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2015 | Buch

Widerruf bei Hypothekenkrediten

Wer schützt uns vor diesem Verbraucherschutz

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Über dieses Buch

​Dieses Essential setzt sich kritisch mit dem Argument des Verbraucherschutzes beim Widerruf von Hypothekenkrediten auseinander. Die historisch niedrigen Zinsen verleiten viele Darlehensnehmer dazu, ihren Vertrag zu widerrufen, weil sie bei Abschluss des Kreditvertrags nicht rechtswirksam über ihr 14-tägiges Widerrufsrecht informiert worden seien. Selbst winzige und triviale Normabweichungen bei den Widerrufsbelehrungen, die bei konstanten oder steigenden Zinsen keine Reaktion auslösen würden, werden jetzt zum Anlass genommen, sich Jahre nach Vertragsabschluss ohne Vorfälligkeitsentschädigung opportunistisch von einem fairen Vertrag lösen zu können. Der Autor differenziert vernünftige rechtspolitische Ziele des Verbraucherschutzes von der missbräuchlichen Wahrnehmung vertraglicher Rechte.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Die Kehrseite des Verbraucherschutzes
Zusammenfassung
In Deutschland bahnt sich gegenüber den Immobilienkredit vergebenden Banken eine Deformation des Verbraucherschutzgedankens an, die in dieser Form bislang nur aus dem Ausland bekannt ist. Besonders drastische Fehlentwicklungen des Verbraucherschutzes kennt man bisher vorwiegend aus den USA. Dort haben erfolgreich eingeklagte Haftungskosten inzwischen in vielfacher Hinsicht Einfluss auf die Preisentwicklung genommen. So bestehen in den USA beispielsweise 95 % des Preises von Impfstoffen für Kinder, über 50 % des Preises für Football-Helme und 30 % des Preises für Leitern aus eingepreisten Haftungskosten. Kinderspielplätze mit Klettergerüsten sind verschwunden, weil die Gemeinden die Haftungsrisiken scheuen. Die Versicherungskosten einer Arztpraxis belaufen sich auf weit über 100.000 $ im Jahr. Strafschäden in exorbitanter Höhe sind keine Seltenheit.
Hans-Bernd Schäfer
2. Wie ein gut gemeintes Rechtsinstitut zum ökonomischen Albtraum wird
Zusammenfassung
Das 14-tägige Widerrufsrecht bei Krediten für nicht kaufmännisch tätige Privatpersonen ist kein Anlass zur Kritik sondern entspricht vernünftigen Zielen des Verbraucherschutzes. Seine Ratio besteht nicht nur und nicht einmal in erster Linie darin, den Verbraucher vor Überrumpelung oder falscher Beratung zu schützen. Vielmehr ermöglicht die Einräumung einer „cool off“-Periode dem Kreditnehmer, spontane und impulsive Geschäfte, die nicht im Einklang mit seinen langfristigen Interessen stehen, zu überdenken und innerhalb einer vernünftigen Frist von 14 Tagen rückabwickeln zu können. Dies gilt für Hypothekenkredite ebenso wie für Ratenkredite zur Finanzierung von Urlaubsreisen oder langlebigen Konsumgütern. Diese Schutznorm für den Verbraucher steht völlig im Einklang mit neueren verhaltensökonomischen Erkenntnissen, wonach spontane und impulsive Handlungen oft von langfristigen orientierten, rationaleren Entscheidungen abweichen und daher manchmal bereut werden. Rechtspolitisch ist diese Weiterentwicklung des Vertragsrechts zu begrüßen, denn sie führt zu einer höheren Quote von Verträgen, die im langfristigen und dauerhaften Interesse der Verbraucher liegen.
Hans-Bernd Schäfer
3. Wer trägt die Kosten?
Zusammenfassung
Wenn es dabei bleiben sollte, dass jegliche Abweichung vom rechtlichen Standard der Widerrufsbelehrung zum zeitlich unbegrenzten Widerrufsrecht führt, könnten die Kosten für die Immobilien finanzierenden Banken astronomische Höhen erreichen. Zwischen 2002 und 2010 wären wohl in der Mehrzahl der Widerrufsbelehrungen minimale, formale Abweichungen von der Norm zu finden. Erst nach klareren rechtlichen Vorgaben im Jahr 2010 konnten die Banken sich stärker an den Wortlaut der Modelltexte halten. Wenn aber ein großer Anteil der Kreditnehmer ihre Darlehen jetzt ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen würden, kämen bei einem Gesamtbestand von Hypothekendarlehen an Nicht-Selbständige von 835 Mrd. € Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe auf die Banken, Volksbanken und Sparkassen zu.
Hans-Bernd Schäfer
4. Soll die Vorfälligkeitsentschädigung abgeschafft werden?
Zusammenfassung
Die derzeitig unklare Rechtslage wird von Verbraucherschutzverbänden zum Anlass genommen, die Sinnhaftigkeit der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung des Hypothekendarlehens generell zu hinterfragen oder zumindest deren Berechnung auf neue Grundlagen zu stellen. Legitim sind solche Forderungen nur, wenn ein Fall von Marktversagen vorliegt. Wenn also etwa dem Kreditnehmer bei Vertragsabschluss das Risiko, eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen, ganz unbekannt ist und Alternativen auf dem Markt nicht vorhanden sind.
Hans-Bernd Schäfer
5. Schlussfolgerung
Zusammenfassung
Das 14-tägige begründungsfreie und bedingungslose Widerrufsrecht des Kreditnehmers ist – auch für Hypothekendarlehen – eine rechtspolitisch begrüßenswerte Norm. Sie schützt den Verbraucher nicht nur vor Überrumpelung und Fehlberatung, sondern auch vor sich selbst und eröffnet ihm die Möglichkeit, Geschäfte, die nur auf spontanen Impulsen beruhen und seinen langfristigen Interessen nicht dienen, zu vermeiden. Auch die Tatsache, dass die von der Bank erteilte schriftliche Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Vorschriften entsprechend klar, deutlich, verständlich und vollständig sein muss, ist zu begrüßen. Zu kritisieren ist jedoch die Rechtsfolge, die bei fehlerhafter Belehrung zum ewigen Widerrufsrecht führen kann. Dies ist noch vertretbar, wenn der Kreditgeber einen klar erkennbaren Sorgfaltsstandard verletzt, so dass der gewaltige Schaden, den ein späterer Widerruf bei der Bank auslösen kann, nur einen Ansporn für Rechtsabteilungen und das Management der Banken auslöst, die Widerrufsbelehrung in der rechtlich geforderten Form durchzuführen.
Hans-Bernd Schäfer
Backmatter
Metadaten
Titel
Widerruf bei Hypothekenkrediten
verfasst von
Hans-Bernd Schäfer
Copyright-Jahr
2015
Electronic ISBN
978-3-658-07573-6
Print ISBN
978-3-658-07572-9
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-07573-6