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2012 | Buch

Testamentsvollstreckung

Vermögensnachfolgegestaltung für Steuerberater und Vermögensverwalter

verfasst von: Eberhard Rott, Michael Stephan Kornau, Rainer Zimmermann

Verlag: Gabler Verlag

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Über dieses Buch

Testamentsvollstreckung durch Steuerberater und Vermögensverwalter ist die moderne Form der Vermögensnachfolgegestaltung. Sie haben umfassenden Einblick in die Vermögensverhältnisse ihrer Mandanten und genießen deren Vertrauen. Das Werk bietet nicht nur das vollständige Grundlagenwissen für den Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.), sondern ist darüber hinaus durch die praxisnahe Gestaltung für jeden, der sich qualitätsorientierter Testamentsvollstreckung verschrieben hat, ein wertvoller Ratgeber.

Für die 2. Auflage wurde das Buch aktualisiert im Hinblick auf die Reformen von Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Verfahrensrecht sowie erweitert u.a. um das Thema Stiftungen. Darüber hinaus stehen online kostenlose Zusatzmaterialien zum Download bereit.

"Ausgesprochen hilfreich für die Testamentsvollstreckerpraxis, ein sehr gelungenes Handbuch. Absolut empfehlenswert." Dr. K. Jan Schiffer, Stiftungsrecht-plus.de

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Rechtsprechungsspiegel für Testamentsvollstrecker

Frontmatter
1. Rechtsprechungsspiegel für Testamentsvollstrecker
Zusammenfassung
Für die Berichtigung des Grundbuchs nach Freigabe durch den Testamentsvollstrecker ist ein Erbschein unerlässlich. Seine Vorlage kann ersetzt werden durch Verweisung auf die den wirksam erteilten Erbschein enthaltenden Nachlassakten desselben Amtsgerichts .
Eberhard Rott, Michael Stephan Kornau, Rainer Zimmermann

