Skip to main content

2015 | Buch

Bankenrating

Normative Bankenordnung in der Finanzmarktkrise

herausgegeben von: Oliver Everling, Karl-Heinz Goedeckemeyer

Verlag: Gabler Verlag

insite
SUCHEN

Über dieses Buch

Insbesondere nach der Finanzmarktkrise kommt der seriösen, fundierten Beurteilung der Bonität von Kreditinsituten besondere Bedeutung zu. In diesem Werk bieten hochrangige Experten aus veschiendenen Perspektiven (Kreditwirtschaft, Wirtschaftsprüfung, Ratingagenturen, Unternehemensberatung) kompetente, nützliche Hilfestellung.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einleitung: Zukunft des Bankenratings – Bankenrating der Zukunft
Zusammenfassung
Früher galten Banken als über jeden Zweifel erhaben. Dies zeigte sich schon darin, dass stets vom Bankbeamten die Rede war. Der Gedanke, eine Bank raten zu lassen, wäre damals als ziemlich abwegig empfunden worden. Heute haben die Exzesse, die zum Ausbruch der Finanzkrise geführt haben, den Ruf der Kreditwirtschaft ziemlich ramponiert. Umso mehr ist es für gutgeführte Banken wichtig, sich von den anderen abzuheben. Auf objektiver Grundlage kann dies nur ein Rating von einem neutralen und unabhängigen Marktbeobachter leisten. „Die deutschen Kreditinstitute stehen unter strengster Beobachtung. Sie werden von einer hartnäckigen Ertragskrise, immer noch viel zu hohen Kosten und gestiegenen Kreditrisiken verfolgt.“ So begann dieser Artikel mit dem Titel: Zukunft der Banken – Banking der Zukunft vor mehr als 10 Jahren. Seitdem gab es nach den desaströsen Auswirkungen des Zusammenbruchs des Neuen Marktes Anfang des Jahrtausends einen in den Jahren 2007 und 2008 beginnenden globalen Finanztsunami, dessen Auswirkungen bis heute in der Finanzbranche spürbar sind. Ausgangspunkt war die politisch induzierte Immobilienblase in den Vereinigten Staaten, die über die mehr oder weniger intelligenten Produktkreationen der Wallstreet-Investmentbanken und unter tatkräftiger Hilfe auch deutscher Banken bis nach Europa und Deutschland in Form einer bis heute andauernden Finanz- und Eurokrise gelangte.
Christoph Pape

Bewertungsaspekte der Geschäftsstrategien europäischer Banken

Frontmatter
2. Analyse und Beurteilung von Geschäftsmodellen vor dem Hintergrund regulatorischer Anforderungen
Zusammenfassung
Die Erfüllung von regulatorischen Anforderungen gehört für Kreditinstitute heute zu den wichtigsten Herausforderungen für den betrieblichen Erfolg. Regulierung rangiert damit als Top-Thema vor den klassischen betriebswirtschaftlichen Themen, darunter nicht zuletzt die herrschenden Marktbedingungen oder das sich ändernde Wettbewerbsumfeld. Dies ist umso erstaunlicher, als auch diese beiden Faktoren – Marktumfeld und Wettbewerb – zurzeit besonders herausfordernd für den betrieblichen Erfolg der Kreditinstitute sind. Bei den Marktbedingungen zählt z. B. die anhaltende Niedrigzinsphase zu den wichtigen Herausforderungen, wie auch die nach wie vor noch nicht ausgestandene Staatsschuldenkrise oder die zuletzt außergewöhnlich schwierigen Bedingungen in der Schifffahrt und daraus abgeleitet für die Schiffsfinanzierung. Diese Rahmenbedingungen führen dazu, dass entweder Erträge zurückgehen, weil z. B. das Zinsergebnis auf Grund des Niedrigzinses niedriger ausfällt als in früheren Perioden, oder dass zusätzliche Kosten entstehen, wie z. B. die Risikokosten, die in Form von Vorsorge für eingetretene oder potenzielle Ausfälle im Kreditportfolio anfallen.
Ulrich von Zanthier
3. Auswirkungen der Regulierung auf Bank-Geschäftsmodelle
Zusammenfassung
Dieser Beitrag strukturiert die zahlreichen Regulierungsinitiativen und analysiert für die relevantesten wie sie auf die unterschiedlichen Komponenten eines Geschäftsmodells wirken. Im Ergebnis wird deutlich, dass die Regulierung am stärksten die Aufbau- und Ablauforganisation von Banken, also deren Betriebsmodell, betrifft und die deutsche Bankenindustrie mit geschätzten Kosten von ca. 2 Mrd. EUR jährlich belastet. Andere wesentliche Elemente wie das angebotene Leistungsspektrum, die bedienten Kundengruppen und das Erlösmodell sind jedoch nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Die Stakeholder und hier insbesondere die Kapitalgeber müssen für sich bewerten, ob die zu erwartende Renditeeinbuße ein vertretbarer Preis für ein Mehr an Finanzmarkstabilität ist. Zudem darf bei einer zunehmenden Risiko- und Compliancekultur mit Blick auf die Mitarbeiter nicht die Risikobereitschaft außer Acht gelassen werden, um Innovationen zu tätigen. Denn nur damit wird der potentiell disruptiven Kraft der digitalen Entwicklung begegnet, die Bank-Geschäftsmodelle stärker bedroht als die Regulierung.
Jens Wöhler
4. Auslandsbanken und die Auswirkungen der neuen Regulierung infolge der Finanzkrise
Zusammenfassung
Die Auslandsbanken in Deutschland sind von den neuen Regularien, die der nationale wie auch der europäische Gesetzgeber seit 2008 erlassen hat, auf die verschiedensten Arten und Weisen betroffen. Die neuen Regularien, europäische wie rein nationale, sollen die Finanzstabilität allgemein gewährleisten und verhindern, dass in Zukunft noch einmal Steuergelder für die Stützung von Banken in Anspruch genommen werden. Einerseits soll dies auf Makroebene durch verschiedene Stabilitätsräte wie den durch die Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 errichteten Europäischen Ausschusses für Systemrisiken oder den auf globaler Ebene angesiedelten Financial Stability Board (FSB) erfolgen. Auf Mikroebene wird andererseits auch das Ziel verfolgt, jedes einzelne Institut krisenresistenter oder aber in der Krise entweder leichter sanier- oder aber abwickelbar zu machen.
Oliver Wagner

