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29.06.2015 | Wirtschaftsrecht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Abfindungen kosten deutsche Arbeitgeber vergleichbar wenig

verfasst von: Sylvia Meier

2 Min. Lesedauer

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Spricht ein Arbeitgeber eine Kündigung aus, kann dies unter Umständen teuer werden. Vor allem, wenn ein Arbeitnehmer gegen die Kündigung klagt. Freiwillige Abfindungsangebote sollen dem entgegenwirken.

Sprechen Manager von „Umstrukturierungen“ schrillen bei vielen Mitarbeitern die Alarmglocken. Welche Auswirkungen hat dies auf die bestehenden Arbeitsplätze, fragen sich dann viele. Und oftmals auch zurecht. Von betriebsbedingten und oft auch widerrechtlichen Kündigungen großer Unternehmen berichten die Medien nahezu täglich.

Dabei finden bei Betrieben, die mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen, die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes Anwendung. Springer-Autor Klaus Sakowski beschreibt in seinem Buchkapitel „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ (Seite 95): „Wenn die Schutzvorschriften des KSchG eingreifen, bedarf es zu einer wirksamen Arbeitgeberkündigung der sozialen Rechtfertigung.“ Und genau hier wird es schwierig. Die soziale Rechtfertigung ist in nicht wenigen Fällen ein Grund für einen Kündigungsschutzprozess. Und das kann teuer werden.

Abfindungen sind im Ausland oft höher

In einer Studie von der Beratungsgesellschaft Deloitte zeigt sich: Viele deutsche Unternehmen fürchten sich vor den Kosten und Folgekosten eines Kündigungsschutzprozesses und bieten freiwillig eine Abfindung an, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen.

Interessant ist auch: Die Höhe der gezahlten Abfindungen von deutschen Arbeitgebern ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern moderat. So liegen die durchschnittlichen Kosten in Deutschland bei 39.370 Euro. Beim Spitzenreiter Italien bezahlen Arbeitgeber im Schnitt für eine Kündigung 111.310 Euro. Kosten, die erheblich sind. Stellt sich heraus, dass eine Kündigung nicht rechtsmäßig war, wird es umso teurer. Deutsche Unternehmen mit Filialen im Ausland müssen die jeweiligen arbeitsrechtlichen Regelungen zu kennen.

Risiko ausländisches Arbeitsrecht

So betonen beispielsweise die Springer-Autorinnen Beatrix Tröger und Nadja Roß-Kirsch in ihrem Buch „Arbeitsrecht in Großbritannien“ (Seite 105): „Das Verfahren in Großbritannien stellt sich formalisierter als das in Deutschland bekannte dar und hält einige Stolpersteine bereit, die es zu vermeiden gilt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, dass sich das Verfahren vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages als auch dessen Inhalt deutlich von der in Deutschland bekannten Rechtslage unterscheidet.“

In großen Konzernen ist also vor allem die Rechtsabteilung gefordert, die Voraussetzungen und Bedingungen des Arbeitsrechts zu kennen und das Management entsprechend zu beraten.

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Die Hintergründe zu diesem Inhalt

2015 | Buch

Arbeitsrecht in Großbritannien

Praxisrelevante Regelungen und Unterschiede zur deutschen Rechtslage

2015 | OriginalPaper | Buchkapitel

§ 10 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Quelle:
Arbeitsrecht Band 1

2014 | OriginalPaper | Buchkapitel

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Quelle:
Arbeitsrecht

2014 | OriginalPaper | Buchkapitel

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Quelle:
Arbeitsrecht