Bearbeiterverzeichnis

Frontmatter
§ 1. Die Testamentsvollstreckung als Geschäftsfeld für den modernen Steuerberater und Vermögensverwalter
Zusammenfassung
Die Enzyklopädie von Brockhaus aus dem Jahr 1995 beschreibt den Testamentsvollstrecker mit nur einem Satz als „vom Erblasser testamentarisch eingesetzte Person, die für die Erfüllung der im Testament festgelegten Bestimmungen zu sorgen hat“.
Eberhard Rott, Michael Stephan Kornau, Rainer Zimmermann
§ 2. Financial Planning und Estate Planning als Voraussetzung moderner Testamentsvollstreckung
Zusammenfassung
Es kann durchaus als ein Verdienst der Banken angesehen werden, das Erfordernis nach einer geordneten Nachfolgeregelung in breiteren Kreisen der Bevölkerung bekannt gemacht zu haben. Dass sie damit zugleich auch eigene Interessen verfolgen, ist in diesem Zusammenhang nicht als schändlich anzusehen, sondern unserem Wirtschaftssystem geschuldet.
Eberhard Rott, Michael Stephan Kornau, Rainer Zimmermann
§ 3. Die allgemeinen Grundsätze der Testamentsvollstreckung
Zusammenfassung
Das Institut der Testamentsvollstreckung wurzelt im germanischen Rechtskreis und wirkt daher im vom römischen Recht geprägten Erbrechtssystem ein wenig als „struktureller Fremdkörper“.
Eberhard Rott, Michael Stephan Kornau, Rainer Zimmermann
§ 4. Der Weg zur idealen Testamentsvollstreckeranordnung
Zusammenfassung
Zunächst muss man sich von der Vorstellung lösen, dass es nur eine ideale Form der Gestaltung der Testamentsvollstreckung im Rahmen einer letztwilligen Verfügung geben kann. Zu unterschiedlich sind die familiären, gesellschaftsrechtlichen und vermögensmäßigen Voraussetzungen des individuellen Nachlasses. Insbesondere in einfacher gelagerten Fällen macht es oft keinen Sinn, eine aufwändige Testamentsvollstreckung zu installieren, wenn mit einfacheren Gestaltungsmöglichkeiten ein ähnlicher Erfolg erzielt werden kann.
Eberhard Rott, Michael Stephan Kornau, Rainer Zimmermann
§ 5. Die verschiedenen Arten der Testamentsvollstreckung
Zusammenfassung
Die verschiedenen Arten der Testamentsvollstreckung werden nach der jeweiligen Aufgabe des Testamentsvollstreckers unterschieden. Diese Aufgabe wird in § 2203 BGB wie folgt umschrieben: „Der Testamentsvollstrecker hat die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen.“ Ergänzt wird diese Aufgabenbeschreibung durch § 2204 Abs. 1 BGB, wonach der Testamentsvollstrecker beim Vorhandensein mehrerer Erben die Auseinandersetzung unter ihnen zu bewirken hat.
Eberhard Rott, Michael Stephan Kornau, Rainer Zimmermann
§ 6. Die Annahme des Testamentsvollstreckeramtes
Zusammenfassung
Zur Annahme des Amtes als Testamentsvollstrecker besteht keine Rechtspflicht, auch nicht bei der Bestimmung durch das Nachlassgericht. Mittelbare Sanktionen wie eine Schadenersatzpflicht bestehen ebenfalls nicht.
Eberhard Rott, Michael Stephan Kornau, Rainer Zimmermann
§ 7. Die ordnungsgemäße Durchführung der Testamentsvollstreckung
Zusammenfassung
Erbfälle treten in aller Regel unvorhergesehen ein. Daraus folgt, dass der geschäftsmäßig agierende Testamentsvollstrecker rechtzeitig eine Infrastruktur schaffen muss, die ihn in die Lage versetzt, sofort und präzise zu reagieren. Je besser die Vorbereitung des Testamentsvollstreckers in organisatorischer Weise ist, desto erfolgreicher wird die Testamentsvollstreckung sein. Viele grundsätzliche Fragen können unabhängig von einer konkreten Testamentsvollstreckung vorab geklärt werden. Hierzu gehört beispielsweise die Kenntnis des Versicherungsumfanges der eigenen Vermögenschadenhaftpflichtversicherung, gegebenenfalls die Vereinbarung von „Spielregeln“ zur Benachrichtigung der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung. Auch das grundlegende Procedere mit dem eigenen Kreditinstitut für die reibungslose und zügige Anlegung von Anderkonten sollte geklärt sein. Insgesamt empfiehlt es sich, über ein komplettes Netzwerk an Hilfspersonen zu verfügen, die bei Bedarf schnell und unbürokratisch Hilfe in so profanen Dingen wie der Öffnung einer Wohnung, ihrer Bewachung während der Beisetzung, des Abschlusses von Versicherungen oder schlicht der Durchführung der Bestattung leisten können. Auch die Kenntnis der Bestattungsgesetze des Bundeslandes, in dem üblicherweise die Testamentsvollstreckungen anfallen, nach Möglichkeit auch der örtlichen Friedhofssatzungen, erspart in der Anfangsphase viel Zeit und Nerven.