Methoden der Unternehmensbeurteilung von Banken

Frontmatter
5. Erfolgreiches strategisches Bankenmanagement in turbulenten Zeiten – Shareholder Value Generierung im Spannungsfeld zwischen Werttreibern und regulatorischen Restriktionen
Zusammenfassung
Der vorliegende Artikel beschreibt im Rahmen von 3 Kapiteln ein einfaches Modell zur werttreiberbasierten Analyse von Banken und zeigt mögliche Anwendungsfelder auf. Im ersten Kapitel analysieren wir die Entwicklung des Bankenmarktes in den letzten sieben Jahren. Darauf aufbauend entwickeln wir im zweiten Kapitel ein intuitives Modell, das die wichtigsten Werttreiber identifiziert und den Beitrag zur Wertsteigerung zu erklären vermag. Das Modell wird im Weiteren auf die Top 100 Banken angewendet und entsprechende Werttreiber werden identifiziert. Weiter wird das Modell für 3 verschiedene Geschäftsmodelle adaptiert. Das dritte Kapitel schließt mit einer Diskussion über mögliche Anwendungsfelder für das Bankenmanagement, die Bankenaufsicht und Bankanalysten.
Daniel Geissmann, Dirk Holländer, Frank Mrusek
6. Besonderheiten der Bewertung von Banken nach dem Ertragswertverfahren im Umfeld verstärkter Regulatorik
Zusammenfassung
Die Bewertung von Banken erfolgt aus einer Vielzahl von Anlässen. Die Systematisierung von Bewertungsanlässen ist sinnvoll, da der Bewertungsanlass Auswirkungen auf das anzuwendende Bewertungsverfahren haben kann. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) differenziert zwischen Unternehmensbewertungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gerichtlichen Nachprüfungen und Bewertungen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen oder im Rahmen von Schiedsverfahren. Weitere Anlässe für Bewertungen sind unternehmerische Entscheidungen wie z. B. der Kauf oder Verkauf von Unternehmen bzw. sonstige M&A-Transaktionen. Mit dem Fall von Lehman Brothers im September 2008 wird allgemein der Beginn der Finanzmarktkrise verbunden. Bedingt durch staatliche Maßnahmen der Bankenrettung sowie die im Anschluss hinzukommenden Veränderungen in der Regulatorik und Bankenaufsicht haben sich spezifische Bewertungsanlässe ergeben: Gründung sog. Bad Banks, stille Einlagen der SoFin, weitere.
Martin Lossin, Daniel Knüsel
7. Bankenrating unter Nachhaltigkeitskriterien
Zusammenfassung
„Meine Mark bekommt nicht jeder“ – dieses Grundmotiv sozial und ökologisch engagierter Verbraucher hat längst auch seine Anhänger im Bereich der Kapitalanlage gefunden. Die Anfänge des nachhaltigen Investments lassen sich sogar bis in das 17. Jahrhundert zurückverfolgen. Damals begann die religiöse Gemeinschaft der Quäker darauf zu achten, das eigene Geld nicht in Kapitalanlagen zu investieren, die von der Sklaverei profitieren. Den ersten „nachhaltigen“ Investmentfonds hat der auch heute noch aktive Vermögensverwalter Pioneer im Jahr 1928 in den USA aufgelegt. Hier wurden Unternehmen vom Investment ausgeschlossen, die ihr Geld mit der Produktion von Alkohol oder Tabakwaren verdienten. Heute gibt es zahlreiche Bezeichnungen für diese Art der Kapitalanlage – grünes Geld, ethisches Investment, prinzipiengeleitetes Investment, nachhaltiges Investment –, die Grundidee ist aber die Gleiche: Bei der nachhaltigen Kapitalanlage wird der klassische Kanon der Anlagekriterien von Rendite, Risiko und Liquidität um eine vierte Dimension, die Nachhaltigkeit der Wertpapieremittenten, erweitert. Das klassische Dreieck der Kapitalanlage wird damit zum magischen Viereck erweitert.
Dietrich Wild, Anja Löffler
8. Bankanalyse – wachsende Bedeutung seit der Finanzkrise
Zusammenfassung
Vor dem Ausbruch der Finanzkrise galt das Bankgeschäft als ein relativ vorhersagbares und sicheres Geschäft. In den Folgejahren, gezeichnet von Krisenbewältigung und Restrukturierung ganzer Bankensysteme, rückte die Bankenanalyse vermehrt in den Fokus. Zur Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeit bedienen sich die Analysten einer Vielzahl von Vorgehensweisen. Die in der Praxis verwendeten Modelle lassen sich hinsichtlich der verwendeten Kriterien in quantitative und qualitative Analysemodelle unterscheiden. Darüber hinaus kommen vor allem auch Modelle, die eine Kombination aus beiden darstellen, zum Einsatz. Während sich quantitative Bewertungsmethoden auf statistische Auswertungen bspw. von Bilanzkennzahlen beziehen, stützen die qualitativen Modelle ihre Analyse zusätzlich auf Kriterien, die nicht direkt aus der Bilanz ersichtlich sind. Im Rahmen der quantitativen Modelle kann zur Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit das Merton Modell unter Zuhilfenahme der Optionspreistheorie herangezogen werden. Der weit verbreitete z-Score bietet ferner eine einfache Möglichkeit das zukünftige Risiko einer Eigenkapitalverknappung aufzuzeigen. Der z-Score ist jedoch lediglich ein ordinales Maß für die Bestimmung des Ausfallrisikos, da nicht die exakte Höhe des Ausfallrisikos berechnet werden kann. Um schnell eine grobe Einschätzung der finanziellen Situation und möglichen Engpässen zu erhalten, ist die Vorgehensweise allerdings ein probates Mittel.
Anna-Joy Kühlwein, Uwe Burkert
9. Zusammenhang zwischen Credit Ratings von Banken und ihrer Börsenbewertung
Zusammenfassung
Seit Beginn der Finanzkrise in 2007 stehen die Credit Ratings der Banken unter besonderer Beobachtung. Scheinbar wird nichts mehr befürchtet als wenn eine Bank ihr Investment Grade-Rating verliert. Der Hintergrund ist die Furcht vor gleichgerichteten Verhalten von Gegenparteien im Handel und anderen institutionellen Gläubigern, die besonders sensitiv auf diese Schwelle reagieren. Skyrm (2013), der die Insolvenz von MF Global beschrieb, nennt dies die „Money Noose“, d. h. die Schlinge um den Hals von stark vernetzten Finanzinstitutionen. Seiner Analyse zufolge war die Furcht vor dem Verlust des Investment Grade-Rating für den CEO von MF Global der Anlass, riskantere aber ertragreichere Geschäfte einzugehen. Diese wiederum führten zu erhöhten Liquiditätsbedarf und – nachdem sie bekannt wurden – zu Vertrauensverlusten bei den Gegenparteien, Gläubigern und Anlegern. Letztendlich war dann eine Insolvenz unausweichlich. Aber nicht nur in diesen Fällen von befürchteten Bank Runs darf ein Zusammenhang zwischen Credit Rating und Unternehmenswert vermutet werden. Im vorliegenden Beitrag soll dieser Zusammenhang zwischen Credit Ratings von Finanzinstitutionen und ihrer Börsenbewertung diskutiert werden.
Christoph Kley

