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2012 | Buch

Finanzinstrumente im IFRS-Abschluss von Nicht-Banken

Ein konkreter Leitfaden zur Bilanzierung und Offenlegung

verfasst von: Jürgen Stauber

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Über dieses Buch

Für die Rechnungslegung von Finanzinstrumenten gelten zwar keine branchenspezifischen IFRS-Vorschriften, in der Praxis lassen sich aber wesentliche Unterschiede zwischen Banken und Nicht-Banken feststellen. Jürgen Stauber konzentriert sich auf die komplexen Regeln zur Bilanzierung und Offenlegung von Finanzinstrumenten bei Industrie-, Handels-, Dienstleistungs- und Versorgungsunternehmen. Aus der Sicht eines Abschlusserstellers werden die Vorschriften detailliert nach den relevanten Instrumenten bzw. Sachverhalten vorgestellt und erläutert.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einführung
Zusammenfassung
Die Abhandlung richtet sich primär an die mit der Abwicklung und Bilanzierung von Finanzinstrumenten betrauten Personen in Konzernen, deren operative Geschäftstätigkeiten nicht unmittelbar in Verbindung mit finanziellen Sachverhalten stehen. Diese Unternehmen werden hier als „Nicht-Banken“ bezeichnet. Dabei handelt es sich in erster Linie um Industrie- und Handelsunternehmen. Darunter fallen aber auch Telekommunikations-, Medien- und Technologiekonzerne. Ferner sind damit Versorger sowie Unternehmen der Chemie-, Pharma-, Reise- und Logistikbranche gemeint. Nicht zur eigentlichen Zielgruppe des Buchs gehören Finanzdienstleistungskonzerne wie Versicherungen und insbesondere Banken. Eine differenzierte Betrachtung erscheint notwendig, dafür die Rechnungslegung von Finanzinstrumenten zwar keine branchenspezifischen IFRS-Vorschriften gelten, sich in der Praxis allerdings wesentliche Unterschiede zwischen Banken und Nicht-Banken bezüglich der Bilanzierung und Offenlegung sowie vor allem im Hinblick auf die bilanzielle Darstellung bzw. den Ausweis solcher Posten feststellen lassen.
Jürgen Stauber
2. Finanzwirtschaftliche Grundlagen
Zusammenfassung
Das zur Finanzierung des Unternehmensvermögens dienliche Finanzkapital unterteilt sich in Eigen- und Fremdkapital. Die Überlassung von Eigenkapital ist mit einer Renditeerwartung verbunden. Fremdkapital wird in der Regel gegen Zinsen zur Verfügung gestellt. Typische Zinsinstrumente sind etwa Bankkredite oder Anleihen. Im Hinblick auf die Verzinslichkeit können zunächst 2 Grundformen unterschieden werden: Handelt es sich um festverzinsliche Instrumente, sind die Kapitaldienstzahlungen über den Zeitraum der Kapitalbereitstellung fixiert; bei variabel verzinslichen Instrumenten wird die Höhe des Zinssatzes periodisch über einen Referenz- bzw.Leitzinssatz angepasst.
Jürgen Stauber
3. Grundlagen zur Bilanzierung und Offenlegung
Zusammenfassung
Über IAS 32 ist definiert, was unter den Begriff des Finanzinstruments fällt und welche Ausprägungen es gibt. Ferner enthält der Standard die für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sowie für die Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten relevanten Vorschriften.
IAS 39 regelt die Bilanzierung bestimmter, in IAS 32 definierter Finanzinstrumente. Die Vorschriften beziehen sich zum einen auf finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zu bilanziellen Sicherungszwecken erworben bzw. eingegangen werden, d.h. zur „herkömmlichen“ Bilanzierung. Zum anderen enthält IAS 39 die Regeln zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.
Jürgen Stauber
4. Darstellung im Abschluss
Zusammenfassung
Wie für alle Bilanzposten gelten für Finanzinstrumente zunächst die generellen Ausweisvorschriften des IAS 1. Dieser gibt über IAS 1.54 ein Mindestgliederungsschema vor, welches die folgenden Finanzinstrumente-Posten enthält:
