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2012 | Buch

Beratungs- und Haftungsrisiken in der Unternehmenskrise

Leitfaden zum Risikomanagement für Steuerberater

verfasst von: Raik Brete, Michael Thomsen

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Über dieses Buch

Die Arbeit eines Steuerberaters bringt umfangreiche Anforderungen und erhebliche Pflichten mit sich. Nicht zu unterschätzen ist daher auch ein beachtliches Haftungspotenzial. Dieser Leitfaden soll den Berater für mögliche Gefahren sensibilisieren und Wege aus dem Risiko aufzeigen.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einführung
Zusammenfassung
Beratung in der Unternehmenskrise ist nicht nur eine in höchster Potenz gefahrgeneigte und haftungsträchtige Tätigkeit, sondern auch eine fachlich und vor allem psychisch anspruchsvolle Dienstleistung. Es wird – neben den übrigen Beteiligten – insbesondere vom Steuerberater schnelles Analysieren verschiedenster Sachverhalte in kurzer Zeit, sichere Entscheidungen und konsequentes Handeln verlangt.
Der Steuerberater steht besonders deshalb im Fokus, nicht nur gegenüber dem eigenen Mandanten aufgrund langjähriger Mandatsbeziehung, sondern auch gegenüber den weiteren Beteiligten, wie Kreditinstituten, Finanzamt, Rechtsanwälten und oftmals auch gegenüber Kunden und Lieferanten.
Raik Brete, Michael Thomsen
2. Verhältnis von Steuerberater und Mandant in der Unternehmenskrise
Zusammenfassung
Für den Steuerberater ist das Risiko, von unzufriedenen Mandanten wegen (vermeintlicher) Verletzung vertraglicher Pflichten (Falschberatung) in die Anspruch genommen zu werden, gerade in den letzten Jahren um einiges gestiegen. Die Gründe hierfür sind vielfältig.
„Gefördert“ wird diese Tendenz sicherlich zum einen dadurch, dass die Rechtsprechung die Anforderungen an die Sorgfalt der Berufsausübung in den letzten Jahren erheblich angehoben hat.
Zum anderen ist die Zahl der vom Steuerberater zu beachtenden Normen beträchtlich gestiegen, oft verbunden mit verfassungsrechtlichen Zweifeln und generellen Verständnisund Anwendungsschwierigkeiten.
Raik Brete, Michael Thomsen
3. Erweiterte Pflichten der Geschäftsführung in der Unternehmenskrise
Zusammenfassung
Um eine zielgerichtete und umfassende Beratung der Geschäftsführung – Geschäftsführer oder Vorstand – zu ermöglichen, muss der Steuerberater zunächst einmal selbst wissen, welche (erweiterten) Pflichten den Geschäftsführer treffen können, um den Anforderungen an Beratungsleistungen für insolvenzgefährdete Mandanten gerecht zu werden.
Allzu häufig kommt es vor, dass der Geschäftsführer erst zu einem Zeitpunkt Beratung in Anspruch nimmt, in dem bereits Pflichten verletzt worden sind bzw. die Verletzung von Pflichten unmittelbar bevorsteht, ohne dass der Geschäftsführer davon Kenntnis hat.
Vor allem deshalb muss der Steuerberater die aus einer Pflichtverletzung hervorgehenden Risiken kennen, um den Geschäftsführer hierüber rechtzeitig und umfassend beraten und aufklären zu können.
Raik Brete, Michael Thomsen
4. Unternehmensführung und Finanzierungsverantwortung des Geschäftsführers in der Krise
Zusammenfassung
Der Geschäftsführer verwaltet fremdes Vermögen. Dementsprechend führt er seine Aufgaben und Verpflichtungen nicht lediglich aufgrund seines Anstellungsverhältnisses nur gegenüber der Gesellschaft als Arbeitgeber aus, sondern er ist auch den Gesellschaftern und im Weiteren auch den Gläubigern der Gesellschaft verpflichtet.
Um diesen Verpflichtungen ausreichend nachzukommen, obliegt es dem Geschäftsführer, diese „Dritten“ umfassend und kontinuierlich über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu unterrichten.
