Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat die Prüfungsschwerpunkte 2016 bekannt gegeben. Unternehmen können sich entsprechend vorbereiten.
Springer-Autor Roland Bockmann beschreibt in seinem Buchkapitel "Deutschland: Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung" (Seite 145): "In Deutschland ist das Enforcement-Verfahren zweistufig organisiert, so dass zwei Institutionen für das Enforcement der Rechnungslegung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen verantwortlich sind: zum einen der auf privatem Recht, am 14. Mai 2004 gegründete Verein Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. und zum anderen die staatliche BaFin."
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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ist also Teil des Enforcement-Verfahrens und prüft die Rechnungslegung von Unternehmen, die am regulierten Markt in Deutschland vertreten sind.
Prüfungen 2016
In jedem Jahr gibt die DPR die Prüfungsschwerpunkte bekannt. So auch für 2016. Im Fokus stehen:
- Einfluss der Finanzmarkt-Konditionen auf den Abschluss
- Kapitalflussrechnung und zugehörige Angaben
- Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und zugehörige Angaben
- Umsatzerlöse (IAS 18, IAS 11, IAS 8, IFRS 8, § 315 HGB)
- Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 3)
Fazit: Natürlich sollten Unternehmen generell Fehler in der Rechnungslegung vermeiden. Die bekanntgegebenen Prüfungsschwerpunkte geben jedoch Hinweise, auf welche Themen kapitalmarktorientierte Unternehmen insbesondere achten sollten.