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2012 | Buch

Steuervorteile mit Kindern

Leitfaden für Familien und Steuerberater

verfasst von: Markus Deutsch

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Über dieses Buch

Dieser kompakte Leitfaden gibt einen umfassenden Überblick über Steuervorteile und Gestaltungsmöglichkeiten mit Kindern. Von Familienleistungsausgleich über Elterngeld, Kinderbetreuungs- und Ausbildungskosten bis hin zu Erbschaftsteuer und den steuerrechtlichen Möglichkeiten bei Vermögensübertragungen werden alle relevanten Themenbereiche verständlich und praxisnah behandelt. Mit zahlreichen konkreten Tipps zur Umsetzung richtet sich das Buch an Familien und Alleinerziehende sowie an Steuerberater.​

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einkommensteuer
Zusammenfassung
1.1 Familienleistungsausgleich – „Kindergeld“
Der Familienleistungsausgleich1 wird allgemein oft als „Kindergeld“ bezeichnet, was aber nur zur Hälfte richtig ist. Mit dem Familienleistungsausgleich stellt der Staat das notwendige Existenzminimum des Kindes bei den Eltern sicher. Dies geschieht entweder durch Zahlung von Kindergeld (in diesem Fall richtig bezeichnet) oder Abzug von Kinderfreibeträgen bei der Einkommensteuer. Die Günstigerprüfung zwischen beiden Alternativen erfolgt im steuerlichen Veranlagungsverfahren der Eltern. Hierzu müssen die Elternteile eine Einkommensteuererklärung, inklusive der Anlage Kind, abgeben. Die Berechtigung zum Familienleistungsausgleich eröffnet den Familien weitere steuerliche Begünstigungen, die sich in diesem Buch wiederfinden. Kindergeld oder Kinderfreibeträge werden stets bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gewährt. Um darüber hinaus begünstigt zu sein, müssen beim Nachwuchs besondere Gründe vorliegen, wie beispielsweise Berufsausbildung oder Arbeitslosigkeit (vgl. im Einzelnen Abschn. 1.1.4).
Markus Deutsch
2. Familienförderung durch Elterngeld und Betreuungsgeld
Zusammenfassung
Zum 1.1.2007 wurde das Elterngeld eingeführt. Ziel war es, gerade berufstätigen Eltern den Schritt zur Familiengründung finanziell zu erleichtern.Was vielen nicht bewusst ist: Die Zahlung des Elterngeldes kann auch steuerliche Folgen haben.Umgekehrt hat der Steuerbetrag unmittelbare Auswirkungen auf das Elterngeld. Ab 2013 ist im Anschluss an den Elterngeldbezug unter bestimmten Voraussetzungen die Auszahlung von Betreuungsgeld geplant.
Markus Deutsch
3. Vorteile bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Zusammenfassung
Der Fiskus besteuert nicht nur den Erwerb von Einkommenals Arbeitnehmer, Selbständiger oder Kapitalanleger, sondern auch dessen Verwendung bei Übergabe von Vermögen an andere Personen. Dies gilt grundsätzlich auch innerhalb der Familie, wobei teilweise steuerliche Begünstigungen gelten.
Denn alle unentgeltlichen Übertragungen, seien es
• Erwerbe von Todes wegen oder
• Schenkungen unter Lebenden
unterliegen dem Zugriff durch das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (Erb St G). Immerhin können Betroffene oft durch legale Gestaltungen und vorausschauende Steuerplanung die Steuer vermeiden oder zumindest senken. Auch Familienstiftungen unterliegen alle 30 Jahre der Besteuerung durch das Erb St G.
Markus Deutsch
4. Vorteile in der Grunderwerbsteuer
Zusammenfassung
Die Grunderwerbsteuer steht selten im Fokus von Privatpersonen. Wirtschaftlich betrachtet ist sie dennoch äußerst relevant. Sie entsteht bei einem Kaufvertrag, der den Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks begründet oder anlässlich einer Auflassung. Wichtig ist, dass der Übergang „entgeltlich“ erfolgen muss.
> Schenkungen und Erbschaften lösen mangels Entgeltlichkeit bei Übertragung eines Grundstücks keine Grunderwerbsteuer aus.
Ungeachtet dessen fällt Grunderwerbsteuer auch an, wenn Personengesellschaften und juristische Personen Grundstücke in ihrem Eigentum haben und sich der Gesellschafterbestand zu mehr als 95% ändert oder in einer Hand vereinigt. Dieser Tatbestand spielt gerade für Familiengesellschaften eine erhebliche Rolle. Der Übertragung von Grundstücken stehen Übertragungen von Erbbaurechten und Gebäuden auf fremdem Boden gleich.
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Bayern, Hessen und Sachsen 3,5% vom Wert der Gegenleistung des Erwerbers, klassischerweise ist dies der Kaufpreis des Objekts. Die Bundesländer Thüringen, Berlin, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen- Anhalt und Schleswig-Holstein haben unterdessen von ihrem Recht auf höhere Steuersätze Gebrauch gemacht und verlangen bis zu 5 %. In Niedersachsen, dem Saarland, Hamburg und Bremen beträgt die Grunderwerbsteuer 4,5% (Stand jeweils 31.12.2012).