- „Finanzielle Vermögenswerte (ohne die Beträge, die unter (e), (h) und (i) ausgewiesen werden)“ (IAS 1.54 (d));
- „Nach der Equity Methode bilanzierte Finanzanlagen“ (IAS 1.54 (e));
- „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen“ (IAS 1.54 (h));
- „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ (IAS 1.54 (i));
- „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten“ (IAS 1.54 (k));
- „Finanzielle Schulden (ohne die Beträge, die unter (k) und (l) ausgewiesen werden)“ (IAS 1.54 (m)).
Jürgen Stauber
5. Risikoberichterstattung
Zusammenfassung
Den Angaben zu Risiken kann wahlweise im Abschluss selbst oder mittels Querverweisen in andere Berichtsteile („Erklärungen“) außerhalb des Abschlusses – wie z.B. dem Lage- oder Risikobericht – nachgekommen werden. Hierbei müssen die Dokumente, auf die verwiesen wird, für die Abschlussadressaten zu den gleichen Bedingungen und zum gleichen Zeitpunkt wie der Abschluss verfügbar sein (IFRS 7.B6).
Jürgen Stauber
6. Herkömmliche Bilanzierung und Offenlegung einzelner Sachverhalte
Zusammenfassung
Was unter die Begriffe „Zahlungsmittel“ und Zahlungsmitteläquivalente“ fällt, lässt sich IAS 7 „Kapitalflussrechnungen“ entnehmen (IAS 7.6):
- Zahlungsmittel umfassen Barmittel und Sichteinlagen.
- Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die sich jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umwandeln lassen und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen.
Als Beispiele für Zahlungsmittel können Schecks, Kassenbestände, Bundesbankguthaben oder Sichteinlagen bei Kreditinstituten genannt werden. Gemäß IAS 7.7 dienen diese dazu, kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Sie werden gewöhnlich nicht zu Investitions- oder anderen Zwecken gehalten. Ferner wird über IAS 7.7 klargestellt, dass eine Finanzinvestition im Regelfall nur dann zu den Zahlungsmitteläquivalenten gehört, wenn sie – gerechnet vom Erwerbszeitpunkt – eine Restlaufzeit von nicht mehr als etwa 3 Monaten besitzt.
Jürgen Stauber
7. Bilanzierung und Offenlegung einzelner Sicherungsbeziehungen
Zusammenfassung
Unternehmen A mit funktionaler Währung € und S&P-Rating BBB emittiert am 16.01.X1 eine festverzinsliche Anleihe im Nominalvolumen von 100 Mio. €, aus der ihm nach Berücksichtigung von Provisionen und sonstigen Kosten von 500 T€ ein Betrag von 98 Mio. € zufließt. Die Schuldverschreibung hat einen Kupon von 6% p.a. und eine Laufzeit bis zum 16.01.X5. Die Zinszahlungen sind halbjährlich zum 16.07. und zum 16.01. zu leisten, wobei die 1. Zinszahlung am 16.07.X1 fällig ist (Zählweise 30/360). Der Swapzinssatz (entspricht dem Kuponzinssatz für ein Unternehmen mit S&P Rating AA) für die 4-jährige Laufzeit notiert am 16.01.X1 bei 5,367%. Die Differenz zu dem von A gezahlten Kuponzinssatz von 0,633% stellt den Bonitätsrisikoaufschlag zum Begebungszeitpunkt dar.
Jürgen Stauber
8. Ausblick
Zusammenfassung
Der Prozess zur Neugestaltung der Bilanzierungsvorschriften zu Finanzinstrumenten wurde schon im März 2008 mit Veröffentlichung des Diskussionspapiers „Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments“ initiiert. Eine gewisse Dynamik ist dabei mit Beginn der Finanzmarktkrise eingetreten. Trotzdem hat das IASB das Projekt zur Ersetzung von IAS 39 durch IFRS 9 „Financial Instruments“ in 3 Phasen aufgeteilt:
- Phase 1: Kategorisierung und Bewertung;
- Phase 2: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten;
- Phase 3: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.
Jürgen Stauber
Backmatter
Metadaten
Titel
Finanzinstrumente im IFRS-Abschluss von Nicht-Banken
verfasst von
Jürgen Stauber
Copyright-Jahr
2012
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Electronic ISBN
978-3-8349-3826-8
Print ISBN
978-3-8349-3377-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-3826-8