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2015 | Buch

Steuerrecht in Nonprofit-Organisationen

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Über dieses Buch

Gemeinnützige Einrichtungen können von zahlreichen Steuerbegünstigungen profitieren. Um diese zu erreichen, ist nicht nur deren Kenntnis, sondern auch eine zielgenaue Umsetzung erforderlich. Dies gilt insbesondere in Zeiten knapp werdender öffentlicher Mittel. Das Buch ist sowohl den beratenden Personen als auch den NPO-Organisationen selbst ein Leitfaden bei der täglichen Arbeit. Die Neuauflage wurde vor allem vor dem Hintergrund des Ehrenamtsstärkungsgesetz und der jetzt erfolgten Änderung des AEAO im Bereich steuerbegünstigte Zwecke aktualisiert.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Gemeinnützigkeitsrechtliche Rahmenbedingungen
Zusammenfassung
Das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht ist in der Abgabenordnung (AO) als Steuerrahmengesetz geregelt. Die §§ 51–68 AO stellen hierin den Abschnitt steuerbegünstigte Zwecke dar. Aufgrund der Besonderheiten eines steuerlichen Rahmengesetzes hat der Abschnitt steuerbegünstigte Zwecke Auswirkungen für zahlreiche Steuerarten. Anwendbar so z. B. auf die Körperschaftsteuerbefreiung, auf die Gewerbesteuerbefreiung oder auch auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz auf bestimmte Leistungen der gemeinnützigen Organisationen. Weitere Anwendungsfragen sind im sog. Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) geregelt, der wesentlich mit BMF-Schreiben vom 17.01.2012 sowie mit BMF-Schreiben vom 03.01.2014 geändert wurde.
Ursula Augsten
2. Steuerbegünstigte Zwecke
Zusammenfassung
Nach bisheriger Rechtslage konnte es vorkommen, dass eine Körperschaft zwar einen gemeinnützigen Zweck verfolgt, eine besondere Förderungswürdigkeit i. S. d. § 10b EStG und damit die Möglichkeit des steuerbegünstigten Spendenabzugs aber nicht gegeben war. Beispielhaft könnte hier die Förderung staatsbürgerlicher Zwecke genannt werden, die als gemeinnütziger Zweck in der AO verankert, jedoch keine direkte Aufnahme in die Anlagen zu § 48 EStDV gefunden hatte und damit selbst nicht als besonders förderungswürdig anerkannt wurde.
Ursula Augsten
3. Spendenabzug
Zusammenfassung
Von der Wortbedeutung her bedeutet Spende Gabe oder Schenkung und bewirkt, dass eine Vermögensminderung hingenommen wird, um einer anderen Institution eine Vermögensmehrung zukommen zu lassen. Steuerlich sind Spenden Ausgaben, die freiwillig und unentgeltlich geleistet werden. Zudem muss die Verwendung der Spenden für ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke erfolgen.
Ursula Augsten
4. Sphärentheorie
Zusammenfassung
In langjähriger Rechtsprechung hat sich zur steuerlichen Behandlung einer als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft die sog. Vier-Sphärentheorie herausgebildet. Diese besagt, dass die Aktivitäten einer steuerbegünstigten Körperschaft in vier Bereiche eingeteilt werden können. Die Einteilung der Tätigkeiten einer steuerbegünstigten Körperschaft zum ideellen Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wurde vorgenommen.
Ursula Augsten
5. Besteuerungsverfahren
Zusammenfassung
Als ausschließlich und gemeinnützig dienende Körperschaften werden i. d. R. als Verein, Stiftung oder GmbH geführt. All diese Körperschaften sind gem. § 1 Abs. 1 KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. Der Sitz der Körperschaft bestimmt sich nach § 11 AO und wird in der Regel durch die Statuten festgelegt. Als Sitz der Geschäftsleitung ist aber auch der Ort zu verstehen, an dem die maßgebenden Entscheidungen zur Geschäftsführung getroffen werden und/oder die Verwaltung der Körperschaft sich befindet.
Ursula Augsten
6. Rechtsformvergleich
Zusammenfassung
Unter § 1 sind die wesentlichen Rechtsformen abgehandelt, in denen gemeinnützige Betätigungen erfüllt werden können. Praktisch am Bedeutendsten sind hierbei die Rechtsformen – Verein, Stiftung und GmbH. Aus diesen Gründen werden nachfolgend einzelne Aspekte noch einmal näher betrachtet.
Ursula Augsten
7. Ausgliederung
Zusammenfassung
Auch bei gemeinnützigen Körperschaften ist aus verschiedenen Beweggründen heraus oftmals eine Ausgliederung notwendig, weil z. B. die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe prognostizierte Verluste ausweisen oder weil über ein Outsourcing-Projekt fremdes oder zusätzliches Kapital gebunden werden soll. Oftmals liegen auch tarifrechtliche Gründe vor.
Ursula Augsten
Backmatter
Metadaten
Titel
Steuerrecht in Nonprofit-Organisationen
verfasst von
Ursula Augsten
Copyright-Jahr
2015
Electronic ISBN
978-3-8349-3816-9
Print ISBN
978-3-8349-3346-1
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-3816-9