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2012 | Buch

Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen

HGB, EStG und IFRS / IAS 19

verfasst von: Stephan Derbort, Richard Herrmann, Christian Mehlinger, Norbert Seeger

Verlag: Gabler Verlag

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Über dieses Buch

Die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen hat große Auswirkungen auf das Eigenkapital als auch auf die GuV-Erfolgsgrößen (EBIT, Jahresüberschuss). Das Werk zeigt, wie man das Pensions- und Assetmanagement optimiert.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einleitung
Zusammenfassung
Das vorliegende Buch „Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen“ richtet sich zunächst an die Personengruppen, die sich in ihrer täglichen Arbeit der besonderen Herausforderung der Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen stellen müssen. Dies sind insbesondere die Mitarbeiter bilanzierender Unternehmen im Rechnungswesen, unabhängig davon, wo sich die Unternehmen auf der Skala vom kleinen mittelständischen Unternehmen bis hin zum global operierenden internationalen Konzern einordnen.
Stephan Derbort, Richard Herrmann, Christian Mehlinger, Norbert Seeger
2. Betriebliche Altersversorgung in Deutschland
Zusammenfassung
Leistungen der betrieblichen Altersversorgung stellen in Deutschland grundsätzlich freiwillige Sozialleistungen des Arbeitgebers dar und dienen der zusätzlichen Absicherung von Arbeitnehmern und ihnen gleichgestellter Personen (§ 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG).
Stephan Derbort, Richard Herrmann, Christian Mehlinger, Norbert Seeger
3. Methodische Grundlagen
Zusammenfassung
Beschreibt man die wesentlichen Konturen der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen in den diversen Rechnungslegungsstandards, so wird die „Statik“ der Abbildung durch den einfachen Grundzusammenhang eines virtuellen Darlehens des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber geprägt:
1.
Der Arbeitnehmer erdient ein Entgelt als Gegenleistung für seine Arbeitsleistung.
 
2.
Einen Teil des Entgelts erhält der Arbeitnehmer in Form von Barlohn.
 
3.
Der Arbeitnehmer stellt einen Teil des von ihm erarbeiteten (erdienten) Entgelts dem Arbeitgeber zur Verfügung. Das somit in der Anwartschaftsphase gestundete Arbeitsentgelt bewirkt eine Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer (Erfüllungsrückstand).
 
4.
Auch für die überlassung von Kapital ist ein Entgelt fällig. Die virtuellen, nicht tatsächlichen Zinsforderungen des Arbeitnehmers werden–wie schon die Entgelte–gestundet.
 
5.
Die in der Anwartschaftsphase gestundeten Entgelte für Arbeit und die Zinsen addieren sich zu der Darlehens- bzw. Pensionsverpflichtung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Diese erhöht sich um die jeweils jährlich hinzukommenden gestundeten Entgelte für die Arbeitsleistung und Zinsen.
 
6.
Nach Eintritt des Versorgungsfalls zahlt der Arbeitgeber in der Leistungsphase die vereinbarten Renten an den Arbeitnehmer aus. Diese Rentenzahlungen mindern das Darlehen aus gestundeten Entgelten somit aus gestundeten Zinsen und somit die jeweilige Pensionsverpflichtung. Insofern stellen die Rentenzahlungen Tilgungen des Kredites bzw. der Pensionsverpflichtung dar.
 
7.
Vernachlässigt man das biometrische Risiko (z.B. Invalidität oder Sterblichkeit), entspricht die Summe aller Rentenzahlungen bzw. Tilgungen in der Leistungsphase der Summe der gestundeten Zins- und Arbeitsentgelte in der Anwartschaftsphase. Der Arbeitgeber zahlt den Kredit inklusive aller Zinsen zurück. Wäre das Darlehen zinslos, entspräche die Summe aller Renten- bzw. Tilgungszahlungen der Summe der gestundeten Arbeitsentgelte.
 