Interpretation der Bankrechnungslegung

Frontmatter
10. Besonderheiten bei der Rechnungslegung von Kreditinstituten und deren Auswirkungen auf die Bilanzanalyse und die Analyse von Kennzahlen
Zusammenfassung
Banken stehen spätestens seit der Finanzmarktkrise 2007 ff. im Fokus der Öffentlichkeit. Die teilweise auch aufsichtsrechtlich getriebene internationale Diskussion hinsichtlich einer früheren bilanziellen Erfassung von Kreditrisiken, die Bestrebungen hinsichtlich der Trennung der Handelsbereiche vom klassischen Kredit- und Einlagengeschäft (ab Juli 2015 sollen Banken demnach unter bestimmten Voraussetzungen den Handel auf eigene Rechnung und das Geschäft mit Hedgefonds, sofern nicht im Kundenauftrag durchgeführt, in eine rechtlich getrennte Einheit abspalten; vgl. hierzu das Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen, häufig Trennbankengesetz genannt, vom 07.08.2013 (BGBI. I S. 3090)) sowie die in 2013 vor dem Hintergrund eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus (single supervisory mechanism; vgl. hierzu ebenfalls die Hinweise der Europäischen Zentralbank (www.ecb.europa.eu/ssm/html/index.en.html, Stand: 16.05.2014)) auf EU-Ebene beschlossene Übertragung der Überwachung der Aufsicht über bedeutende Kreditinstitute in den Ländern des Euroraums auf die Europäische Zentralbank mit einer vorherigen aufsichtsrechtlichen Risikobewertung, einem sog. Asset Quality Review und anschließendem Stresstest der betroffenen Banken, sind nur einige Beispiele hierfür.
Wolfgang Weigel, Lukas Sierleja
11. Beurteilung der Eigenkapitalqualität von Banken
Zusammenfassung
Dem Eigenkapital wird seit jeher für Banken besondere Bedeutung zugesprochen. Dabei wird seine Verlustdeckungsfunktion in den Vordergrund gestellt, weil das Bankgeschäft im Allgemeinen und das Einlagengeschäft im Besonderen Vertrauen in die wirtschaftliche Stabilität und Leistungsfähigkeit einer Bank voraussetzen. Nicht von ungefähr basieren auch wesentliche regulatorische Vorschriften für Banken auf dem Eigenkapital. Ebenso wird beim Rating einer Bank das Eigenkapital eine intensive Betrachtung erfahren, da es mittelbar ein Bestimmungsfaktor für die Fähigkeit der Bank zur Zahlung von Zinsen und Tilgungsleistungen ist. Hier wirkt sich insbesondere aus, dass Banken im Vergleich zu Unternehmen anderer Branchen sehr niedrige Eigenkapitalquoten ausweisen. Diese Besonderheit wird zumeist damit begründet, dass Banken im Kreditgeschäft nur fixierte Renditen erzielen können und damit einen hohen Leverage benötigen, um eine angemessene Eigenkapitalrendite zu erzielen (Inderst und Mueller 2008). Ferner wird angeführt, dass die Aufnahme von Fremdkapital für Banken zum Geschäftsmodell der Finanzintermediation gehört und deshalb ein hoher Fremdkapitalanteil grundsätzlich notwendig ist. Im Folgenden sollen zunächst verschiedene Eigenkapitalabgrenzungen für Banken diskutiert und die Funktionen des Bankeigenkapitals analysiert werden, ehe einzelne Komponenten des Eigenkapitals in der Kreditwirtschaft genauer betrachtet werden.
Christoph J. Börner

