Ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit China wurde unterzeichnet. Durch klare und transparente Regeln sollen Investitionen in China künftig erleichtert werden.
"Steuern richtig zu planen wirkt sich vor allem langfristig betrachtet kostensparend auf Ihr Unternehmen aus." Dies meint Springer-Autor Richard Hoffmann in seinem Praxis-Leitfaden "Business in China". Er weist außerdem darauf hin, dass die richtige Steuerstrategie den eigentlichen Kern eines jeden Chinageschäfts bildet.
Umso wichtiger ist es, das aktuell unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen zu kennen. So wird u.a. gerade die Besteuerung von Betriebsstätten deutscher Investoren in China künftig vereinfacht, die Quellenbesteuerung gesenkt und sog. passive Einkünfte in China künftig sanktioniert. Auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums steht das DBA in deutscher, englischer und chinesischer Fassung zum Download zur Verfügung.
11 wichtige Steuerarten für Investoren
Ein ausländischer Investor muss sich jedoch auch mit den Steuerarten in China befassen. Laut Hoffmann (Seite 35) sind vor allem folgende Steuerarten wichtig:
- Körperschaftssteuer,
- Individuelle Einkommenssteuer,
- Grundsteuer,
- Landwirtschaftssteuer,
- Landschätzungssteuer,
- Umsatzsteuer,
- Gewerbesteuer,
- Verbrauchsteuer,
- Stempelsteuer,
- Fahrzeug und Schiffsnutzungssteuer,
- Urkundensteuer.
Dabei weist Hoffmann darauf hin, dass gerade die Körperschaftsteuer, die individuelle Einkommensteuer, die Umsatzsteuer die Gewerbesteuer und die Stempelsteuer die meisten Schwierigkeiten bereiten. In seinem Buch gibt der Autor nicht nur einen Überblick zur Unternehmensbesteuerung in China sondern auch wichtige Hinweise, wie ausländische Investoren sich in China verhalten sollten.