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2011 | Buch

Kommentar Internationale Rechnungslegung IFRS

herausgegeben von: Michael Buschhüter, Andreas Striegel

Verlag: Gabler

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Einführung

Rechtliche Grundlagen

Die IFRS werden von dem privat organisierten International Accounting Standards Board (IASB) entwickelt und sind – ähnlich wie DIN-Normen – zunächst nicht verbindlich. Sie werden nur verbindlich, wenn und soweit sie in Rechtsakten für verbindlich erklärt werden.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
Arbeitsweise des IASB

Innerhalb von nur neun Jahren haben sich die International Financial Reporting Standards (IFRS) von einer Reihe best-practice Regeln der internationalen Bilanzierung zu der internationalen Bilanzierungssprache überhaupt entwickelt. Seit Gründung der Organisation im Jahre 2001 verlangen oder erlauben die meisten Länder der G20 von kapitalmarktorientierten Unternehmen die Bilanzierung nach IFRS oder haben zumindest Zeitpläne für die Annahme dieser bekanntgegeben1. Diese schnelle weltweite Verbreitung der IFRS ist nicht nur das Ergebnis einer globalen Weltwirtschaft, sondern sie ist auch ein Indikator für die weltweite Anerkennung der Qualität der Standards, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) entwickelt werden.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
Rahmenkonzept

Die „International Financial Reporting Standards“ (IFRS) stellen ein

standardbasiertes Rechnungslegungssystem

dar. Anders als ein Gesetz, dessen allgemein gehaltene Regelungen grundsätzlich auf alle einschlägigen Lebenssachverhalte anwendbar sein sollen, kann ein solches System von vorneherein keine „Vollständigkeit“ beanspruchen. Die einzelnen Rechnungslegungsstandards werden in einer Abfolge, die nicht auf einem vorab entwickelten Plan beruht, sondern auch von der Dringlichkeit der jeweiligen Fragestellungen beeinflusst wird, entwickelt. Daraus ergibt sich die Reihenfolge der einzelnen IAS und, seit 2001, der IFRS, in der sich Regelungen zu einzelnen Bilanzposten mit Bewertungsgrundsätzen und Ausweisfragen in eher loser Folge abwechseln.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel

Kommentierung der IFRS

IFRS 1 – First-time Adoption of International Financial Reporting Standards

First time adoption of IFRS 1

gibt Regeln für die erstmalige Aufstellung eines IFRS-Abschlusses durch ein Unternehmen vor. Unter erstmaliger Anwendung ist der Übergang von einer anderen, in der Regel der jeweiligen nationalen Rechnungslegungsnorm, auf die IFRS-Rechnungslegung zu verstehen. Hiervon sind insbesondere Unternehmen betroffen, die eine Kapitalmarktnotierung für Ihre Eigen- oder Fremdkapiteltitel anstreben. Darüber hinaus steht es in Deutschland gemäß § 315 Abs. 3 HGB auch nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen frei ihren Konzernabschluss nach den IFRS aufzustellen. § 325 Abs. 2a HGB eröffnet den Unternehmen dieses Wahlrecht auch für den zur Offenlegung bestimmten Jahresabschluss.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IFRS 2 – Share-based Payment

Mit der Verbreitung des Shareholder- Value-Ansatzes hat auch in Deutschland die Bedeutung der anteilsbasierten Vergütungsformen seit Mitte der neunziger Jahre erheblich zugenommen.1 Damit stellte sich auch die Frage der Bilanzierung dieser Vergütungsmodelle. Insbesondere die Erfassung solcher Vergütungsmodelle, bei denen keine Zahlungsmittel aus dem Unternehmen abfließen, sondern Eigenkapitalinstrumente (Aktien, Optionen) des Unternehmens gewährt werden, wurden lange kontrovers diskutiert.2 Während der amerikanische Standardsetter mit APB 25 bereits sehr frühzeitig Regelungen für diesen Bereich erlassen hat, die im Jahr 1995 durch SFAS 123 wesentlich ausgeweitet wurden, hat das IASB erst im Jahr 2001 ein entsprechendes Projekt auf seine Agenda genommen. Bis dato enthielt IAS 19 lediglich einige Offenlegungsvorschriften in Bezug auf anteilsbasierte Vergütungssysteme. Mit der Veröffentlichung des IFRS 2 im Jahr 2004, enthielten die IFRS erstmals umfassende Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für diesen Bereich. Das IASB hat sich in diesem Zusammenhang für eine aufwandswirksame Erfassung auch solcher Vergütungssysteme ausgesprochen, bei denen eigene Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens gewährt werden. Zur Kontroverse vgl. Rn 8. Seither ist IFRS 2 mehrfach überarbeitet und ergänzt worden:

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IFRS 3 – Business Combinations

IFRS 3

Business Combinations

regelt die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen. Als Unternehmenszusammenschluss gilt dabei jede Transaktion oder anderes Ereignis, durch das ein Erwerber die Beherrschung über einen oder mehrere Geschäftsbetriebe erlangt. Auf den Unternehmenszusammenschluss ist die Erwerbsmethode (acquisition method) anzuwenden, dh die Erstkonsolidierung muss unter Aufdeckung der stillen Reserven des erworbenen Unternehmens erfolgen. Die Fortführung der Buchwerte des erworbenen Unternehmens (pooling-of-interest method) ist nicht erlaubt.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IFRS 5 – Non-current Assets Held for Sale and Discontinued Operations

Strategien von Unternehmen ändern sich im Zeitablauf, so folgen oftmals auf Phasen der Risikodiversifikation durch Zukauf von Geschäftsfeldern oder ganzen Unternehmen Phasen der Konzentration auf das ursprüngliche oder neu definierte Kerngeschäft.1 Aufgrund der Fokussierung auf Kerngeschäftsfelder kommt es zu Umstrukturierungen, die dazu führen, dass ganze Segmente oder Gruppen von Vermögenswerten zum Verkauf bereit gestellt, Aktivitäten stillgelegt oder Betriebsteile abgespalten werden. Die Bedeutung von Desinvestitionen und die damit verbundene bilanzielle Abbildung von zum Verkauf bereitgestellten Vermögenswerten und des Abgangs von Unternehmensteilen ist seit Ende der achtziger Jahre des gewachsen.2 In den offengelegten Konzernabschlüssen der DAX 30-Unternehmen für das Geschäftsjahr 2008 sind in über 50 % der Abschlüsse Angaben gemäß IFRS 5 enthalten. Die Allianz AG hat bspw. den geplanten Verkauf der Dresdner Bank AG, die Lufthansa AG den geplanten Abgang der Thomas Cook AG und die Deutsche Post World Net den Abgang der Deutsche Postbank Gruppe gemäß IFRS 5 als zum Verkauf bestimmt (

held for sale

) dargestellt.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IFRS 7 – Financial Instruments: Disclosures

IFRS 7

Financial Instuments

: Disclosure regelt die Angabepflichten für Finanzinstrumente. Die Vorschriften werden im Rahmen der Ausführungen zu IAS 39

Financial Instruments: Recognition and Measurement

erläutert.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IFRS 8 – Operating Segments

Die aggregierten Daten in Jahres- und Konzernabschlüssen lassen nicht erkennen, inwieweit sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des berichtenden Unternehmens oder Konzerns z.B. in verschiedenen Geschäftsfeldern oder geographischen Regionen unterschiedlich entwickeln.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IFRS 9 – Financial Instruments

IFRS 9

Financial Instuments

enthält umfangreiche Neuregelungen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Die Änderungen werden im Rahmen der Ausführungen zu IAS 39

Financial Instruments: Recognition and Measurement

erläutert.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 1 – Presentation of Financial Statements

Die wesentlichen Vorgaben zum Inhalt von Abschlüssen nach IFRS werden im Gefüge der IFRSs in IAS 1

