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2011 | Buch

Energie und Steuern

Energie- und Stromsteuerrecht in der Praxis

verfasst von: Bassam Khazzoum, Carsten Kudla, Ralf Reuter

Verlag: Gabler

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einleitung
Energie- und Stromsteuerrecht – der wirtschaftliche und rechtliche Rahmen
Zusammenfassung
Das Stromsteuergesetz ist, wie das aus der Mineralölsteuer hervorgegangene Energiesteuergesetz, noch jung. Beide nehmen zwei Entwicklungen auf: Die Erkenntnis, dass der fossile Energieverbrauch das Klima schädigt und den Trend, den staatlichen Mittelbedarf zunehmend über sog. indirekte Steuern zu finanzieren, welche die Einkommensverwendung belasten. Energieund Stromsteuergesetz verfolgen also haushaltspolitische (fiskalische) und umweltpolitische (den Energieverbrauch lenkende) Zwecke. Die volkswirtschaftlichen Implikationen sind aufgrund des Steueraufkommens von über 45 Mrd. € jährlich beachtlich. Zum besseren Verständnis soll der ökonomische und rechtliche Rahmen holzschnittartig skizziert werden.
Bassam Khazzoum, Carsten Kudla, Ralf Reuter
2. Stromsteuer
Zusammenfassung
Die Stromsteuer ist eine besondere Verbrauchsteuer, die im Rahmen der Ökologischen Steuerreform zum 1. April 1999 eingeführt wurde. Wesentliches Ziel dieser Reform war es, den Faktor Energie durch eine steuerliche Verteuerung höher zu belasten und damit Anreize zu Energieeinsparungen zu geben. Gleichzeitig sollte der Faktor Arbeit durch Senkung der Rentenversicherungsbeiträge und somit der Lohnnebenkosten entlastet werden.
Bassam Khazzoum, Carsten Kudla, Ralf Reuter
3. Energiesteuergesetz
Zusammenfassung
Unter das Energiesteuergesetz fallen „Energieerzeugnisse“. Das sind grundsätzlich alle Kraft- und Heizstoffe. Allerdings gibt es keinen abschließenden Katalog von Energieerzeugnissen. Es gibt lediglich in § 1 Abs. 2 EnergieStG eine Aufzählung bestimmter Kraft- und Heizstoffe mit Verweis auf die Kombinierte Nomenklatur (KN). Für einige Energieerzeugnisse muss ferner hinzutreten, dass sie dazu bestimmt sind, als Kraft- oder Heizstoff oder als Zusatz oder Verlängerungsmittel verwendet zu werden. Im Übrigen gilt nach § 1 Abs. 3 Energiesteuergesetz ein sog. Auffangtatbestand: Als Energieerzeugnisse im Sinne dieses Gesetzes gelten auch „andere“ Waren, die zur Verwendung als Kraftstoff oder als Zusatz oder Verlängerungsmittel von Kraftstoffen bestimmt sind oder als solche zum Verkauf angeboten oder verwendet werden, sowie andere Waren, ganz oder teilweise aus Kohlenwasserstoffen, die zur Verwendung als Heizstoff bestimmt sind oder als solche zum Verkauf angeboten oder verwendet werden.
Bassam Khazzoum, Carsten Kudla, Ralf Reuter
4. Tax-Compliance
Zusammenfassung
Die Energiesteuer ist kontinuierlich rechtlichen Unwägbarkeiten ausgesetzt. So sind europarechtliche Vorgaben, die fiskalischen Interessen des Staates und die hiermit einhergehenden Änderungen der steuerlichen Rechtslage zu beachten. Diese Änderungen wirken sich aufgrund der ökonomischen Auswirkungen auf das Interne Kontrollsystems eines Unternehmens, eines Unternehmensverbundes bzw. eines Konzerns unmittelbar aus. Somit sind die Bereiche Risikomanagement, Corporate Compliance bzw. Tax Compliance und Corporate Governance betroffen. Da sich die aktuellen Änderungen auch auf bestehende energiesteuerlich motivierte Konstruktionen auswirken, haben die soeben genannten Bereiche zu prüfen, wie konkret mit neuen Gesetzesänderungen umzugehen ist, ob und wenn ja welche Maßnahmen zu ergreifen sind, wer diese Maßnahmen einzuleiten hat und an wen die Auswirkungen der Gesetzesänderung und die einzuleitenden Maßnahmen zu berichten sind.
Bassam Khazzoum, Carsten Kudla, Ralf Reuter
Backmatter
Metadaten
Titel
Energie und Steuern
verfasst von
Bassam Khazzoum
Carsten Kudla
Ralf Reuter
Copyright-Jahr
2011
Verlag
Gabler
Electronic ISBN
978-3-8349-6504-2
Print ISBN
978-3-8349-2272-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6504-2