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2014 | Buch

Körperschaftsteuer in der Unternehmenspraxis

Steuerliche Optimierung für Unternehmer und Unternehmen

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Über dieses Buch

Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen, Kapitalgesellschaften, andere Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Besteuerungsgrundlage ist das Einkommen innerhalb eines Kalenderjahres, welches anhand der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wird.

Dabei gilt es in der Unternehmenspraxis einige Besonderheiten zu beachten. Das Buch vermittelt mit Fallbeispielen und Muster-Berechnungen die wichtigsten Praxisfälle der Körperschaftsteuer. Zahlreiche im Unternehmensalltag anwendbare Hinweise helfen bei der Steueroptimierung.

Der Steuerrechtsexperte Prof. Matthias Alber legt zudem ein besonderes Augenmerk auf die Schwerpunktthemen Bezüge des Gesellschafter- Geschäftsführers sowie Sanierungsmaßnahmen des Gesellschafters in der Krise der GmbH.

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einführung
Zusammenfassung
Die Körperschafsteuer (KSt) ist die Einkommensteuer der juristischen Personen. Sie erfasst das zu versteuernde Einkommen der im Körperschaftsteuergesetz (KStG) genannten Körperschaftsteuer, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Rechtsgrundlagen sind das KStG und die KStDV jeweils in der aktuellen Fassung. Ergänzende Hinweise der Finanzverwaltung ergeben sich aus den KStR (Stand 2004) und den KStH (Stand 2008). Das frühere Anrechnungsverfahren wurde im Jahr 2000 durch das sog. Halbeinkünfteverfahren und seit 2009 durch das Teileinkünfteverfahren ersetzt. Dadurch solle insbesondere das Problem der Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne, sowohl auf der Ebene der Gesellschaft als auch der Ebene des Anteilseigners gelöst werden. Dies ist leider nur annähernd geglückt. Der aktuelle Körperschaftsteuersatz beläuft sich auf 15 %. Auf der Anteilseignerebene werden ausgeschüttete Gewinne nur einem Sondersteuersatz i. H. v. 25 % unterworfen bzw. unterliegen dem Teileinkünfteverfahren (Steuerbefreiung i. H. v. 40 %). Von der deutschen Wirtschaft wurde des Systemwandel auf das aktuelle Körperschaftsteuerrecht begrüßt. Zum einen wegen der Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 40 % auf jetzt 15 %. Zum anderen wegen der sachlichen Steuerbefreiung in § 8b KStG für Beteiligungserträge an anderen Körperschaften. Diese Steuerbefreiung wurde jedoch seit 1. 3. 2013 für sog. Streubesitzdividenden (Beteiligungen von weniger als 10 %) aufgehoben und unterliegen nunmehr uneingeschränkt der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer.
Matthias Alber
2. Körperschaftsteuerpflicht
Zusammenfassung
Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
Matthias Alber
3. Einkommensermittlung
Zusammenfassung
Bei der Körperschaftsteuer wird das Einkommen nach den Vorschriften des KStG und nach bestimmten Vorschriften des EStG ermittelt (§ 8 Abs. 1 KStG). Welche einkommensteuerlichen Vorschriften bei der Körperschaftsteuer Anwendung finden, ergibt sich aus R 32 Abs. 1 KStR.
Matthias Alber
4. Ermittlung der verbleibenden Körperschaftsteuer (vgl. R 30 KStR)
Zusammenfassung
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 v. H. des zu versteuernden Einkommens (z. v. E.). Zuzüglich der Gewerbesteuer i. H. v. ca. 14 v. H. beläuft sich die Ertragsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften auf insgesamt ca. 30 v. H. (unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags von 5,5 v. H.). Diese Steuerbelastung ist gegenüber der Einkommensteuerbelastung der Gesellschafter (Progressionsbelastung) eindeutig von Vorteil. Aber: dies gilt nur für von der Kapitalgesellschaft thesaurierte Gewinne. Denn im Falle einer Gewinnausschüttung ergibt sich eine zusätzliche Einkommensteuerbelastung i. H. v. 25 v. H. (§ 32d Abs. 1 EStG).
Matthias Alber
5. Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S.d. § 27 KStG
Zusammenfassung
Leistungen aus dem steuerlichen Einlagenkonto i. S. § 27 KStG führen auf der Gesellschafterebene zu Einkünften aus Kapitalvermögen (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG), da insoweit die Rückzahlung geleisteter Einlagen an den Gesellschafter erfolgt (sog. „Einlagenrückgewähr“). Aus „Beratersicht“ ist es deshalb von großer Bedeutung, geleistete Einlagen später wieder „steuerfrei“ zurückzahlen zu können.
Matthias Alber
6. Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)
Zusammenfassung