Implikationen von Ratings für die Bewertung von Banken und Bankenratingsysteme

Frontmatter
12. Bedeutung von Ratings aus Eigner- & Gläubigersicht
Zusammenfassung
Ratings haben vielfältige Auswirkungen für die Bewertung von Eigen- und Fremdkapitalinstrumenten von Kreditinstituten. Dies ergibt sich branchenbedingt sowohl aus ihrer hohen Vertrauens- bzw. Kreditempfindlichkeit (Liquiditätskanal) als auch durch die vielfach engen und ratingsensitiven Gewinnmargen (Wertkanal). Dies wird bei den im Frühjahr 2015 erfolgten Herabstufungen von Bankenratings besonders deutlich. Folglich ist die neuere kapitalmarktorientierte Bonitätsanalyse mit ihrem Fokus auf Ratings, Liquidität, Marktpreisen und Kapitalmarktzugang eine Weiterentwicklung der zuvor primär fundamental orientierten Kreditanalyse, die den realen Verhaltensweisen der Märkte zeitpunktgenauer Rechnung trägt und insofern auch richtigerweise in die kreditwirtschaftliche Praxis des Interbankengeschäftes Eingang findet. Bei der Verwertung externer, wie auch interner Ratings ist jedoch den jeweils zugrundeliegenden unterschiedlichen Ratingdefinitionen, -formen und -methoden angemessen Rechnung zu tragen.
Gernot Becker
13. Basel III und die Risikotragfähigkeit von Banken nach der Finanzkrise
Zusammenfassung
Ist ein Kreditinstitut in der Lage auch in Krisenzeiten seinen eingegangenen Verpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen, ohne dass Verluste für Dritte entstehen? Spätestens seit dem Ausbruch der globalen Finanzkrise im Jahr 2008 beschäftigen sich nicht nur institutionelle Anleger, Regierungen, Regulatoren und Sparer mit dieser Fragestellung. Grundsätzlich sind Finanz- und Bankenkrisen nichts, was als absolut unwahrscheinlich angesehen würde. Mit den Turbulenzen an den Finanzmärkten im Zuge der Argentinienkrise oder auch mit den Krisen in Asien und Russland in den 1990er Jahre mangelt es nicht an Beispielen für Staats- und Bankenkrisen in der jüngeren Vergangenheit. Dennoch liegt der Fall der globalen Finanzkrise anders. Nachdem zuerst die Banken (und damit das gesamte Finanzsystem inklusive des geldpolitischen Transmissionsmechanismus) ins Wanken gerieten, wurden die Haushalte vieler Industrieländer auf eine harte Probe gestellt. Besonders stark waren die Auswirkungen in einigen Ländern der Eurozone und damit am europäischen Staatsanleihenmarkt zu spüren. Dies hat wiederum Spuren in den Bankbilanzen hinterlassen, da die Schuldtitel der Staaten eine wesentliche Position auf der Aktivseite vieler Häuser waren und sind. Die Wogen der globalen Finanzkrise haben sich zwischenzeitlich geglättet. Die Staaten der Eurozone sind im Begriff, ihre Haushalte zu konsolidieren und ehemals unter den ESM/EFSF-Rettungsschirmen Schutzsuchende finden ihren Weg zurück an die Kapitalmärkte. Die mit Regulation und Aufsicht beauftragten Institutionen haben ihre Regelwerke und Gesetzestexte angepasst. Außerdem haben die Banken intensiv am Ausbau ihrer Kapitaldecke gearbeitet und ihr Risikocontrolling und -management verbessert, was in Summe für eine vergleichsweise krisenfestere Risikotragfähigkeit der Kreditinstitute sprechen sollte. Dennoch kann noch nicht davon gesprochen werden, dass die finanziellen Turbulenzen gänzlich abgeschüttelt wurden. So existieren nach wie vor Zusammenhänge, die das Potenzial für weitere Krisen oder Verwerfungen an den Finanz- und Kapitalmärkten in sich tragen. Vor allem mit Blick auf die gegenseitige Abhängigkeit von Staaten und Banken ist Vorsicht geboten. So besteht nach wie vor die Gefahr von Fehlinterpretationen der tatsächlichen Risikotragfähigkeit von Kreditinstituten, für die beispielsweise von einer impliziten Staatsunterstützung ausgegangen wird. Darüber hinaus können für sich genommen solide aufgestellte Häuser durch Entwicklungen in ihrem Heimatland durchaus unverschuldet in Schieflage geraten. Dieses Kapitel unterteilt sich im Weiteren wie folgt: Als erstes wird ein kurzer Überblick über die Finanzkrise gegeben. Dabei liegt der Fokus auf den krisenbedingten Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen zwischen Staaten und Banken. Anschließend wird ein kurzer Überblick über die regulatorischen Antworten auf die Krise gegeben und die wesentlichen Neuerungen von Basel III werden vorgestellt. Im nachfolgenden Abschnitt wird auf die Bedeutung von Bankenratings eingegangen (Säule 1). Danach werden die in der Säule 2 zu verortenden Anforderungen an die Gesamtbanksteuerung thematisiert und in den Gesamtzusammenhang der Finanzkrise eingeordnet.
Frederik Kunze, Torsten Windels, Steffen Dill
14. Eigenkapitalersparnis auf Knopfdruck mit trennscharfen Bestandsratings
Zusammenfassung
Kreditinstitute können ihre aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderung im IRB-Ansatz (Internal Ratings Based Approach) durch trennschärfere Bestandsratingsysteme senken, ohne eine aufwändige Umstellung der Geschäftsprozesse durchzuführen oder ihre Annahmepolitik zu ändern. Ursächlich hierfür ist der in den Basel-II und -III-Formeln manifestierte nicht-lineare Zusammenhang zwischen regulatorischer Eigenkapitalanforderung und der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD Probability of Default); dies führt dazu, dass – bei unveränderter mittlerer Ausfallrate im Portfolio – umso weniger Eigenkapital vorzuhalten ist, desto differenzierter die Banken die individuellen Ausfallwahrscheinlichkeiten ihrer Kreditkunden ermitteln können. Beispielrechnungen für die wichtigsten Portfolien an Kreditforderungen zeigen, dass der beschriebene Effekt in der Bankpraxis zu signifikanten Eigenkapitaleinsparungen führen kann. Ganz grob lässt sich die Faustformel für Trennschärfeerhöhungen eines Bestandsratings ableiten, dass sich für je einen Prozentpunkt Zugewinn im Gini-Koeffizienten die bisherigen Eigenkapitalanforderungen um rund 0,5 bis 2 % reduzieren. Der Effekt ist also signifikant.
Frank Bröker, Nils Schneekloth

