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2013 | Buch

Die Übertragung von Familienvermögen

Besonderheiten im Steuer- und Zivilrecht

herausgegeben von: Jürgen E. Milatz

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Über dieses Buch

In wirtschaftlich unsicheren Zeiten beschäftigen sich viele Privatpersonen intensiv mit ihrem Vermögen und der Vermögenssicherung. Die Übertragung von Vermögenswerten wie Immobilien, Gesellschaftsanteilen oder Barvermögen innerhalb der Familie ist eine beliebte Maßnahme um sich selber und die nachkommende Generation abzusichern. Vor dem Hintergrund steuerlicher Überlegungen kommen dabei zahlreiche Übertragungsformen innerhalb des Familienverbunds infrage.

Mit ausführlichen Beispielen und Hinweisen zur Steueroptimierung wird die Übertragung von Privatvermögen an Familienangehörige in diesem Buch erläutert.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einleitung
Zusammenfassung
Bezugspunkt jeder Übertragung ist das Familienvermögen. Hierbei handelt es sich um keinen gesetzlich definierten Begriff, sondern stellt einen Oberbegriff für eine Fülle von verschiedenen Vermögenspositionen und -gegenständen dar. Dies können Grundstücke, Kapitalvermögen, Gesellschaftsbeteiligungen oder Sachvermögen sein, die ihrerseits sowohl betrieblichen oder privaten Charakter haben können. Gemeinsam ist ihnen jedoch, dass sie zwar zivilrechtlich einem Eigentümer zurechenbar sind, jedoch auf Grund der familiären Verbundenheit ein gewisses Maß an Teilung des gesamten Vermögens voraussetzt. Was innerhalb der Familie, häufig ohne nähere Absprache, gemeinsam genutzt wird muss jedoch zwangläufig wiederum einem Eigentümer zugerechnet werden. Familienvermögen ist daher das gesamte eingebrachte oder aufgebaute Vermögen sämtlicher Familienmitglieder unabhängig ihrer rechtlichen Zugehörigkeit.
Jürgen E. Milatz
2. Beteiligte und Darstellung ihrer zivilrechtlichen Position
Zusammenfassung
Neben der Ehe können auch Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft oder lediglich als nichteheliche Lebensgemeinschaft verbunden sein.
Jürgen E. Milatz
3. Zu übertragende Vermögensgegenstände
Zusammenfassung
Unter den Begriff „Immobilie“ fallen Grundstücke, Wohnungseigentum nach dem WEG und Erbbaurechte.
Jürgen E. Milatz
4. Unentgeltliche Übertragung
Zusammenfassung
Wird Familienvermögen auf den Ehegatten, Abkömmlinge oder nichteheliche Lebenspartner übertragen, verfolgt diese Übertragung (zumeist) nicht den Zweck, eine adäquate Gegenleistung für das hingegebene Vermögen zu erhalten. Im Mittelpunkt steht nicht das Erzielen einer "angemessenen" Gegenleistung, sondern der Wunsch, dem anderen "Familienmitglied" das Vermögen zukommen zu lassen. Die Gründe für derartige Übertragungen sind vielfältig: Die Hingabe kann dem Wunsch und Bedürfnis des Beschenkten entsprechen, einer vorweggenommenen Erbfolge dienen oder aus steuerlichen Gründen erfolgen. Kann der Schenker es sich "leisten", wird häufig keine Gegenleistung vereinbart. Ist der Übergeber auf den wirtschaftlichen Wert des Vermögensgegenstandes angewiesen, behält er sich Nutzungsrechte vor oder lässt sich eine Gegenleistung versprechen, die allerdings zumeist nicht dem Marktwert des Zuwendungsgegenstandes entspricht.
Jürgen E. Milatz
5. Entgeltliche Übertragung
Zusammenfassung
Die entgeltliche Übertragung des Familienvermögens erfolgt regelmäßig durch den Verkauf der zum Familienvermögen gehörenden Vermögensgegenstände. Soll der Erwerber zwar eine Gegenleistung, aber keinen Kaufpreis entrichten, kommt auch ein Tausch in Betracht.
Jürgen E. Milatz
6. Teilentgeltliche Übertragung
Zusammenfassung