Raik Brete, Michael Thomsen
5. Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Steuerberater
Zusammenfassung
Für den Geschäftsführer bestehen im Rahmen der Unternehmensführung und Finanzierungsverantwortung – auch außerhalb einer Krisensituation – umfangreiche zivilrechtliche und strafrechtliche Haftungsrisiken.
Zivilrechtlich zu unterscheiden ist die Haftung des Geschäftsführers im Innen- und Außenverhältnis.
Raik Brete, Michael Thomsen
6. Kapitalerhaltung und Ausschüttungsverbot
Zusammenfassung
Die wichtigsten Quellen der Selbstfinanzierung der GmbH sind 1. die Einlagen der Gesellschafter (Einzahlung auf das Stammkapital) und 2. die erwirtschafteten Gewinne.
Neben den Einlagen auf den Geschäftsanteil können im Gesellschaftsvertrag weitere Beitrags- bzw. Finanzierungspflichten – Nebenleistungs- und Nachschusspflichten – vereinbart werden. Dies ist deshalb von nicht unerheblicher Bedeutung, weil der GmbH der freie Kapitalmarkt im Gegensatz zur AG an der Börse, verschlossen ist.
Nachschüsse können konstitutiv durch den Gesellschaftsvertrag festgelegt werden, auch nachträglich, dann aber nur mit Zustimmung der Gesellschafter und Nachschüsse sind zwingend in Geld zu erbringen. Nachschüsse stellen flexibles Eigenkapital dar und unterliegen – was vorteilhaft ist – nicht den strengen Regeln des Stammkapitals.
Raik Brete, Michael Thomsen
7. Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO
Zusammenfassung
Die Regelung des § 15a InsO kann als zentrale Norm im Zusammenhang mit einer Unternehmenssanierung bzw. Unternehmenskrise bezeichnet werden, allein weil sie weitreichende zivil-/haftungsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen beinhaltet.
In der praktischen Anwendung der Vorschrift ergeben sich eine Reihe von Zweifelsfragen und bislang noch nicht geklärter Rechtsfragen, die nachfolgend zwar nicht abschließend beantwortet werden können, aber zumindest angesprochen werden sollen und müssen, um die aus § 15a InsO folgenden Haftungsrisiken möglichst zu minimieren.
Mit der Aufnahme des § 15a in die Insolvenzordnung im Rahmen des MoMiG wurde die Insolvenzantragspflicht vom Gesellschaftsrecht ins Insolvenzrecht verlagert. An der grundsätzlichen Insolvenzantragspflicht hat sich dadurch aber nichts geändert. Tatbestandsvoraussetzung ist nach wie vor Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO und/oder Überschuldung nach § 19 InsO.
Raik Brete, Michael Thomsen
8. Fazit
Zusammenfassung
Als Fazit eines vor allem an den Praktiker gerichteten Werkes bieten sich insbesondere Handlungsempfehlungen an, die der Leser aber auch erwarten darf. Je nachdem, ob die Handlungsempfehlungen mit der Erwartungshaltung an diese übereinstimmen, wird das Fazit des Lesers ausfallen.
Im Sinne eines negativen Fazits wird derjenige Leser möglicherweise enttäuscht sein, der Handlungsempfehlungen erwartet (hat), die ihn vor jeglicher Haftungsinanspruchnahme bewahren bzw. aufzeigen, wie Haftungsrisiken in der täglichen Praxis ausgeschlossen werden können. Wer dies ernstlich erwartet haben sollte (was nicht recht vorstellbar ist), dem kann nur eine Handlungsempfehlung gegeben werden: keine Steuer- und/oder Rechtsberatung zu betreiben, schon gar nicht im Krisenmandat.
Raik Brete, Michael Thomsen
Metadaten
Titel
Beratungs- und Haftungsrisiken in der Unternehmenskrise
verfasst von
Raik Brete
Michael Thomsen
Copyright-Jahr
2012
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Electronic ISBN
978-3-8349-3827-5
Print ISBN
978-3-8349-3378-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-3827-5