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2013 | Buch

Betriebsstätten in Russland

Unternehmerische Betätigung in der Russischen Föderation

herausgegeben von: Daria Pfeiler

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Über dieses Buch

Russland wird für deutsche Unternehmen zunehmend attraktiv. Nicht zuletzt aufgrund der Olympiade 2014 in Sotchi und der Fußball WM 2018 finden Investitionen im Milliarden-Bereich statt. Die rechtliche und steuerrechtliche Systematisierung in Russland zu verstehen und richtig anwenden wird damit für den wirtschaftlichen Erfolg immer wichtiger.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einleitung
Zusammenfassung
Am 22. August 2012 war es nach jahrelangen Verhandlungen so weit: Russland trat als 156. Mitglied der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation, WTO) bei.
Daria Pfeiler, Klaus Dehner, Anna Bernheim

Abkommensrechtliche Systematik

Frontmatter
2. Überblick
Zusammenfassung
Um eine Doppelbesteuerung von Gewinnen in Russland und Deutschland zu vermeiden, haben die beiden Staaten am 29.05.1996 ein sog. Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen (im Folgenden „DBA Russland“).
Daria Pfeiler

Rechtliche und steuerrechtliche Grundlagen in Russland

Frontmatter
3. Rechtsgrundlagen der Registrierung einer Betriebsstätte in Russland
Zusammenfassung
Das russische Steuerrecht legt für ausländische Unternehmen, die in Russland durch eine feste Geschäftseinrichtung tätig sein wollen, eine Registrierungspflicht fest. Sie entsteht grundsätzlich unabhängig davon, ob Besteuerungsobjekte vorliegen und eine Pflicht zur Steuerzahlung besteht. Diese Registrierungspflicht ist in Art. 83 des russischen Steuergesetzbuches (im Folgenden SteuerGB) verankert. Die Besonderheiten und das Verfahren einer solchen Registrierung sowie das Verzeichnis der benötigten Unterlagen werden durch das russische Finanzministerium (im Folgenden auch MinFin) geregelt.
Daria Pfeiler
4. Steuerliche Pflichten nach der steuerlichen Registrierung
Zusammenfassung
Nach der Vornahme der steuerlichen Registrierung unterliegen ausländische Unternehmen in Russland einer Reihe steuerlicher Pflichten. Dazu zählen unter anderem Buchführungspflicht, Pflicht zur Abgabe der Steuererklärungen, Mitwirkungspflicht, Auskunftspflicht und Zahlungspflicht.
Daria Pfeiler
5. Konsolidierungsmöglichkeiten bei mehreren Geschäftsstellen in Russland
Zusammenfassung
Wie oben ausgeführt, besteht eine steuerliche Registrierungspflicht am Ort der Ausführung des jeweiligen Auftrages. Eine gesonderte steuerliche Anmeldung ausschließlich für die Umsatzsteuer ist in Russland nicht vorgesehen. Die Abrechnung der Umsatzsteuer unter eigener Steuernummer setzt daher die steuerliche Anmeldung als Geschäftseinrichtung voraus.
Daria Pfeiler
6. Mögliche Formen für die Tätigkeit in Russland (Repräsentanz, Filiale und sonstiges)
Zusammenfassung
Ein ausländisches Unternehmen kann seine Tätigkeiten in Russland durch folgende Zweigniederlassungen ausüben.
Daria Pfeiler
7. Arten der Betriebsstätten in Russland
Zusammenfassung
Da eine Betriebsstätte immer das Besteuerungsrecht zweier Staaten (Deutschland und Russland) tangiert, kommt diesem Thema eine besondere praktische Bedeutung hinzu.
Nachstehend wird auf den Betriebsstättenbegriff und die typischen Fälle der Betriebstätten in Russland näher eingegangen.
Daria Pfeiler
8. Steuerliche Gewinnermittlung bei der Betriebsstätte
Zusammenfassung
Ausländische Unternehmen, die in Russland eine Betriebsstätte haben, gelten als Steuerpflichtige für die Zwecke der russischen Gewinnsteuer (Art. 246 SteuerGB). Die Steuerbemessungsgrundlage ist der Gewinn, der sich als Saldo aus den steuerpflichtigen Einkünften und abzugsfähigen Aufwendungen zusammensetzt.
Daria Pfeiler
9. Umsatzsteuerliche Aspekte
Zusammenfassung
Das DBA Russland umfasst keine Umsatzsteuer, vgl. Teil I, 2.1. Von daher sind die nationalen russischen Vorschriften im Bereich der Umsatzsteuer von primärer Bedeutung.
Daria Pfeiler
10. Besteuerung von Arbeitnehmern in Russland
Zusammenfassung
Bei den nach Russland entsandten Mitarbeitern handelt es sich in der Regel um die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses). Das DBA Russland stellt bei der Besteuerung von Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit grundsätzlich fest, ob die Arbeit im Quellenstaat ausgeübt wird, vgl. Teil I, 2.5.
Daria Pfeiler
11. Sozialabgaben
Zusammenfassung
Aktuell wurde zwischen Deutschland und Russland noch kein Sozialversicherungsabkommen verabschiedet. Insoweit kann es in manchen Fällen bei der Beschäftigung der deutschen Mitarbeiter in Russland zu einer Doppelbelastung kommen.
Daria Pfeiler
12. Besteuerung des Betriebsvermögens in Russland
Zusammenfassung
Die Steuerbemessungsgrundlage ist der jahresdurchschnittliche Restbuchwert nach Maßgabe der handelsrechtlichen Buchhaltung. Insoweit gibt es auch für ausländische Unternehmen eine Pflicht, für diese Zwecke im Bereich des Sachanlagevermögens die russischen Rechnungslegungsstandards zu beachten.
Daria Pfeiler