Eberhard Rott, Michael Stephan Kornau, Rainer Zimmermann
§ 8. Die Beendigung des Testamentsvollstreckeramtes
Zusammenfassung
Das Amt des Testamentsvollstreckers endet regelmäßig mit der Erledigung aller ihm zugewiesener Aufgaben. Bei der Abwicklungsvollstreckung ist das nach der vollständigen Aufteilung des Nachlasses der Fall.
Eberhard Rott, Michael Stephan Kornau, Rainer Zimmermann
§ 9. Die Vergütung des Testamentsvollstreckers
Zusammenfassung
Testamentsvollstreckung ist eine Dienstleistung, eine sehr anspruchsvolle sogar. Sie erfordert Verantwortungsbewusstsein ebenso, wie Durchsetzungsvermögen und wirtschaftlichen sowie rechtlichen Sachverstand.
Eberhard Rott, Michael Stephan Kornau, Rainer Zimmermann
§ 10. Die Haftung des Testamentsvollstreckers
Zusammenfassung
Wird die Beurteilung rechtlicher Fragen im Rahmen der Testamentsvollstreckung erforderlich, kann und muss der Testamentsvollstrecker Rechtsrat einholen.
Eberhard Rott, Michael Stephan Kornau, Rainer Zimmermann
§ 11. Besonderheiten der Testamentsvollstreckung in internationalen Erbfällen
Zusammenfassung
Erbfälle mit internationalem Bezug gehören sowohl aufgrund der zunehmenden Mobilität breiter Bevölkerungsschichten, als auch dem zunehmenden Auslandsvermögen deutscher Staatsangehöriger heute bereits zum Regelfall. Darüber hinaus führen immer häufiger anzutreffende gemischt nationale Ehen zu Einflüssen des internationalen Erbrechts auf die Vermögensnachfolge.
Eberhard Rott, Michael Stephan Kornau, Rainer Zimmermann
§ 12. Nachlassverwaltung
Zusammenfassung
Nach der Legaldefinition des § 1975 BGB handelt es sich bei der Nachlassverwaltung um eine Nachlasspflegschaft, die zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger angeordnet ist. Aus diesem Grund sind auf die Nachlassverwaltung grundsätzlich zwei verschiedene Normensysteme anwendbar. Zum einen handelt es sich dabei um die allgemeinen Vorschriften über die Pflegschaft, §§ 1915 ff. BGB, so dass auch das Vormundschaftsrecht anzuwenden ist, allerdings nur insoweit, als dies mit Sinn und Zweck der Nachlassverwaltung vereinbar ist. Zum andern ähnelt die Nachlassverwaltung aufgrund mehrfacher Bezugnahmen auf die Insolvenzordnung ihrem rechtlichen Gepräge nach mehr einem geordneten Vermögensverwaltungsverfahren, von dem es sich allerdings in seiner Zielsetzung unterscheidet.
Eberhard Rott, Michael Stephan Kornau, Rainer Zimmermann
§ 13. Fallstudie: „Vergessener Erbe und vergessenes Vermögen“
Zusammenfassung
Die nachfolgende Fallstudie soll exemplarisch den praktischen Ablauf einer Testamentsvollstreckung verdeutlichen und dabei gleichzeitig auch aufzeigen, dass es sich bei der Testamentsvollstreckung nicht um einen statisch, immer nach festen Regeln ablaufenden Prozess handelt, sondern um einen gleichsam „lebenden Organismus“. Keine Testamentsvollstreckung gleicht der anderen.
Eberhard Rott, Michael Stephan Kornau, Rainer Zimmermann
§ 14. Fallstudie 2: „Die Testamentsvollstreckervergütung und das Gericht“
Zusammenfassung
Am 20. Oktober 2003 verstarb für seine Angehörigen völlig überraschend der Mediziner Dr. Robert Röntgen bei einem Tauchurlaub auf den Malediven. In seinem notariellen Testament vom 23.12.2000 hatte er seine beiden Töchter Lullu und Lalla als Erbinnen jeweils zur Hälfte seines Nachlasses eingesetzt.
Eberhard Rott, Michael Stephan Kornau, Rainer Zimmermann
§ 15. Fallstudie 3: „Die fehlgeschlagene Auseinandersetzung des Nachlasses“
Zusammenfassung
Am 18.05.2004 verstarb die mit letztem Wohnsitz in Brühl (bei Köln) ansässige Frau Else Erpel unter Hinterlassung eines notariellen Testamentes vom 30.07.1998.
Eberhard Rott, Michael Stephan Kornau, Rainer Zimmermann
§ 16. Formulierungshilfen
Eberhard Rott, Michael Stephan Kornau, Rainer Zimmermann
Backmatter
Metadaten
Titel
Testamentsvollstreckung
verfasst von
Eberhard Rott
Michael Stephan Kornau
Rainer Zimmermann
Copyright-Jahr
2012
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-8349-6832-6
Print ISBN
978-3-8349-2830-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6832-6