgerechte Unterscheidung treffen zu können, empfiehlt sich eine Betrachtung von Zweck und Inhalt der Fortbestehensprognose. Die Fortbestehensprognose wird lediglich bei den Insolvenzgründen relevant, die ein prognostisches Element enthalten, mithin bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung. Die Prognose ist gerade bei Betrachtung des geänderten Überschuldungsbegriffs, welcher ursprünglich nur eine Übergangslösung sein sollte, letztendlich aber entfristet wurde, von elementarer Bedeutung.
Stefan Eickes
IV. Eine heuristische Lösung des Zeitpunktproblems des Prämissenwegfalls
Zusammenfassung
Die Heuristik ist „die Lehre von den Verfahren, wahre Aussagen zu finden, im Unterschied zur Logik, die lehrt, wahre Aussagen zu begründen.“ Diese allgemeine Definition wird auf zweierlei Weise ausgestaltet. Zum einen findet die Heuristik ihre Anwendung als Algorithmus zur Lösung von Problemstellungen, die nicht optimal zu lösen sind; sie gilt dabei als das zweitbeste Lösungsverfahren. Zum anderen wird die Heuristik als Strukturierungsregel herangezogen, mit deren Hilfe schlechtstrukturierte, vorerst nicht lösbare Probleme in wohlstrukturierte, lösbare Unterprobleme zerlegt werden. Schwierig ist die Begründung wahrer Aussagen zu realen Problemstellungen ob der Tatsache, dass Strukturmängel auftreten können. Die wohlstrukturierten, besser handhabbaren Unterprobleme sind einer Lösung zuzuführen, um zu einer näherungsweisen, befriedigenden Lösung des Ausgangsproblems zu gelangen.
Stefan Eickes
V. Die Zusammenfassung der Ergebnisse
Zusammenfassung
Die Insolvenz rückt gerade in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten immer wieder in den Fokus betriebswirtschaftlicher und juristischer Betrachtungen. Dabei stellt die Rechnungslegung des Unternehmens in Insolvenz einen Brückenschlag zwischen den betriebswirtschaftlichen und den juristischen Untersuchungen her. In der Insolvenz ist zwischen einer externen, handelsrechtlichen und einer internen, insolvenzspezifischen Rechnungslegungspflicht zu unterscheiden. Die handelsrechtlichen Pflichten richten sich über den Verweis in § 155 Abs. 1 InsO nach den Vorschriften des HGB. Im Unterschied zum nicht insolventen Unternehmen hat in der Insolvenz nicht der Schuldner – es sei denn, er beantragt die Eigenverwaltung –, sondern der Insolvenzverwalter in Bezug auf die Insolvenzmasse die Rechnungslegungspflichten zu erfüllen. Zudem ist es unstreitig, dass die Anmeldung der Insolvenz respektive die Eröffnung des Verfahrens nicht die Beendigung der Unternehmenstätigkeit bedeuten muss.
Stefan Eickes
Backmatter
Metadaten
Titel
Zum Grundsatz der Unternehmensfortführung in der Insolvenz
verfasst von
Stefan Eickes
Copyright-Jahr
2014
Electronic ISBN
978-3-658-06692-5
Print ISBN
978-3-658-06691-8
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-06692-5