Auswirkungen in Deutschland auf Bilanzierung und Steuern

Frontmatter
13. Bilanzielle Behandlung in Deutschland
Zusammenfassung
Auch in Deutschland sind bei der Begründung einer Betriebsstätte in Russland handelsrechtliche und bilanzielle Aspekte zu beachten, die bereits in der Planungsphase einer unternehmerischen Betätigung in Russland ein systematisches und planvolles, mit allen betroffenen Personen und Behörden abgestimmtes Vorgehen erfordern, um eine reibungslose und vor allem eine gesetzeskonforme Erfüllung der verschiedenen Verpflichtungen sicherzustellen.
Klaus Dehner
14. Steuerliche Beurteilung in Deutschland
Zusammenfassung
Die Gewinne deutscher Unternehmen unterliegen in aller Regel in Deutschland der Besteuerung und zwar unabhängig davon, wo sie angefallen sind. Dies bedeutet, dass in Russland angefallene Gewinne grundsätzlich in beiden Staaten besteuert werden können. Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, sehen sowohl das nationale deutsche Steuerrecht als auch das bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Russland und Deutschland Regelungen vor, die das Besteuerungsrecht zwischen beiden Staaten aufteilen.
Anna Bernheim
15. Handlungsempfehlungen
Zusammenfassung
Aus deutscher Sicht verhält sich Russland in solchen Fällen abkommenswidrig, d. h. besteuert Einkünfte, für die es kein Besteuerungsrecht innehat. Nach deutscher Abkommensauslegung besteht daher keine Verpflichtung, diese Einkünfte von der Besteuerung freizustellen oder russische Steuer anzurechnen. Auch die Switch-Over Klausel des Art. 24 Abs. 2 Lit. c greift nicht, da keine Niedrigbesteuerung vorliegt.
Daria Pfeiler, Klaus Dehner, Anna Bernheim
16. Checkliste
Daria Pfeiler, Anna Bernheim
Metadaten
Titel
Betriebsstätten in Russland
herausgegeben von
Daria Pfeiler
Copyright-Jahr
2013
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Electronic ISBN
978-3-8349-3787-2
Print ISBN
978-3-8349-3302-7
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-3787-2