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2012 | Buch

Die Rechtsabteilung

Der Syndikus und Steuerberater im Unternehmen

herausgegeben von: Tobias Lenz

Verlag: Gabler Verlag

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Über dieses Buch

Immer mehr Unternehmen bauen eine eigene Rechtsabteilung auf und das neue Berufsfeld ist beliebt bei Ein- und Umsteigern aus den rechts- und steuerberatenden Berufen. Das Werk erläutert dabei den Weg zum Syndikus sowie den Aufbau einer Rechts- und steuerabteilung im Unternehmen und beschreibt deren berufs- und standesrechtlichen Hintergründe.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Allgemeiner Teil

Frontmatter
§ 1. Der Syndikusanwalt
Zusammenfassung
Das Berufsbild des Syndikusanwalts wurde entscheidend nach dem Ersten Weltkrieg geprägt. Viele Unternehmen, Banken und Verbände hatten den Wunsch, Rechtsabteilungen zu gründen und Juristen in ständig abhängige Beschäftigungsverhältnisse zu übernehmen. Durch das Gesetz vom 20.12.1934 wurde in die Rechtsanwaltsordnung von 1878 eine Klausel eingefügt, welche dem Syndikusanwalt die Vertretung seines Dienstherren vor Gerichten verbot. Hierdurch sollte den – kraft Weisungsrechts bestehenden – Gefahren für die anwaltliche Unabhängigkeit begegnet werden.
Tobias Lenz
§ 2. Aufgabenfelder des Syndikus
Zusammenfassung
Rechtsabteilungen sind in ihrer Organisation ebenso vielfältig, wie es die Unternehmen sind, die eine Rechtsabteilung beschäftigen. Ausgehend von der abstrakten Funktion einer Rechtsabteilung, einem Unternehmen in allen anfallenden operativen und administrativen Rechtsfragen entweder durch kompetente Inhouse-Beratung, oder aber der maßvollen Beauftragung und Lenkung externer rechtlicher Beratung zur Verfügung zu stehen, sind ihre konkreten Aufgaben unternehmensabhängig. Es liegt insoweit auf der Hand, dass die fachlichen Syndikus-Aufgaben hauptsächlich von der Geschäftstätigkeit des Unternehmens beeinflusst werden. Ein Syndikus in einem pharmazeutischen Unternehmen hat hinsichtlich der zu bearbeitenden Rechtsgebiete andere Aufgabenfelder, als z.B. ein Syndikus im Maschinenbau. Aber selbst innerhalb einer Branche gleicht keine Rechtsabteilung der anderen. So variieren Rechtsabteilungen insbesondere in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens, seiner Organisation, seinem Auftreten am Markt, seiner Streitanfälligkeit und nicht zuletzt den für die Rechtsabteilung zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln. Hinzu kommen persönliche Einflüsse durch Personen, die Einfluss auf die Organisation einer Rechtsabteilung nehmen, wie etwa durch die Unternehmensleitung, den Rechtsabteilungsleiter und häufig auch die Mitarbeiter in der Rechtsabteilung.
Tobias Lenz