Presentation of Financial Status

konkretisiert. Vor diesem Hintergrund finden sich in IAS 1 keine Vorgaben zu einzelnen Bilanzierungssachverhalten für Ansatz, Bewertung und Ausweispflichten spezifischer Geschäftsvorfälle, sondern weitgehend allgemeine Anforderungen an Zweck, Inhalt und Struktur eines IFRS Abschlusses. Die Konkretisierung zur Bilanzierung von spezifischen Geschäftsvorfällen findet sich in den entsprechenden Einzelstandards.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 2 – Inventories

Unternehmen stellen Produkte her bzw. bieten Dienstleistungen an. Am Ende eines Geschäftsjahres werden sich dabei regelmäßig Vorräte auf Lager befinden. Die Aufwendungen für diese sollen entsprechend des „matching principle“ des Framework (F.95) solange

erfolgsneutral

erfasst werden, bis die Erträge aus dem Verkauf der Ware in der GuV erfasst werden. F.95 führt diesbezüglich aus, dass die unterschiedlichen Komponenten der Umsatzkosten zur gleichen Zeit wie die Erträge aus dem Verkauf der Waren angesetzt werden. Das bedeutet, dass alle Kosten der Anschaffung oder Herstellung zu aktivieren sind, bis die korrespondierenden Erträge aus der Veräußerung in der GuV erfasst werden.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 7 – Statement of Cash Flows

In einem nach IFRS erstellten Einzel- oder Konzernabschluss stellt die Kapitalflussrechnung neben Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang einen obligatorischen Bestandteil dar. Die für alle IFRS-Anwender relevante Norm zur Erstellung einer Kapitalflussrechnung im Einzel- und Konzernabschluss ist der 1977 verabschiedete und seit 1992 im Wesentlichen unverändert gültige IAS 7.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 8 – Accounting Policies, Changes in Accounting Estimates and Errors

Im Framework wird im Rahmen der qualitativen Anforderungen an einen Jahresabschluss nach IFRS neben anderen Anforderungen auf die

Vergleichbarkeit

abgestellt (F.39). Dabei können Jahresabschlüsse einem Adressaten nur dann

entscheidungsnützliche Informationen

liefern, wenn diese im Zeitablauf vergleichbar sind.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 10 – Subsequent Events

Für die Erstellung von Einzel- und Konzernabschlüssen nach IFRS sind gemäß des Abschlussstichtagsprinzips die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgeblich. Aus praktischen Gründen kann aber eine Abschlusserstellung am Bilanzstichtag nicht erfolgen, da die hierfür wesentlichen Informationen vielfach erst später verfügbar sind. Im Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und der Fertigstellung und Freigabe des Jahresabschlusses (sog. Betrachtungsperiode) treten typischerweise Ereignisse (

subsequent events

) ein, die – wären sie zum Bilanzstichtag bekannt gewesen – möglicherweise zu einer anderen bilanziellen Abbildung eines Sachverhalts geführt hätten. Diese Probleme bestehen insbesondere bei sog. fastclose- Abschlüssen, da aufgrund der zeitlichen Enge bis zur Abschlusserstellung eine Vielzahl von rechnungslegungsrelevanten Informationen noch nicht verfügbar war und folgerichtig nicht berücksichtigt werden konnte.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 11 – Construction Contracts

Bei Unternehmen im Großanlagenbau (z.B. Schiffsbau) vergehen teilweise Jahre bis ein Projekt beendet wird. Würde das Projektgeschäft solcher Unternehmen erst bei Auslieferung des fertigen Produkts am Projektende zu Umsatz führen, hätte dies zur Folge, dass über einen Großteil der Projektlaufzeit die betrieblichen Aktivitäten des Unternehmens keinen Niederschlag in der Erfolgsrechnung fänden. Stattdessen würden die zwischenzeitlich anfallenden Aufwendungen in Form von z.B. Material- oder Personalkosten als angefangene Arbeiten aktiviert, und erst mit der Auslieferung an den Kunden käme es zu einem Umsatz- und Gewinnausweis. Es ist durchaus fraglich, ob eine solche Bilanzierung den in IAS 1.7 genannten Zweck von Abschlüssen erfüllt, „Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage […] eines Unternehmens bereitzustellen, die für eine breite Palette von Adressaten nützlich sind, um wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen“. Vor diesem Hintergrund trifft IAS 11