Gesamtbanksteuerung und Kreditrisikomanagement

Frontmatter
15. Rating im Kontext der Gesamtbanksteuerung
Zusammenfassung
Dieser Abschnitt befasst sich mit dem immer wichtiger werdenden Aspekt der Ratings im Kontext der Gesamtbanksteuerung. Aufgrund der Komplexität der Thematik ist es diffizil alle wesentlichen Faktoren in diesem Zusammenhang kompakt darzustellen. Folglich lässt sich nur ein geringer Teil der wesentlichen Aspekte der Gesamtbanksteuerung aufzeigen, wodurch sich ein gewisser Grad an Subjektivität in der Auswahl nicht vermeiden lässt. Daher spezialisiert sich dieser Beitrag im Folgenden auf ein konkretes Beispiel aus der Praxis einer Universalbank. Es wird aufgezeigt, wie ein bankinterner Stresstest von Kreditrisikoparametern zur Ermittlung des Ratings einer Bonitätsbeurteilung ermittelt, und in den Bezugsrahmen der Gesamtbanksteuerung, insbesondere in das Risikocontrolling einer Bank eingeordnet werden kann. Ausgehend von der allgemeinen Darstellung der Gesamtbanksteuerung wird auf den folgenden Seiten in stetig spezifischer werdenden Ebenen untersucht, wie Ratings in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen. Einen kompakten Überblick über den Aufbau liefert dabei Abb. 15.1. Die wesentlichen Informations- und Steuerungssysteme, die es hierbei zu beachten gilt, befinden sich jedoch in einem stetigen Wandel. Aus diesem Grund werden vergangene und aktuelle Entwicklungen der Banksteuerung aufgezeigt, um die Aktualität der Ratings im Kontext der Gesamtbanksteuerung zu illustrieren, bevor die Elemente der Gesamtbanksteuerung näher untersucht werden.
Miguel Rodriguez Gonzalez, Tim Linderkamp, Christoph Wegener, Meik Friedrich
16. Aufsichtsrechtliche Einflussfaktoren auf die Kreditrisikostrategie
Zusammenfassung
Erstmals hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht im Dezember 2010 ein neues Regelwerk mit Empfehlungen zur internationalen Regulierung der Institute veröffentlicht. Damit ist der Basler Ausschuss dem Auftrag der G20-Staats- und Regierungschefs nachgekommen, die Erkenntnisse aus der Finanz- und Wirtschaftskrise zu nutzen, um die Kapital- und Liquiditätsausstattung der Institute zu verbessern. Die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen sind zum einen in einer EU-Verordnung (Capital Requirements Regulation – CRR I) geregelt, sodass diese Normen ohne die Verabschiedung einer separaten nationalen Gesetzgebung anzuwenden sind. Die CRR I umfasst im Wesentlichen die Anforderungen an die Eigenmittel, an die Liquidität und an die Verschuldung. In der Richtlinie (Capital Requirements Directive IV – CRD IV) sind die Bestimmungen bezüglich der Beaufsichtigung und der Offenlegungspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden sowie die Bestimmungen zu den Corporate Governance enthalten. Die Umsetzung der CRD IV findet ihren Niederschlag u. a. in der Neufassung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) und der Groß- und Millionenkreditverordnung (GroMikv).
Ingo Wiedemeier