Besonderer Teil

Frontmatter
§ 3. Chefjuristen als Chorleiter – Legal Management
Zusammenfassung
Dieser Beitrag markiert ein Jubiläum. Ich schreibe ihn aus der 5/5/15/35 Perspektive. 5 Jahre externer Wirtschaftsanwalt, 5 Jahre Inhouse in einem multinationalen Unternehmen, vor 15 Jahren das erste Mal Chorleiter, vor 35 Jahren das erste Mal Chorsänger. Worum geht es? Im Mittelpunkt steht die Frage, wie lässt sich eine Rechtsabteilung am sinnvollsten organisieren und managen. Diese Thematik beschäftigt mich, seit ich 2005 über ein Reorganisierungsmandat die Seiten wechselte und zum ersten Mal im Unternehmen selbst tätig wurde. Aus dem Projektauftrag des „Legal Project Manager“ wurde schnell die größere Aufgabe, von Null auf eine interne Rechtsabteilung aufzubauen, welche eine Vertriebsgesellschaft im Automobilbereich in den Märkten Deutschland, österreich und der Schweiz rechtlich betreut und zugleich übergreifende europaweite Projekte effizient umsetzen kann.
Tobias Lenz
§ 4. Der Syndikus in der Rechtsabteilung eines Versicherungskonzerns
Zusammenfassung
Die Arbeit als Syndikus in der zentralen Rechtsabteilung eines Versicherungskonzerns bietet ein abwechslungsreiches und spannendes Tätigkeitsfeld.
Tobias Lenz
§ 5. Die Leitung einer Schadenabteilung
Zusammenfassung
Fragt man angehende Juristen, ob sie sich die Tätigkeit in einem Versicherungskonzern vorstellen können, wird dies häufig abgelehnt. Beschäftigungsfelder in Kanzleien, Staat oder Banken scheinen als die spannendere Alternative angesehen zu werden. Der Begriff „Schadenabteilung“ scheint das ganze nicht besser zu machen, denkt ein Jurist doch, wenn er sich denn für die Karriere bei einem Versicherer entscheidet, eher an eine Beschäftigung in der Rechts- oder Personalabteilung.
Tobias Lenz
§ 6. Der Syndikus bei Unternehmungen des Maschinenbaus
Zusammenfassung
Auch wenn die Begrifflichkeiten hinlänglich bekannt und geläufig sind, lohnt es sich im Hinblick auf den Arbeitstitel dieses Abschnitts sich kurz mit den Definitionen zu beschäftigen. Denn der Verfasser erlaubt sich zu behaupten, dass hier wie in keinem anderen Wirtschaftszweig die Aussage „zwei Welten treffen aufeinander“ gilt; denn es handelt sich um die Welt der Juristen einerseits und um die Welt der Techniker/Ingenieure andererseits.
Tobias Lenz
§ 7. Der Syndikus im vertriebsfokussierten Konzern – Ein Handbrevier
Zusammenfassung
Wohl kaum zwei Berufsgruppen könnten gegensätzlicher „ticken“ als Juristen und Vertriebsprofis. Auf den Punkt gebracht: Juristen sind Pessimisten, Vertriebsleute sind Optimisten. Lawyers are from Mars, Sales People are from Venus.
Tobias Lenz
§ 8. Die ausgelagerte Rechtsabteilung
Zusammenfassung
Die Auslagerung von internen Unternehmensfunktionen („Outsourcing“) ist heutzutage in vielen Bereichen üblich und keineswegs neu. Allseits bekannte Beispiele sind etwa die Auslagerung der Personalbuchhaltung, der IT und der Logistik. In diesen Fällen werden regelmäßig vormals intern erledigte Aufgaben an ein externes Dienstleistungsunternehmen vergeben, häufig (aber nicht immer) unter übernahme von sächlichen und personellen Ressourcen. Echte Auslagerungen einer bestehenden Rechtsabteilung sind aber nach wie vor selten. öffentlich bekannt geworden ist etwa der Fall der Juristen der Heidelberger Druckmaschinen AG, die ihre bislang als Angestellte des Unternehmens erbrachten Beratungsleistungen nunmehr als externe Rechtsanwaltskanzlei erbringen.
Tobias Lenz
§ 9. Die Stabsstelle Recht der Deutschen Sporthochschule Köln
Zusammenfassung
Was macht der Jurist in der Verwaltung einer Universität? Welche Aufgaben hat ein Universitätsjustitiar? Welche Besonderheiten erwarten ihn an einer Sporthochschule?
Tobias Lenz