Markus Deutsch
5. Individuelle Steuergestaltungen mit Kindern
Zusammenfassung
Vermögensübergaben durch einfache Schenkungen sind innerhalb der Familie zwar der gebräuchlichste Weg der Unterstützung, aber steuerlich selten sinnvoll: Zum einen stammt die Schenkung vielfach aus bereits versteuertem Privatvermögen. Zum anderen droht bei unentgeltlichen Zuwendungen der Freibetrag des Begünstigten für Erbschaften und Schenkungen, der nur alle zehn Jahre wieder auflebt, frühzeitig aufgezehrt zu werden.
Angesichts dessen sollten Betroffene, sofern möglich, legale Gestaltungen im Familienkreis nutzen, um Steuerbelastungen zu mildern oder gänzlich zu vermeiden. Hierbei kann dem Nachwuchs etwa Vermögen zwecks eigenen Einkommens hieraus zur Verfügung gestellt werden, damit das Kind selbst eigene Steuervorteile erzielen kann. Ein anderer gangbarer Weg ist die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Sohn oder der Tochter (vgl. Beispiele in den folgenden Kapiteln).
> Aufgrund der Komplexität und oft ungeahnten Folgewirkungen ist es bei derartigen Steuergestaltungen ratsam, einen Steuerberater einzubeziehen.
Markus Deutsch
6. Wege finanzieller Unterstützung des Kindes
Zusammenfassung
Die entsprechenden finanziellen Mittel vorausgesetzt, stehen Eltern oft vor der Frage, wie sie ihre Kinder beim Unterhalt und in der Ausbildung am besten unterstützen sollen. Sie können einerseits dem Nachwuchs die Zuwendungen direkt zukommen lassen. Andererseits ist es möglich, durch Zahlungen an Dritte (Vertragspartner des Kindes) den Nachwuchs von eigenen finanziellen Verpflichtungen freizustellen. Beide Wege führen nicht immer zum selben steuerlichen Ergebnis bzw. zur Entlastung in gleicher Höhe.
Ferner gilt: Auch wenn die finanzielle Entlastung im Einzelfall noch so erheblich wäre, können die Eltern die Aufwendungen ihrer Kinder – etwa im Rahmen von Ausbildung oder Studium – grundsätzlich nicht als eigene Kosten in ihrer Steuererklärung abziehen. Denn die Aufwendungen müssen bei der geltend machenden Person entstanden sein. So stellen beispielsweise die Studiengebühren des Kindes bei den Eltern keine steuerlich gesondert zu berücksichtigenden außergewöhnlichen Belastungen dar. Haben die Kinder allerdings die Altersgrenze für das „Kindergeld“ überschritten, können auch Unterstützungsleistungen für Ausbildung und Unterhalt als außergewöhnliche Belastungen bei den Eltern steuermindernd geltend gemacht werden (vgl. Abschn. 1.5.2).
Markus Deutsch
7. Steuerlich vorteilhafte Arbeitsverhältnisse bei Kindern
Zusammenfassung
Viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können – trotz Unterstützung durch die Eltern oder durch staatliche Leistungen – jeden zusätzlichen Euro gebrauchen. Aus steuerlichen Gründen bietet sich hierbei, sofern möglich, eine Mitarbeit im elterlichen Betrieb an (vgl. Abschn. 5.2.5).
Sofern das Kind noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, erweist sich eine abgabenbegünstigte Tätigkeit als vorteilhaft. Denn Hemmnis bei Arbeitsverhältnissen im unteren Lohnniveau sind eher die Beiträge zu den Sozialkassen (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) als die steuerliche Belastung. Diese können durch steuerbefreite bzw. pauschal besteuerte Arbeitsverhältnisse (vgl. folgende Kapitel) vermieden werden. Die Sozialversicherungen, die grundsätzlich eigene Beiträge erheben, schließen sich meist einer vom Fiskus gewährten Befreiung an.
Bei einer Angestelltentätigkeit, sofern sie nicht nach einer der gesetzlichen Möglichkeiten pauschal besteuert wird, hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Lohnsteuerkarte auszuhändigen. Ab 2013 wird die „Pappe“ durch ein elektronisches Lohnsteuerverfahren ersetzt.Hat der Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte vom Angestellten erhalten, muss der Steuerabzug grundsätzlich nach der ungünstigen Steuerklasse VI vorgenommen werden.
> Ist ein Lohnsteuerabzug erfolgt, lohnt sich für das Kind oft die Abgabe einer Steuererklärung, umzu viel gezahlte Steuern teils oder sogar ganz erstattet zu bekommen. Dies lohnt sich oft, denn der vorläufige Lohnsteuerabzug ist bei kurzfristigen Jobbern oder Teilzeitkräften vielfach zu hoch.
Markus Deutsch
Metadaten
Titel
Steuervorteile mit Kindern
verfasst von
Markus Deutsch
Copyright-Jahr
2012
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Electronic ISBN
978-3-8349-4169-5
Print ISBN
978-3-8349-4168-8
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-4169-5