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12.03.2014 | Bankausbildung | Schwerpunkt | Online-Artikel

Ansprüche auf Schadenersatz begrenzen

verfasst von: Barbara Bocks

1:30 Min. Lesedauer

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Viele Bankhäuser führen gerade teure Prozesse. Wann eine D&O-Versicherung sinnvoll ist und was diese mit Kaiser Wilhelm II. zu tun hat.

Ob Libor-Manipulation, Produktbezeichnungen oder Beratungsfehler: Die Liste der Gerichtsverfahren und Klagen gegen Kreditinstitute auch in Deutschland ist lang. Dies zeigt ein Blick in den Artikel "Im Visier der Justiz" von Bankmagazin-Autor Stefan Terliesner.

Um leitende Mitarbeiter, aber auch sich selbst gegen Schadenersatzansprüche aus deren Tätigkeit zu schützen, schließen viele Unternehmen so genannte D&O (Directors & Officers)-Versicherungen ab, schreibt Bankenexperte Terliesner. "Die gegen die Manager geltend gemachten Schadenersatzansprüche erreichen oft eine Höhe, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Privatperson übersteigt", erläutert er. Durch den Abschluss der Police werde vermieden, dass die Gesellschaft die Schäden mangels ausreichender Haftungsmasse selbst tragen müsse.

Ursprünge der D&O-Versicherung

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Springer-Autor Michael Steiner erklärt im Buch "Compliance Officer" (S.110) die historischen Wurzeln der D&O-Versicherungen: "Erste Ansätze einer D&O-Versicherung gab es beim Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein im Deutschen Kaiserreich schon im ausgehenden 19. Jahrhundert unter Kaiser Wilhelm II." Zunächst scheiterte der Versuch, das Produkt zu etablieren. Es wurde damals befürchtet, durch die neue Versicherung Nachlässigkeiten und Verantwortungslosigkeit von Unternehmenslenkern zu fördern. Wirtschaftlich bedeutsam wurde die D&O-Versicherung in den USA dann in den 1960 beziehungsweise 1970er Jahren. In Deutschland können sich Firmen bei deutschen Versicherern seit Mitte der 90er Jahre mit D&O-Versicherungen ausstatten.

Mittlerweile haben sich die Versicherungen mit einem Prämienaufkommen in Höhe von rund 500 Millionen Euro auch in Deutschland etabliert, schätzt Steiner. "Vermutlich alle Dax/MDax Konzerne verfügen über D&O-Policen für ihre Vorstände und leitenden Angestellten", ist sich der Autor sicher.

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