2014 | OriginalPaper | Chapter
Das Streitbeilegungsverfahren nach FIDIC
Author : Dr. Alfons Schulze-Hagen
Published in: Architektenrecht aktuell – Verantwortung und Vergütung bei Architektenleistungen
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Einer der markantesten Unterschiede zwischen der VOB/B und den FIDICBedingungen liegt darin, dass die VOB/B im Wesentlichen materiell-rechtliche Regelungen enthält, während die FIDIC-Bedingungen darüber hinaus Verfahrensregeln anbieten. Die VOB/B regelt – wenn man einmal von § 18 VOB/B absieht – die Rechte und Pflichten der Bauvertragsparteien. In den FIDIC-Bedingungen ist zusätzlich ein detailliertes Verfahren geregelt, wie Ansprüche geltend zu machen sind und wie über ihr Bestehen entschieden wird. In Deutschland wird zur Zeit intensiv diskutiert, ob man nicht speziell für Bauverträge ein dem üblichen Gerichtsprozess vorgelagertes – möglichst baubegleitendes – Streitbeilegungsverfahren gesetzlich einführt. Diese Diskussion läuft unter dem Begriff
„Adjudikation“
und hat den Deutschen Baugerichtstag bereits zwei Mal – 2008 und 2010 – veranlasst, Empfehlungen zur gesetzlichen Regelung einer Adjudikation auszusprechen.