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2015 | Buch

Derivative Finanzinstrumente bei Kreditinstituten

Bilanzierung und Bewertung nach dem Handelsgesetzbuch

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Über dieses Buch

Daniel Harder gibt einen Überblick über die bilanzielle Abbildung derivativer Finanzinstrumente nach dem HGB. Er ermittelt, inwiefern mit Einführung der beiden Vorschriften § 340e Abs. 3 und 4 sowie § 254 eine sachgerechte Darstellung von Derivaten in der externen Rechnungslegung ermöglicht wird und ob diese den Einsatzmöglichkeiten von Derivaten gerecht werden.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einleitung
Zusammenfassung
Seit der Einführung des organisierten Handels mit Finanztermingeschäften am International Monetary Market (IMM) im Jahre 1972 in Chicago erlebte der Markt für derivative Finanzinstrumente eine rasante Entwicklung. Mit einem weltweiten Volumen von fast 640 Billionen US-Dollar entspricht der Handel fast dem Zweihundertfachen des deutschen Bruttoinlandproduktes. Ursächlich für den rasanten Anstieg ist das Bereitstellen adäquater Lösungen für viele finanzwirtschaftliche Probleme, die sich aus Schwankungen an Aktien-, Zins-, Devisen- und Warenmärkten ergeben. Risiken werden durch Derivate handelbar und können als maßgeschneiderte Instrumente auf Dritte übertragen werden. Der Wert der Derivate wird dabei von dem Wert der Basisgeschäfte, wie bspw. einem Zinssatz, abgeleitet.
Daniel Harder
2. Grundlagen derivativer Finanzinstrumente
Zusammenfassung
Ein Finanzinstrument ist nach der Definition gem. § 1a Abs. 3 KWG ein Vertrag, der bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Es ist die Definition aus dem KWG heranzuziehen, da handelsrechtlich keine Definition vorliegt. Die Begründung liegt in der Vielfalt und ständigen Weiterentwicklung von Finanzinstrumenten, so dass eine inhaltliche Ausfüllung des Begriffs unmöglich erscheint.
Daniel Harder
3. Rechnungslegung derivativer Finanzinstrumente nach handelsrechtlichen Vorschriften
Zusammenfassung
Es existieren im deutschen Handelsrecht keine konkreten Regelungen zur bilanziellen Behandlung von Derivaten, so dass auf die allgemein gültigen Vorschriften zum Ansatz, zur Bewertung, zum Ausweis sowie auf die GoB zurückgegriffen wird. Dabei sind insbesondere die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 und die Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a einschlägig.
Daniel Harder
4. Kritische Würdigung und Ausblick
Zusammenfassung
Mit der Einführung von § 340e Abs. 3 und 4 für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands von Kreditinstituten zum beizulegenden Zeitwert beabsichtigt der Gesetzgeber, die besonderen Eigenschaften der Handelsaktivitäten von Kreditinstituten auch im Jahresabschluss angemessen abzubilden. Das bewährte GoB-System soll unter Stärkung der Informationsfunktion beibehalten werden. Die Zielerreichung dieser Vorschrift gilt es nun im Gesamtkontext zu würdigen.
Daniel Harder
5. Fazit
Zusammenfassung
Derivative Finanzinstrumente werden durch ihre vielseitigen Anwendungsmöglichkeiten auch weiterhin einen hohen Stellenwert für Kreditinstitute einnehmen. Es wird aber vermutlich noch eine gewisse Zeit brauchen, bis die Negativschlagzeilen in der Öffentlichkeit verblassen und ein differenzierter Blick auf diese Gruppe von Finanzinstrumenten geworfen werden kann. Solange Pressemitteilungen über millionenschwere Verluste der Kommunen und deren Schadensersatzklagen gegen Großbanken zum Alltag gehören, erscheint dies schwer vorstellbar. Dabei scheint oft vergessen zu werden, dass keine Form der Rechnungslegung Fehlentscheidungen aufgrund mangelnder Produktkenntnisse oder aufgrund der falschen Antizipation der Marktentwicklungen verhindern kann.
Daniel Harder
Backmatter
Metadaten
Titel
Derivative Finanzinstrumente bei Kreditinstituten
verfasst von
Daniel Harder
Copyright-Jahr
2015
Electronic ISBN
978-3-658-08299-4
Print ISBN
978-3-658-08298-7
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-08299-4