Tätigkeitsfelder

Frontmatter
§ 10. Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Unter dem Oberbegriff Arbeitsrecht sind alle Belange in Zusammenhang mit der vom Arbeitnehmer im Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber geleisteten Tätigkeit zusammengefasst. Es vereint dabei neben vertragsrechtlichen, dass heißt privatrechtlichen Elementen, auch eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Einflüssen, maßgeblich im Bereich des Arbeits- und Beschäftigtenschutzes. Die Arbeitsverhältnisse und Arbeitsprozesse werden demnach durch ein Ineinandergreifen von privatrechtlicher Vertragsfreiheit und dem Gedanken der sozialen Marktwirtschaft, dass heißt dem Spannungsverhältnis zwischen unternehmerischer Freiheit und den konkreten Ausprägungen des bundesdeutschen Sozialstaatsprinzips, geprägt und gestaltet. Hierbei müssen die Bedürfnisse eigenverantwortlicher unternehmerischer Entscheidungen sowie das Prinzip der Vertragsautonomie im Zivilrecht mit einem System von gesetzlichen Schutzmechanismen, die verkürzt gesagt einen Mindeststandard der Arbeitsbedingungen vorgeben, in Einklang gebracht werden.
Tobias Lenz
§ 11. Kartellrecht
Zusammenfassung
Grundkenntnisse des Kartellrechts sind für den Unternehmensjuristen mittlerweile unabdingbar. Verstöße gegen das Kartellrecht können für ein Unternehmen weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. So können z. B. zentrale Verträge eines Unternehmens aufgrund eines Verstoßes gegen das Kartellrecht nichtig sein und ggf. Anlass für Schadensersatzansprüche Dritter gegen das Unternehmen geben. Abgesehen von einem nicht genau zu beziffernden, aber auch nicht zu unterschätzenden Imageschaden bei Wettbewerbern, Abnehmern und Endverbrauchern stellen insbesondere die von den Kartellbehörden verhängten stetig steigenden Bußgelder für Kartellverstöße eine ernstzunehmende Bedrohung für jedes Unternehmen dar. Um diesen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen, ist einerseits kartellrechtliches Grundlagenwissen und eine Sensibilität für kartellrechtlich relevante Sachverhalte erforderlich. Andererseits gewinnt eine konsequente Anwendung interner Verhaltensrichtlinien im Rahmen von Compliance-Programmen zunehmend an Bedeutung.
Tobias Lenz
§ 12. Vertragsgestaltung und Vertragsrecht
Zusammenfassung
Verehrte Justitiare, geehrte Unternehmensjuristen, liebe „inhouse Counsel“, es ist ein Faszinosum, und ehrlich gesagt kann ich von großem Glück sprechen – Sie – erstmals oder wiederholt, jedenfalls erneut – für das „Vertragsrecht“ motivieren und begeistern zu können. Hand auf’s Herz: Gibt es ein spannenderes, interessanteres, lebhafteres und lebendigeres Rechtsgebiet? Sind wir nicht alle fasziniert von den Gestaltungsmöglichkeiten, von den Darstellungsformen, von den vielfältigsten Optionen und – insbesondere von der Sprache? Ist es nicht die Sprache an sich, die uns begeistert und die uns die Lebendigkeit der Vertragsgestaltung, die des Vertragsrechts tagtäglich vor Augen führt? Gerade heute, in der globalisierten Welt, in der viele Verhandlungen in verschiedenen Sprachen abgehalten werden? Ist es nicht zuletzt aber auch vor allem die – hier wende ich mich an Sie als überwiegend deutsche Juristen – herrliche Muttersprache, die schon ganz andere, allen voran Goethe und Schiller, zu ihrem Lebenswerk gemacht haben?
Tobias Lenz
§ 13. Prozessführung
Zusammenfassung
Die Robe. Amtstracht des Rechtsanwaltes und Erkennungsmerkmal des Juristen in (fast) jedem Prozess. Bis auf wenige Ausnahmen wird deren Existenzberechtigung im Gerichtssaal kaum angefochten. Während Anzug, gestärktes Hemd und weiße Krawatte zumindest in Zivilprozessen nicht mehr als zwingende Notwendigkeit angemessenen Auftretens angesehen werden, hat die seidenbestickte schwarze Robe sich über die Zeit gerettet. Selbst das Bundesverfassungsgericht tat sich schwer mit der Anerkennung der Robe, wenn es im Jahre 1970 „unter Anstrengung seines vollen Scharfsinns und seiner gesammelten Ratlosigkeit“ die Robenpflicht als „vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht“ definierte. Gleichwohl: So selbstverständlich, wie die Robe für den prozessführenden Anwalt ist, so wenig ist es die Prozessführung als solche heute für wesentliche Teile der Wirtschaftsanwaltschaft. Bei Beobachtung von berufseinsteigenden Rechtsanwälten, insbesondere in Großkanzleien, ist man fast geneigt zu erkennen, dass der Smoking zur Verleihung des JUVE-Awards vordringlicher Einzug in den Spind des Wirtschaftsanwalts hält als die Robe.
Tobias Lenz
§ 14. Versicherungsrecht
Zusammenfassung
Syndikusanwälte beraten ihren Dienstherrn regelmäßig in allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Hierzu gehören verständlicherweise auch Fallgestaltungen, die sich rund um das Versicherungsrecht ranken, also Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen oder auch der Betreuung von sog. Versicherungsfällen.
Tobias Lenz
§ 15. IT-Recht
Zusammenfassung
Moderne Unternehmensführung ist ohne den Einsatz von Informationstechnologie („IT“) in Zeiten der Globalisierung, Digitalisierung und des Austauschs von Informationen über das Internet nicht mehr denkbar. Die IT stellt dabei das zentrale und zugleich anfällige Nervensystem des Unternehmens dar, das beinahe sämtliche Unternehmensbereiche von der Lagerhaltung und Produktionssteuerung über das Marketing und Kundenmanagement („Customer Relation Management – CRM“) bis zur elektronisch gestützten Buchführung und dem Unternehmenscontrolling erfasst. Fehler, Ausfälle oder Kapazitätsengpässe können fatale Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Situation des Unternehmens haben. Zudem stellt die IT regelmäßig einen erheblichen Kostenfaktor dar.
Tobias Lenz
§ 16. Gesellschaftsrecht
Zusammenfassung
Das Handelsregister dient in erster Linie dem Zweck, Tatsachen für jedermann erkennbar zu machen. Es dient der Offenbarung von Tatsachen und Rechtsverhältnissen der Kaufleute und Handelsgesellschaften, die für den Rechtsverkehr von wesentlicher Bedeutung sind.
Tobias Lenz
Backmatter
Metadaten
Titel
Die Rechtsabteilung
herausgegeben von
Tobias Lenz
Copyright-Jahr
2012
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-8349-6736-7
Print ISBN
978-3-8349-2365-3
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6736-7