Bankenregulierung

Frontmatter
17. Stresstesting und Kapitalmanagement
Zusammenfassung
Stresstesting und Kapitalmanagement sind bereits seit Jahren integraler Bestandteil der Gesamtbanksteuerung der Institute und spielen gerade in der letzten Zeit eine deutlich größere Rolle in der Beaufsichtigung der Institute. In der Vergangenheit, insbesondere mit der Einführung von Basel II, wurden Stresstests von Regulatoren primär als Instrument zur Validierung und Plausibilisierung interner Modelle genutzt. So mussten Institute schon seit langem umfangreiche Sensitivitäts- und Szenarioanalysen im Rahmen der Marktpreisrisikosteuerung durchführen, insbesondere dann, wenn sie interne Marktpreisrisikomodelle zur Ermittlung des Kapitalbedarfs für die Säule 1 verwenden wollten. Analog mussten umfangreiche Sensitivitäts- und Szenarioanalysen für Rating- und LGD-Modelle durchgeführt werden, wenn IRB-Ansätze zur Ermittlung der Kreditrisiko-RWA in der Säule 1 genutzt wurden. Kapitalmanagement und -planung lagen dagegen primär im ureigensten Interesse der Institute, um sicher zu stellen, dass die geplante Geschäftsentwicklung auch durch eine entsprechende Kapitalausstattung ermöglicht wird. Während in der Zeit vor Beginn der Finanzmarktkrise, d. h. bis etwa 2007, der Fokus darauf lag, aktiv Kapitalaufnahme und -ausschüttung in einem liquiden Markt zu steuern, liegt der Schwerpunkt seitdem in einem deutlich illiquideren Markt auf der frühzeitigen Antizipation des Kapitalbedarfs und dem aktiven Management des Kapitalbedarfs, z. B. über entsprechenden RWA-Abbau durch Verkauf oder Einstellung des Neugeschäfts in nicht-strategischen Geschäftsfeldern.
Holger Spielberg
18. Das sogenannte Trennbankengesetz – Zwang zur Verlagerung bestimmter Handelsaktivitäten und Geschäfte mit stark gehebelten Investmentvehikeln auf ein gruppenangehöriges Finanzhandelsinstitut
Zusammenfassung
Das sog. Trennbankengesetz stellt den Versuch des deutschen Gesetzgebers dar, die Empfehlungen des sog. Liikanen-Reports in Gesetzesform zu gießen. Zur Sicherung der Einlagen sowie zum Schutz der Solvenz großer CRR-Kreditinstitute (= Einlagenkreditinstitute) soll unter gleichzeitigem weitgehendem Festhalten am Kern des bewährten Universalbankmodells (innerhalb einer Holdingstruktur) das klassische Bankgeschäft einschließlich des Zahlungsverkehrsgeschäfts gegen Risiken abgeschirmt werden, die sich aus dem spekulativen Eigenhandel und aus bestimmten als besonders riskant bezeichneten Geld- oder Haftungskrediten ergeben. Dadurch soll eine „Quersubventionierung“ bestimmter vom Gesetzgeber als besonders riskant eingestufter Geschäfte durch im Wege des – rechtlich (qua Einlagensicherung) oder faktisch (durch implizite Staatsgarantien) gesicherten – Einlagengeschäfts aufgenommene günstige Refinanzierungsmittel verhindert werden. Zugleich wird die Herauslösung der betroffenen Geschäfte im Falle einer Krise abstraktgenerell vorbereitet, so dass der gesetzestechnische Zusammenhang mit den parallel eingeführten Vorschriften zur Sanierungs- und Abwicklungsplanung kein rein zufälliger ist. Da allerdings der Anwendungsbereich des sog. Trennbankengesetzes deutlich enger ist, und seine Rechtfolgen deutlich weniger einschneidend sind, als diejenigen des künftig einschlägigen unmittelbar anwendbaren Europarechts, wird es voraussichtlich keine große praktische Bedeutung erlangen.
Kai Schaffelhuber, Dennis Kunschke
19. Der einheitliche europäische Bankenabwicklungsmechanismus – Praxistauglichkeit offen
Zusammenfassung
Kurzfassung
Der einheitliche europäische Bankenabwicklungsmechanismus, basierend auf den gesetzlichen Regelungen der „Bank Recovery and Resolution Directive“ (BRRD) und dem „Single Resolution Mechanism“ (SRM), stellt einen wichtigen Baustein der EU-Bankenunion dar. In diesem Beitrag stellen wir die Kernpunkte der SRM-Verordnung dar, bei der es sowohl um einen zentralisierten Entscheidungsprozess bei einer Restrukturierung bzw. Abwicklung als auch um die Errichtung eines gemeinsamen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) geht. Die SRM-Verordnung tritt zu Jahresbeginn 2015 in Kraft, die Bail-in Funktionen kommen hingegen grundsätzlich ab Januar 2016 zur Anwendung. Wenngleich die rechtzeitige Einigung im März 2014 zwischen den Trilogparteien sowie die anschließende Verabschiedung im EU-Parlament