Construction Contracts

im Sinne einer engeren Kopplung von Betriebsaktivität und Umsatzausweis Regelungen, unter welchen Umständen und mithilfe welcher Zurechnungsvorschriften bei bestimmten periodenübergreifenden Verträgen Auftragserlöse und Auftragskosten auf die Bilanzierungsperioden zu verteilen sind, in denen die Fertigungsleistung erbracht wird.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 12 – Income Tax

IAS 12

Income Taxes

befasst sich ausschließlich mit der Bilanzierung von Ertragsteuern, insbesondere also der vom Einkommen abhängigen Körperschafts- und Gewerbesteuer (inkl. Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag). Andere Steuerarten sind explizit ausgenommen.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 16 – Property, Plant and Equipment

IAS 16

Property, Plant and Equipment

regelt die Methoden zur Bilanzierung von

Sachanlagen

. Das Sachanlagevermögen wird den materiellen Vermögenswerten zugeordnet. Des Weiteren gibt es neben den materiellen Vermögenswerten immaterielle Vermögenswerte. Diese umfassen Entwicklungskosten, verschiedene geistige Eigentumswerte sowie den Geschäfts- und Firmenwert.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 17 – Leases

IAS 17

Leases

regelt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen. Der Standard umfasst sowohl Vorschriften für den Leasinggeber als auch für den Leasingnehmer.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 18 – Revenue

„Fehlerhafte Ertragsrealisierungen zählen zu den Spitzenreitern bei Bilanzierungsfehlern und betrügerischer Finanzberichterstattung“.1 Daher stellen die Regelungen des IAS 18, welche Zeitpunkt und Höhe von Ertragsrealisierungen regeln, einen zentralen Bereich der IFRS dar. Anders als die US-GAAP enthält IAS 18 keine branchenspezifischen oder auf Einzelsachverhalte bezogenen Regelungen. Statt dessen wird anhand von allgemein gehaltenen Kriterien versucht, ein Grundgerüst von Entscheidungskriterien aufzuzeigen, das zur Entscheidungsfindung im Einzelfall hinsichtlich der Ertragsrealisierung anzuwenden ist.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 19 – Employee Benefits

Betriebliche Leistungen, die von Unternehmen an ihre Arbeitnehmer im Gegenzug für deren Arbeitsleistung erbracht werden, haben oftmals erheblichen Einfluss sowohl auf das kurzfristige operative Ergebnis sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Unternehmen.1 Die bilanzielle Erfassung und Darstellung fast sämtlicher derartiger Leistungen ist in IAS 19

Employee Benefits

geregelt: Löhne und Gehälter, Boni und Gratifikationen, Altervorsorge- und medizinische Versorgungsleistungen sowie Abfindungsleistungen bei (vorzeitiger) Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die einzige Ausnahme hiervon bilden anteilsbasierte Vergütungsregelungen (zB Aktienoptionsprogramme). Diese sind in IFRS 2

Share-based Payment

geregelt. Der Schwerpunkt von IAS 19 liegt auf der Erfassung und Darstellung von Verpflichtungen aus betrieblichen Altersvorsorgeplänen (im Wesentlichen Pensionsleistungen) in der Bilanz sowie den in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen und Erträgen in der Gesamtergebnisrechnung. Nicht unter IAS 19 geregelt sind die Erfassung von Arbeitgeberbeiträgen zu Betriebskrankenkassen (gesetzliche Krankenversicherung), zur gesetzlichen Rentenversicherung und Berufsgenossenschaftsbeiträgen.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 20 – Accounting for Government Grants and Disclosure of Government Assistance

IAS 20

Accounting for Government Grants and Disclosure of Government Assistance

gehört zu den älteren IFRS. Das Board hat bereits wiederholt die Überarbeitung von IAS 20 in Angriff genommen, ohne allerdings sichtbare Fortschritte zu erzielen. Hintergrund für die Überarbeitung von IAS 20 ist die konzeptionelle Schwäche des Standards aus Sicht verschiedener Mitglieder des IASB. So wird die Ansicht vertreten, dass die Regelungen in IAS 20 nicht konsistent sind mit den Asset- und Liability-Definition im IASB Framework.1 Insbesondere wird die Erfassung einer Liability im Zusammenhang mit dem Erhalt von Zuwendungen der öffentlichen Hand als nicht vereinbar mit der Liability-Definition im Framework angesehen.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 21 – The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates

Sofern ein Unternehmen nicht ausschließlich in heimischer Währung handelt, kann es auf zweierlei Weise mit Fremdwährungsgeschäften in Berührung kommen. Entweder sieht es sich zB bei Geschäften mit ausländischen Partnern oder weil ein Produkt üblicherweise in einer bestimmten Fremdwährung gehandelt wird, zum Abschluss eines An- oder Verkaufsgeschäft direkt in fremder Währung veranlasst. Oder es unterhält zur Abwicklung von Geschäften mit dem Ausland eine ausländische Tochtergesellschaft oder sonstige Unternehmenseinheit, deren Bücher in der dortigen, einer von der Heimatwährung des Unternehmens verschiedenen Währung geführt werden.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 23 – Borrowing Costs

Nicht-finanzielle Vermögenswerte werden nach den Bestimmungen des IASB im Rahmen ihrer Erstbewertung mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten inkl. etwaiger Nebenkosten bilanziert. Handelt es sich bei diesen Vermögenswerten um

qualifizierte Vermögenswerte

, so sind angefallene Fremdkapitalkosten als Anschaffungsnebenkosten verpflichtend zu aktivieren. IAS 23

Borrowing Costs

normiert als Spezialvorschrift zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten diese Erfassung von Fremdkapitalkosten. In seiner derzeit aktuellen Fassung (revised 2007) ersetzt er IAS 23

Borrowing Costs

(1993). Die wichtigste Änderung bestand in der

Abschaffung

des

Wahlrechtes

, Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb oder der Herstellung eines

qualifizierten Vermögenswertes

zugeordnet werden können, als Aufwand zu erfassen. Dabei kommen als qualifizierte Vermögenswerte beispielsweise Vorräte (IAS 2), Sachanlagen (IAS 16), immaterielle Vermögenswerte (IAS 38) oder auch als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien (IAS 40) in Betracht.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 24 – Related Parties

IAS 24

Related Parties

schreibt Angaben über nahe stehende Unternehmen und Personen sowie Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen vor. Beziehungen zu nahe stehenden Personen können sich auf die Vermögens- und Finanzlage und die Profitabilität des bilanzierenden Unternehmens auswirken. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Geschäftsvorfälle nicht zu zwischen fremden Dritten üblichen Konditionen abgewickelt werden oder bestimmte Geschäfte nur wegen der Beziehung zu einem nahe stehenden Unternehmen oder Person eingegangen werden bzw. auf den Abschluss eines solchen Geschäftes verzichtet wird.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 27 – Consolidated and Separate Financial Statements

IAS 27 regelt die Konzernrechnungslegung sowie die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in gesonderten Einzelabschlüssen (

Separate financial statements

), die das berichtende Unternehmen freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung aufstellt (vgl. IAS 27.IN10). Der Schwerpunkt des Standards liegt auf der Konzern rechungs legung.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 28 – Investments in Associates

Der Standard regelt die bilanzielle Abbildung von Beteiligungen an Unternehmen, die oberhalb der Schwelle einer „einfachen“ Beteiligung und unterhalb der Schwelle eines Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmens liegen.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 31 – Investments in Joint Ventures

Im Kontext globaler Märkte wenden sich Unternehmen zunehmend kooperativen Strategien zu. Hierbei stellen Joint Ventures eine spezifische Form zwischenbetrieblicher Kooperationen dar, mittels derer im Alleingang nicht realisierbare Marktpositionen angestrebt werden. Durch die Zusammenführung von Ressourcen können die wegen eigener Größe und/oder Kompetenz bestehenden Grenzen überwunden werden. Regelmäßig verschaffen sich Unternehmen durch die Gründung von Joint Ventures Zugang zu Märkten, die außerhalb ihrer gewohnten sachlichen und/oder räumlichen Tätigkeitsfelder liegen.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 32 – Financial Instruments: Presentation

