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13.03.2014 | Wertpapiergeschäft | Interview | Online-Artikel

"Bewertungsreserven müssen allen zur Verfügung stehen"

verfasst von: Barbara Bocks

2 Min. Lesedauer

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Bernhard Rudolf, Chefredakteur des Versicherungsmagazins, setzt große Hoffnungen in die geplante Neuregelung zu den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.

Springer für Professionals: Bisher mussten Lebensversicherer den Gegenwert beendeter Verträge unter anderem aus den Bewertungsreserven auszahlen. Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, diese verbindliche Regelung abzuschaffen. Was halten Sie davon?

Bernhard Rudolf: Ich halte diesen Schritt für absolut notwendig. 2008 wurden die Lebensversicherer im Zuge der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes verpflichtet, auslaufende und gekündigte Verträge zu 50 Prozent aus den Mitteln der vorhandenen Bewertungsreserven zu bezahlen. Motivation für das Gesetz waren die seinerzeit hohen Bewertungsreserven auf Aktieninvestments; festverzinsliche Papiere wurden aber – obwohl nicht im Fokus – in die Regelung mit einbezogen. Das war ein handwerklicher Fehler. Dieser könnte nun korrigiert werden, wenn Lebensversicherer auslaufende und gekündigte Verträge nicht mehr aus den Bewertungsreserven begleichen müssen.

Wie entstehen Bewertungsreserven und was kritisieren Lebensversicherer an der bisherigen Regelung?

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Bewertungsreserven sind Buchgewinne oder Scheingewinne, die entstehen, wenn der aktuelle Marktwert eines Wertpapiers oberhalb des ursprünglichen Kaufpreises liegt. Der Zinsrückgang an den Kapitalmärkten hat dazu geführt, dass die Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere deutlich gestiegen sind. Mit anderen Worten: Die niedrigen Zinsen haben die Marktwerte der festverzinslichen Wertpapiere in den Beständen der Versicherer unnatürlich aufgeblasen. Das zwingt Lebensversicherer, gut verzinste Papiere aus dem Bestand zu versilbern und sichere Zinserträge aufzugeben.

Was bedeutet die geplante Neuregelung für die Versicherten und Versicherer? Erhalten Kunden, die jetzt kündigen, weniger als diejenigen, die vorher gekündigt haben?

Das ist nur zum Teil richtig. Am 12. März erklärte der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV, Dr. Alexander Erdland, dass die Bewertungsreserven allen Versicherten zur Verfügung stehen müssten. Derzeit profitierten nur fünf Prozent der Versicherten, nämlich diejenigen, die ihre Verträge kündigen oder auslaufen lassen – zu Lasten der großen Mehrheit. Denn es geht nur um eine Verteilungsfrage der Bewertungsreserven zwischen ausscheidenden und verbleibenden Kunden. Es geht nicht darum, dass Versicherer ihren Kunden etwas vorenthalten. So erklärte die Finanzaufsicht Bafin in einem Exklusivinterview dem Versicherungsmagazin dazu: „Die gegenwärtige Regelung führt zum paradoxen Effekt, dass ein Zinsrückgang, der auf Dauer zu einer Verschlechterung der Ertragslage der Lebensversicherer führt, zu einem deutlichen Anstieg der Ablaufleistungen führt. Ausgerechnet in einem extremen Niedrigzinsumfeld werden dem Versichertenkollektiv dadurch Mittel entzogen, die dann nicht mehr zur Sicherstellung der garantierten Leistungen des verbleibenden Bestandes zur Verfügung stehen.“ Besser, so finde ich, kann man den Sachverhalt nicht erklären.

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