Verdeckte Gewinnausschüttungen sind „Ausschüttungen“ der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter, die in einem „schuldrechtlichen Rechtskleid“ abgebildet sind (z. B. überhöhtes Geschäftsführergehalt). Dadurch soll auf der Gesellschaftsebene steuerwirksamer Aufwand und eine entsprechende Reduzierung der KSt- und GewSt-Belastung erreicht werden. Auf der Gesellschafterebene liegen regelmäßig Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG vor (z. B. Arbeitslohn nach § 19 EStG). Für die Besteuerungspraxis sind folgende Fälle zu unterscheiden:
Matthias Alber
7. Offene und verdeckte Einlagen bei Kapitalgesellschaften
Zusammenfassung
Gesellschaftsrechtliche Vermögensmehrungen sind durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögenszuführungen eines Gesellschafters ins Vermögen der Gesellschaft. Sie dürfen die steuerliche Bemessungsgrundlage nicht beeinflussen und sind, soweit sie sich gewinnerhöhend ausgewirkt haben, im Rahmen der Einkommensermittlung durch entsprechende Kürzungen zu neutralisieren (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG). Gesellschaftsrechtliche Vermögensmehrungen führen beim Gesellschafter dem Grunde nach zu (nachträglichen) Anschaffungskosten auf seine Beteiligung, was sich bei ihm steuerlich allerdings erst im Falle der Veräußerung der Anteile oder Liquidation der Gesellschaft auswirkt, vorausgesetzt es handelt sich um eine Beteiligung i. S. d. § 17 EStG oder die Anteile werden in einem Betriebsvermögen gehalten. Vgl. BFH-Urteil vom 27. 4. 2000 (BStBl 2001 II S. 168).
Matthias Alber
8. Rund um den Gesellschafter-Geschäftsführer
Zusammenfassung
Die Angemessenheit der Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers sind eine „Dauerbaustelle“ bei Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschafter-Geschäftsführern. Von der Finanzverwaltung wird diese Thematik vor allem im Rahmen einer Betriebsprüfung problematisiert.
Matthias Alber
9. Sanierungsmaßnahmen des Gesellschafters in der Krise der GmbH
Zusammenfassung
Forderungsverzicht durch die GmbH-Gesellschafter
Matthias Alber
10. Regelungen zur korrespondierenden Besteuerung von vGA und verdeckten Einlagen
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber hat u. a. in § 32a KStG Regelungen zur korrespondierenden Besteuerung von vGA und verdeckten Einlagen auf der Gesellschafts- und auf der Gesellschafterebene getroffen.
Matthias Alber
11. Schenkungsteuer bei vGA und verdeckten Einlagen
Zusammenfassung
Die Finanzverwaltung ist mit den neuen gleich lautenden Ländererlassen vom 14. 3. 2012, BStBl I S. 331, welche die bisherigen Ländererlasse vom 20. 10. 2010 (BStBl I S. 1207) aufheben, auf die BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 9. 12. 2009, AZ.: II R 28/08, BStBl 2010 II S. 566) eingegangen. Die Erlasse folgen der vom BFH vorgegebenen rein zivilrechtlichen Betrachtungsweise, die eine strikte Trennung zwischen den der Kapitalgesellschaft und den Gesellschaftern zuzurechnenden Leistungen vorsieht. Die Kapitalgesellschaft wird nunmehr als eigenständige – intransparente – Rechtspersönlichkeit mit eigenem Vermögen gesehen, die sowohl Schenker als auch Beschenkte sein kann.
Matthias Alber
12. Verlustabzug und Verlustabzugsbeschränkungen nach § 8c KStG
Zusammenfassung
Bei der Körperschaftsteuer gilt für den Verlustabzug die Vorschrift des § 10 d EStG i. V. m. § 8 c KStG. Vgl. auch BMF-Schreiben vom 4. 7. 2008 zur Verlustabzugsbeschränkung nach § 8 c KStG (BStBl I S. 736).
Matthias Alber
13. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der ertragsteuerlichen Organschaft
Zusammenfassung
Die ertragsteuerliche Organschaft ist das einzige „Instrument“, um zwischen zwei selbstständigen Unternehmen (Steuerpflichtigen) Gewinn- und Verlustausgleich herbeizuführen. An die Organschaftsvoraussetzungen wurden nach Auffassung der Finanzverwaltung und der BFH-Rechtsprechung hohe Anforderungen geknüpft.
Matthias Alber
14. Liquidationsbesteuerung nach § 11 KStG
Zusammenfassung
Die Liquidation der Kapitalgesellschaft stellt eine „Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung“ dar, die nach den Rechtsgrundsätzen des § 11 KStG zu besteuern ist.
Matthias Alber
15. Umwandlungssteuerrecht
Zusammenfassung
Im Dezember 2006 hat der Gesetzgeber mit dem SEStEG eine weitgehende Neufassung des UmwStG verabschiedet (Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft [SE] und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vom 07. 12. 2006, BGBl I S. 2782, BStBl 2007 I S. 4). Dabei wurde das UmwStG u. a. „europäisiert“. Mit BMF-Schreiben vom 11. 11. 2011 wurde der endgültige UmwSt-Erlass veröffentlicht (BStBl I 2011, 1314).
Matthias Alber
Backmatter
Metadaten
Titel
Körperschaftsteuer in der Unternehmenspraxis
verfasst von
Matthias Alber
Copyright-Jahr
2014
Electronic ISBN
978-3-8349-3821-3
Print ISBN
978-3-8349-3360-7
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-3821-3