IAS 32

Financial Instruments: Presentation

regelt im Wesentlichen die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital eines Unternehmens für emittierte Finanzinstrumente. Daneben enthält IAS 32 auch Regelungen zur Bilanzierung von hybriden Finanzinstrumenten (zB Wandelanleihen), zum Ausweis von eigenen Anteilen im Bestand, Zinsen, Dividenden und sonstigen Gewinnen und Verlusten sowie zur Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. IAS 32 regelt nicht die Bewertung von emittierten Finanzinstrumenten, die als Konsequenz seiner Vorschriften als finanzielle Verbindlichkeit klassifiziert wurden. Diese ist in IAS 39

Financial Instruments: Recognition and Measurement

bzw. künftig in IFRS 9

Financial Instruments

1 geregelt. Obwohl IAS 32 ursprünglich auch Angabevorschriften für Finanzinstrumente enthielt, wurde dieser Abschnitt mit der Veröffentlichung von IFRS 7

Financial Instruments: Disclosures

gestrichen. Interpretiert wird IAS 32 durch IFRIC 2

Members‘ Shares in Co-operative Entities and Similar Instruments

sowie IFRIC 19

Extinguishing Financial Liabilities with Equity Instruments.

2 Daneben enthält IAS 32 einige wichtige Definitionen, die für IAS 39, IFRS 7 und IFRS 9 von Bedeutung sind.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 33 – Earnings per Share

Eine wichtige Kennzahl der Bilanzanalyse ist das Ergebnis je Aktie (Earnings per Share, EPS). Es handelt sich hierbei um eine Rentabilitätskennzahl, die üblicherweise in zwei Varianten ermittelt wird, dem unverwässerten und dem verwässerten Ergebnis je Aktie (Basic EPS, Diluted EPS). Der Standard enthält Vorschriften zu Ermittlung und Ausweis beider Varianten, die die Vergleichbarkeit des Ergebnisses je Aktie verschiedener Unternehmen bzw. des gleichen Unternehmens in unterschiedlichen Berichtsperioden erhöhen sollen.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 34 – Interim Financial Reporting

Eine IAS 34 regelt den

Mindestinhalt von Zwischenberichten

. Zwischenberichte sind Finanzberichte, die einen vollständigen oder verkürzten Abschluss für eine Zwischenberichtsperiode beinhalten. Zwischenberichtsperioden umfassen einen Zeitraum der kürzer als das Geschäftsjahr ist (Monats-, Quartals-, Halbjahresabschlüsse sowie alle übrigen unterjährigen Perioden).

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 36 – Impairment of Assets

IAS 36

Impairment of Assets

ist der zentrale Standard für die Erfassung und Bewertung von Wertminderungen im Rahmen der Folgebewertung von Vermögenswerten. Das Ziel des Standards besteht darin, sicherzustellen, dass Vermögenswerte nicht mit einem über dem erzielbaren Betrag liegenden Wert in der Bilanz ausgewiesen werden (IAS 36.1). Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind durch eine starke

Fair Value

Orientierung gekennzeichnet. Aufgrund der Zukunftsbezogenheit dieser Werte sind oftmals subjektive Schätzungen notwendig. IAS 36 stellt daher einen Kontrollmechanismus bereit, der als regulierendes Element zugunsten einer zuverlässigen Rechnungslegung verstanden werden kann.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 37 – Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets

IAS 37

Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets

wurde im Juli 1998 vom IASC verabschiedet und war erstmals auf das am 1. Juli 1999 oder danach beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Der Standard regelt die Bilanzierung und Angaben von

Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen

. Seit 2005 befindet sich IAS 37 in Überarbeitung beim IASB. Dieses Kapitel behandelt das derzeit gültige Regelungswerk in IAS 37. Im Abschnitt „Ausblick“ werden die aktuellen Vorschläge des IASB zur zukünftigen Bilanzierung von Rückstellungen und Nicht-finanziellen Verbindlichkeiten dargestellt.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 38 – Intangible Assets