Stephan Derbort, Richard Herrmann, Christian Mehlinger, Norbert Seeger
4. Pensionsverpflichtungen in der deutschen Handelsbilanz
Zusammenfassung
Jeder Kaufmann im Sinne der §§ 1-3, 6 HGB unterliegt grundsätzlich der Buchführungspflicht gemäß § 238 HGB und ist gemäß § 242 HGB dazu verpflichtet, zum Ende eines Geschäftsjahres, dem Bilanzstichtag, einen Jahresabschluss, d.h. eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung, aufzustellen. Für Kapitalgesellschaften erweitert sich gemäß § 264 Abs.
Stephan Derbort, Richard Herrmann, Christian Mehlinger, Norbert Seeger
5. Pensionsverpflichtungen in der deutschen Steuerbilanz
Zusammenfassung
Steuern sind Abgaben an den Staat ohne eine bestimmte Gegenleistung des Staates. § 3 Abs. 1 AO beschreibt Steuern als Geldleistungen ohne einen Anspruch auf individuelle Gegenleistung. Steuern werden von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt, bei denen ein steuerlicher Tatbestand zutrifft, wobei die Erzielung von Einnahmen Nebenzweck sein kann.
Stephan Derbort, Richard Herrmann, Christian Mehlinger, Norbert Seeger
6. Pensionsverpflichtungen in der Bilanz nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS)
Zusammenfassung
Spätestens nachdem am 4.12.2004 mit Verabschiedung des BilReG die vom Europäischen Parlament und Rat am 19. Juli 2002 erlassene EU-Verordnung 1606/2002 („IAS-Verordnung“) in deutsches Recht übernommen wurde, rückten die internationalen Bilanzierungsvorschriften, die so genannten International Financial Reporting Standards (IFRS) in den Mittelpunkt des Interesses kapitalmarktorientierter Unternehmen.
Stephan Derbort, Richard Herrmann, Christian Mehlinger, Norbert Seeger
7. Zusammenfassende Gegenüberstellung der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach HGB, EStG und IAS 19
Zusammenfassung
In der folgenden synoptischen Gegenüberstellung zwischen HGB, EStG und IFRS (IAS 19) in Bezug auf die Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen sind zitierte Stellen in Anführungszeichen gesetzt. Sofern die Zitate darüber hinaus aus Gesetzen stammen, ist der Text kursiv gesetzt.
Stephan Derbort, Richard Herrmann, Christian Mehlinger, Norbert Seeger
8. Pensionen im Konzernabschluss
Zusammenfassung
Unter einem Konzern kann man das Zusammenwirken rechtlich selbständiger Unternehmen verstehen, bei dem zumeist ein Unternehmen „führt“ (Muttergesellschaft, MG) und die anderen Unternehmen geführt werden (Tochtergesellschaften, TG). Bei einem Konzern steht die rechtliche Selbständigkeit der einzelnen Unternehmen nicht so sehr im Vordergrund als vielmehr die wirtschaftliche Einheit der Gesamtheit dieser Unternehmen.
Stephan Derbort, Richard Herrmann, Christian Mehlinger, Norbert Seeger
9. Sonstige Verpflichtungen
Zusammenfassung
Die Altersteilzeit ist eine Möglichkeit des gleitenden Übergangs in den Ruhestand für Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet und einer Arbeitszeitreduktion,bei teilweiser Kompensation der Einkommensreduktion, zugestimmt haben. Rechtliche Grundlage für die Altersteilzeit ist das „Ge­setz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand“ (Altersteilzeitgesetz / AltTZG) aus dem Jahr 19961. Ziel dieses Gesetzes war es, die damalige betriebliche Frühverrentungspraxis zu stoppen und damit die gesetzliche Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu entlasten. Für Al­tersteilzeitarbeitsverhöltnisse, die bis einschließlich 31.12.2009 begannen, können die Arbeitgeber bei Wiederbesetzung der frei werdenden Stelle durch einen Auszubildenden oder einen vormals Arbeitslosen Erstattungsansprüche an die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des AltTZG gel­tend machen. Das AltTZG regelt in § 3 AltTZG die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um einen Anspruch auf Erstattungsleistungen von der Bundesagentur für Arbeit geltend machen zu können. In der Praxis wurden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. den Tarifvertragsparteien diese Mindestanforderungen als Grundlage für die Ausgestaltung der Altersteilzeitarbeitsverhält­nisse übernommen. Für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die nach dem 31.12.2009 begonnen haben, gibt es die Möglichkeit der Erstattungsansprüche an die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr. Im Übrigen gilt das AltTZG jedoch fort.
Stephan Derbort, Richard Herrmann, Christian Mehlinger, Norbert Seeger
Backmatter
Metadaten
Titel
Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen
verfasst von
Stephan Derbort
Richard Herrmann
Christian Mehlinger
Norbert Seeger
Copyright-Jahr
2012
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-8349-7151-7
Print ISBN
978-3-8349-2997-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-7151-7