Teilentgeltliche Vermögensübertragungen zwischen Familienangehörigen sind in der Praxis oft anzutreffen und finden in den verschiedensten Ausprägungen statt. Die damit einhergehenden zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen sind geprägt vom Fehlen einheitlicher gesetzlicher Vorgaben, unterscheiden sich jedoch naturgemäß aufgrund der unterschiedlichen Intentionen von Zivil- und Steuerrecht erheblich.
Jürgen E. Milatz
7. Übertragung zwischen Ehegatten
Zusammenfassung
Während einer intakten Ehe gehen Eheleute häufig davon aus, das Vermögen als ihr gemeinsames Gut anzusehen: Die eheliche Lebensgemeinschaft wird als „Wirtschaftsgemeinschaft“ verstanden. Dies hat zur Folge, dass jeder der Ehepartner über alle Vermögensgegenstände verfügt, Geld vom Konto des anderen Ehepartners abhebt, hiervon eigene Vermögenswerte anschafft oder das Geld irgendwann zurück überweist. Bei einem Wechsel der betreuenden Bank etwa ändern die Ehegatten wegen der Wirtschaftsgemeinschaft ihr bis dahin bestehendes Oder-Konto in Einzelkonten mit und ohne gegenseitige Vollmacht, um in der Folge wieder ein gemeinsames Konto zu begründen. Diese Vermögenstransfers verfolgen dabei zumeist keinen wirtschaftlichen Plan, sondern folgen vielmehr den jeweiligen Gegebenheiten oder oft einfachen Praktikabilitätserwägungen. Die Eheleute machen sich schlichtweg im Alltag keine Gedanken darüber, wem welcher Vermögensgegenstand zivilrechtlich gehört.
Jürgen E. Milatz
8. Absicherung des Übergebers
Zusammenfassung
Das in der Praxis wohl am häufigsten gewählte Sicherungsmittel ist der Nießbrauch. Dabei kann das Eigentumsrecht bzw. das Nutzungsrecht an einer Sache oder einem Recht übertragen werden, ohne dass der Übergeber gänzlich von dem zu übertragenen Vermögensgegenstand ausgeschlossen wird. Der sog. Nießbrauchberechtigte kann durch dieses Rechtsinstitut – in der Regel dinglich – vereinbaren, weiterhin an dem übertragenen Vermögensgegenstand zu partizipieren.
Jürgen E. Milatz
9. Ansprüche auf Rückabwicklung
Zusammenfassung
Die Vermögensübertragung in Form von freigebigen Zuwendungen (Schenkung) kann für den Übergeber aus verschiedenen Gründen rückblickend nachteilig gewesen sein. Besonders familiäre Spannungen, aber auch wirtschaftliche Zwänge können Ausgang der Erwägung sein, das Geschenkte von dem Zuwendungsempfänger zurückzufordern. Eine solche Rückabwicklung kann jedoch bedeutsame zivilrechtliche, vor allem steuerrechtliche Folgen haben.
Jürgen E. Milatz
10. Störung der Vertragsdurchführung
Zusammenfassung
Nicht nur die Vermeidung von Streit und Unstimmigkeiten zwischen den Parteien bedarf der vorausschauenden Regelung; auch die Rechte Dritter müssen bei jeder Gestaltung berücksichtigt werden. Beeinträchtigt die Vermögensübertragung Rechte Dritter oder des Trägers der Sozialhilfe, hat der Gesetzgeber Möglichkeiten vorgesehen, in die Vertragsautonomie der Parteien einzugreifen: Der Schutz der Gläubiger ist dabei im Anfechtungsgesetz und der Insolvenzordnung geregelt; dem Träger der Sozialhilfe werden in dem Sozialgesetzbuch Möglichkeiten eingeräumt, auf das weggegebene Vermögen sowie vereinbarte Versorgungsleistungen zuzugreifen (s. Kap. 10.2).
Jürgen E. Milatz
11. Grundzüge der Familienstiftung
Zusammenfassung
In Deutschland existieren derzeit nahezu 19.000 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechtes. (Familien-)Stiftungen dienen in praxi im Wesentlichen dem Ziel, große Vermögensmassen gebündelt auf mehrere Folgegenerationen zu übertragen.
Jürgen E. Milatz
Backmatter
Metadaten
Titel
Die Übertragung von Familienvermögen
herausgegeben von
Jürgen E. Milatz
Copyright-Jahr
2013
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Electronic ISBN
978-3-8349-4382-8
Print ISBN
978-3-8349-4381-1
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-4382-8