IAS 38

Intangible Assets

regelt die Abbildung von immateriellen Vermögenswerten, die ein Unternehmen erworben oder selbst geschaffen hat. Der Standard befasst sich mit der Frage, welche immateriellen Vermögenswerte angesetzt werden können bzw. müssen, und behandelt darüber hinaus die Erst- und Folgebewertung.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 39 – Financial Instruments: Recognition and Measurement

Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten wird derzeit durch das IASB umfassend neu geregelt. Auf der aktiven Agenda des IASB befinden sich derzeit Projekte bezüglich der Ausbuchung von Finanzinstrumenten (Derecognition), der Unterscheidung von Eigen- und Fremdkapitalinstrumenten sowie der Bilanzierung von Finanzinstrumenten im Allgemeinen. Das letztere Projekt – die Ablösung von IAS 39

Financial Instruments: Recognition and Measurement

– ist in mehrere Phasen unterteilt. Die erste Phase bezüglich der Kategorisierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte ist im November 2009 mit der Veröffentlichung von IFRS 9

Financial Instruments

abgeschlossen worden. Für die Kategorisierung und Bewertung finanzieller Verbindlich keiten hat das IASB im Mai 2010 den Standardentwurf

Fair Value Option für finanzielle Verbindlich keiten

mit dem Ziel einer Verabschiedung eines Standards im selben Jahr veröffentlicht. Die zweite Phase betrifft die Bilanzierung von Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte. Im November 2009 hat das IASB daneben den Standardentwurf

Financial Instruments: Amortised Cost and Impairment

veröffentlicht. Die dritte Phase betrifft die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften, für die ein Standardentwurf im zweiten Halbjahr 2010 erwartet wird.

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IAS 40 – Investment Property

Die IFRS differenzieren im Rahmen der Rechnungslegungsregeln für Immobilien nach verschiedenen Kriterien, so dass in Abhängigkeit von diesen Kriterien die Anwendung unterschiedlicher IFRS wie folgt zur Anwendung kommen kann:

die Immobilie (im Bau) wird im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zur Veräußerung gehalten (Vorratsvermögen – IAS 2),

die Immobilie befindet sich im Bau- bzw. Entwicklungsstadium – im Auftrag und auf Rechnung eines Dritten (Aktivposten mit Forderungscharakter – IAS 11),

die Immobilie (im Bau) wird vom bilanzierenden Unternehmen im Rahmen des betrieblichen Leistungserstellungsprozesses genutzt und nicht als Finanzinvestition gehalten (Sachanlagevermögen – IAS 16),

die Immobilie (im Bau) wird als Finanzinvestition gehalten (als Finanzinvestition gehaltene Immobilie – IAS 40), oder

die Immobilie (im Bau) ist außerhalb der laufenden Geschäftstätigkeit zum Verkauf bestimmt (zur Veräußerung gehaltende Immobilie – IFRS 5).

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Sonderfragen

IFRS 4 – Insurance Contracts

Seit langer Zeit gibt es die Bemühungen, die Bilanzierung von Versicherungsverträgen weltweit zu harmonisieren. Der Vorgänger des IASB, das IASC, hatte bereits 1997 ein Steering Committee ernannt und beauftragt, Vorschläge für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen zu erarbeiten. Das IASB nahm das Projekt

Insurance Contracts

in 2001 auf mit dem Ziel, einen Standard mit Anwendung ab 1.1.2005 – dem Datum der verpflichtenden Anwendung der IFRS-Rechnungslegung in den Abschlüssen börsennotierter EU Konzerne – zu veröffentlichen. Jedoch teilte das Board das Projekt in zwei Phasen auf. Am 31. März 2004 veröffentlichte das IASB den IFRS 4

Insurance Contracts

. Die sogenannte Phase I des IFRS zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen wird allgemein als Übergangsregelung angesehen, bevor im Rahmen der Phase II der endgültige Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen vorliegt. IFRS 4 ist der erste internationale Rechnungslegungsstandard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IFRS 6 – Exploration for and Evaluation of Mineral Ressources