Mitte April kurz vor dem Ende der Legislaturperiode im Mai 2014 und vor dem Start der einheitlichen EZB-Bankenaufsicht im November 2014 eindeutig zu begrüßen ist, so bleiben doch bezüglich der Praxistauglichkeit entscheidende Fragen offen: Zum einen ist die „Feuerkraft“ des Abwicklungsfonds von vornherein begrenzt und der Möglichkeit, sich über den Kapitalmarkt zusätzliche Gelder zu beschaffen, sind Grenzen gesetzt. Ein glaubhafter backstop fehlt unverändert. Zum anderen sind die Entscheidungswege bei einer Resolution durch Beteiligung von nicht weniger als 4 Institutionen sehr komplex. Revierstreitigkeiten und Doppelaufgaben gilt es zu unterbinden, zugleich sind Anreize zur Zusammenarbeit im Geiste des Regulierungswerks zu setzen. Trotz des nun veröffentlichten gesetzlichen „Leitfadens“ dürfte daher die Debatte über das Thema „Bankenabwicklung“ erst am Anfang stehen, zumal die in der Realität gelebte operative Umsetzung, etwa bezüglich des Aufbaus eines Abwicklungsausschusses (SRB), noch aussteht. Erst der Ernstfall wird zeigen, ob die neugeschaffenen Regelungen halten, was die Politik verspricht.
Christian Götz, Uwe Burkert
20. Die neuen Regeln zur Bankensanierung und -abwicklung und deren Einfluss auf das Rating von Banken
Zusammenfassung
Der Themenkreis Bankensanierung und -abwicklung hat sich seit dem Höhepunkt der Finanzkrise zu einem Schlüsselthema der Bankenregulierung und -aufsicht entwickelt. Dahinter steckt die Erkenntnis, dass die herkömmlichen Instrumente des Insolvenzrechts nicht geeignet sind, strauchelnde Banken geordnet abzuwickeln, ohne das Finanzsystem als solches in Mitleidenschaft zu ziehen. Ein neues Sanierungs- und Abwicklungsregime versucht, den Teufelskreislauf zwischen dem drohenden Scheitern von Banken und dessen Abwendung durch staatliche Stützungsmaßnahmen zur Vermeidung von Gefahren für die Finanzstabilität zu durchbrechen. Die neuen Regeln sorgen aber auch dafür, dass der Ausfall von Gläubigern eines in der Krise befindlichen Kreditinstituts wahrscheinlicher wird. Dies hat auch Einfluss auf das Rating von Banken und deren Verbindlichkeiten. Der Beitrag gibt einen Überblick über das neue Sanierungs- und Abwicklungsregime und zeigt auf, wie die neuen Regeln das Rating von Banken verändern.
Andreas Wieland
21. Auswirkungen einer komplexen neuen Aufsichtsstruktur – Das Verhältnis der EZB zu den nationalen Aufsichtsbehörden im Single Supervisory Mechanism (SSM)
Zusammenfassung
In der heutigen Zeit spielt sich Bankenbewertung nicht nur im Zusammenhang mit Ratingagenturen ab. Auch seitens der Aufsichtsbehörden finden Bewertungen statt, deren Ergebnisse (teils) veröffentlicht werden und dadurch für die Öffentlichkeit und auch für Ratingagenturen eine deutliche Auswirkung auf die Wahrnehmung des einzelnen Instituts haben. Dies gilt nicht nur für die Bewertung durch besondere Stresstests, sondern auch in Bezug auf die laufende Bewertung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden, die die Tätigkeit der Institute kontinuierlich überwachen. Für die Banken ist daher Struktur und Wesen der Aufsicht von elementarer Bedeutung, da sich diese unmittelbar auf ihre eigene Bewertung niederschlägt. Vor diesem Hintergrund ist der Umstellung der Aufsichtsstruktur auf den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) und deren Auswirkungen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Durch die Übertragung von Aufsichtsaufgaben auf die Europäische Zentralbank (EZB) müssen sich die Banken darauf einstellen, dass sich die bislang gewohnte Aufsichtswelt deutlich verändern wird. Maßgebliche Frage für die Banken ist daher, auf welche neue Aufsichtssituation sie sich einstellen müssen. Hierauf wird in diesem Beitrag näher eingegangen. Besondere Berücksichtigung erfährt dabei das Verhältnis der EZB zu den bisher zuständigen Aufsichtsbehörden der Banken, den nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities, NCAs), und ihre Zusammenarbeit.
Ann-Kathrin Reinders, Stefan Feckl
22. Lokale Aufsichtstriaden als Kernelemente der Bankenaufsicht – Interne Revision, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfung: Subsidiarität versus EU-Bürokratie
Zusammenfassung
