Für die Steuererklärungen 2020 können Unternehmen sich etwas mehr Zeit lassen: Das ATADUmSG enthält eine Ausnahmeregelung nach der die Frist zur Abgabe wurde um drei Monate verlängert wurde.
Mit dem "Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG)", dass am 25. Juni 2021 im Bundesrat verabschiedet werden soll, werden zahlreiche Neuregelungen auf den Weg gebracht, beispielsweise
- Anpassungen bei der Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung,
- eine Reform der Hinzurechnungsbesteuerung sowie
- die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei multinationalen Unternehmen.
Verlängere Abgabefristen für 2020
Auch eine weitere Neuregelung hat es in das ATADUmsG geschafft: Die Abgabefristen für Steuererklärungen 2020 werden verlängert. Bisher galten folgende Fristen:
- Nicht beratene Steuerpflichtige müssen grundsätzlich den 31. Juli als Abgabefrist beachten, 2021 endet die Frist am 2. August 2021, da der 31. Juli auf einen Samstag fällt.
- Beratene Steuerpflichtige müssen grundsätzlich die Erklärungen bis 28. Februar 2022 beim Finanzamt einreichen.
Doch für die Steuererklärungen 2020 ermöglicht das ATADUmSG nun als Ausnahmeregelung eine verlängerte Frist:
- Nicht beratene Steuerpflichtige müssen ihre Erklärung bis 1. November 2021 einreichen (der 31. Oktober 2021 fällt auf einen Sonntag),
- beratene Steuerpflichtige müssen ihre Erklärungen bis 31. Mai 2022 übermitteln.
Sowohl für Steuerberater als auch Unternehmen ist das eine Entlastung. Für Unternehmen stehen - je nach Rechtsform - jährlich mehrere Steuererklärungen an, beispielsweise die Körperschaftsteuererklärung oder auch Gewerbesteuererklärung. Die Corona-Pandemie war sehr fordernd und mit viel Sonderaufwand verbunden. Und gerade bei der Erstellung der Steuererklärungen müssen für das Coronajahr viele Fragen geklärt werden, wie die Angabe von Coronahilfen oder auch die steuerliche Behandlung von Verlusten. Mit den verlängerten Abgabefristen haben vor allem Unternehmen die Gelegenheit, ihre steuerlichen Angelegenheiten in Ruhe mit ihrem Berater zu besprechen.