Ziel von IFRS 6

Exploration for and Evaluation of Mineral Ressources

ist es, rohstofffördernden Unternehmen die Umstellung auf IFRS zu erleichtern, indem in begrenztem Umfang die Fortführung der bisher nach nationalem Recht angewandten Bilanzierungsmethoden erlaubt wird. Der Regelungsgehalt des Standards beschränkt sich auf den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Vermögenswerten für Exploration und Evaluierung. Die Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen bezeichnet dabei die Suche nach Bodenschätzen nachdem das Unternehmen die Rechte zur Exploration eines bestimmten Gebietes erhalten hat, sowie die Feststellung der technischen Durchführbarkeit und der ökonomischen Realisierbarkeit der Gewinnung der Bodenschätze.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 26 – Retirement and Benefit Plans

Der 1987 vom damaligen International Accounting Standards Committee (IASC) veröffentlichte und – abgesehen von geringfügigen Formatierungsanpassungen – in seiner ursprünglichen Form belassene Standard IAS 26

Accounting and Reporting by Retirement Benefit Plans

regelt die Bilanzierung und Berichterstattung von Altersvorsorgeplänen, also Pensionsfonds, Pensionskassen, Unterstützungskassen, Trusts oder ähnlicher Finanzierungsvehikel für Altersvorsorgezusagen, wenn diese einen an die Gesamtheit der Begünstigten gerichteten Abschluss nach den Vorschriften der IFRS aufstellen. Demgegenüber ist die Erfassung und Darstellung der zugrundeliegenden Leistungen bzw. von Planvermögen im Abschluss des die Zusage erteilenden Unternehmens (des Arbeitgebers) in IAS 19

Employee Benefits

geregelt. Aufgrund der vielfältigen rechtlichen Ausgestaltungen derartiger Pläne sind die Regeln des Standards sehr allgemein gehalten.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 29 – Financial Reporting in Hyperinflationary Economies

Sind Konzernunternehmen in Hochinflationsländern tätig, können sich hieraus Verzerrungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des berichtenden Unternehmens ergeben. IAS 29

Financial Reporting in Hyperinflationary Economies

enthält daher Vorschriften zur Anpassung von Einzel- und Konzernabschlüssen von Unternehmen, deren funktionale Währung in einem Hochinflationsland liegt. Kern der Vorschriften ist eine Umrechnung der Abschlussposten in die am Abschlussstichtag geltende Maßeinheit (dies ist in der Regel die lokale Währung unter Berücksichtigung der Inflationsrate am Abschlussstichtag). Zusätzlich enthält der Standard Anhangangabepflichten, die die Basis für die Behandlung der Inflationsauswirkungen im Abschluss erläutern sollen.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
IAS 41 – Agriculture

IAS 41

Agriculture

ist ein industriespezifischer Standard, der die Bilanzierung von landwirtschaftlichen Tätigkeiten regelt und deren Darstellung im Abschluss festlegt. IAS 41 regelt unter anderem die Bilanzierung biologischer Vermögenswerte während der Periode des Wachstums, des Rückgangs, der Fruchtbringung und der Vermehrung sowie die Erstbewertung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zum Zeitpunkt der Ernte. Er verlangt vom Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes der biologischen Vermögenswerte bis zum Zeitpunkt der Ernte eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der geschätzten Verkaufskosten, es sei denn, der beizulegende Zeitwert kann beim erstmaligen Ansatz nicht verlässlich bewertet werden. IAS 41 behandelt jedoch nicht die Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen nach der Ernte, wie beispielsweise die Verarbeitung von Weintrauben zu Wein und Wolle zu Garn.

Michael Buschhüter, Andreas Striegel
Backmatter
Metadaten
Titel
Kommentar Internationale Rechnungslegung IFRS
herausgegeben von
Michael Buschhüter
Andreas Striegel
Copyright-Jahr
2011
Verlag
Gabler
Electronic ISBN
978-3-8349-6633-9
Print ISBN
978-3-8349-1989-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6633-9