Die das „Basler Regelwerk“ durchdringende Philosophie der Eigenkapitalunterlegung als Risikovorsorgeinstrument hat Finanzkrisen und aus diesen folgende (Eventual-)Belastungen öffentlicher Haushalte nicht zu verhindern vermocht. Das System „Basel III“ folgt dennoch dieser Philosophie, indem der Begriff „Eigenkapital“ weiter ausdifferenziert wurde. Es bewirkt keine Strukturveränderung im Interesse eines betriebs- und volkswirtschaftlich wirksamen Risikomanagements in Banken. Mit einem fehlerhaften Ansatz wird die aus „Basel I“ und „Basel II“ tradierte Orientierung der Bankenaufsicht in der Zuständigkeit bestehender Organisationen und Institutionen bürokratisch ausgebaut und auf europäische Ebene ausgeweitet. Mit dieser Kritik wurde 2012 unter dem Titel „Subsidiarität in der Bankenaufsicht“ eine Studie vorgelegt, die den Entwicklungs- und Realisierungsprozess normativer bankaufsichtlicher Intentionen und Ziele einer kritischen Bestandsaufnahme unterzog. Das forschungsleitende Interesse dieser Studie war auf die Frage gerichtet, was ursprünglich mit der Einführung des „Basler Regelwerks“ intendiert war und welcher Realisierungsgrad in der Zwischenzeit erreicht werden konnte. Bestandteil dieser Studie war auch eine Umfrage bei Banken, Wirtschaftsunternehmen, beratenden und prüfenden sowie weiteren, gesellschaftlich relevanten Institutionen und Einrichtungen, was eine Grundgesamtheit von über 3000 Adressaten ergab. Die Ergebnisse dieser empirischen Untersuchung stützten die oben ausgeführte Kritik deutlich.
Edgar Tritschler
23. Reform der Finanzmarktregulierung – Institutionen, Normen und Standards
Zusammenfassung
Ratings, Scoring und Bonitätsprüfungen sind Elemente menschlichem Suchens nach vergleich- und beurteilbaren Urteilen aufgrund vermeintlich messbarer Sachverhalte. Wissenschaftlich kann dieser zunehmende Wunsch nach Quantifizierung, der in allen Fachdisziplinen zu beobachten ist und sich vom Ranking von Hochschulen bis zur vermehrten Leistungsmessung in allen Lebenslagen Ausdruck findet, als Abkehr von der Phänomenologie und Hermeneutik des 20. Jahrhunderts, hin zum erneuten metaphysischen Dogmatismus einer reinen Vernunftlehre gewertet werden. Was nicht messbar ist, scheint auch nicht zu existieren. Eben diese Einstellung führt bei Bonitätsmessungen regelmäßig zu sog. Alpha- und Betafehlern und damit falschen Kredit- und Anlageentscheidungen. Die Deskription von Sachverhalten (Phänomenologie vgl. Loidolt 2011) oder das Verstehen von Zuständen (Hermeneutik vgl. Seiffert 1992), z. B. der Solvenz oder Insolvenz, wird also beobachtbar ersetzt durch historisch begründete Kausalitäten, die durch mathematische Ableitungen wie der Diskriminanz- oder Regressionsanalyse vergangener Sachverhalte und deren Projektion in die Zukunft zu angeblich objektiven Urteilen, meist verdichtet in Noten und ordinalen Skalen führt. Diese Urteile werden dann vielfach als Gütesiegel im Verkaufsprozess von Finanzprodukten verwendet und führen, wie im Falle der Bank Lehmann Brothers aus den USA, die noch einen Tag vor ihrer Insolvenz mit Bestnoten bewertet wurde, zu erheblichen Fehlallokationen von Kapital.
Ottmar Schneck
24. Too complex to work? Finanzmarktregulierung aus einer politischen Perspektive
Zusammenfassung
I may have the distinction that I am the only regulator in the world who doesn’t really like regulation (Andrew Haldane, Executive Director for Financial Stability in der Bank of England).
Gerhard Schick, Florian Kern

Rating und Finanzmarktkommunikation

Frontmatter
25. Bankenregulierung – eine schwache Antwort auf die Vertrauenserosion
Zusammenfassung
Der Berufsstand des Bankers gerät öffentlich zunehmend in Misskredit. Wirtschaft, Politik und Gesellschaft hinterfragen immer häufiger die Rolle von Kreditinstituten. Dieser breiten Vertrauenserosion versuchen inzwischen einzelne Institute entgegenzuwirken – mit welchem finalen Erfolg ist momentan noch nicht absehbar. Viel zu häufig werden diese Bemühungen von auftauchenden „Kellerleichen“ oder aktuellen Ereignissen konterkariert. Dabei ist der Ruf nach „Banken und Vertrauen“ wahrlich keine Innovation in der Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre seit 2008.
Frank Weber
Metadaten
Titel
Bankenrating
herausgegeben von
Oliver Everling
Karl-Heinz Goedeckemeyer
Copyright-Jahr
2015
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-8349-4735-2
Print ISBN
978-3-8349-4734-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-4735-2