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2016 | OriginalPaper | Chapter

9. Maßgeblichkeitsprinzip

Author : Klaus von Sicherer

Published in: Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Ist das handelsrechtliche Ergebnis, der Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag, im handelsrechtlichen Jahresabschluss festgestellt, stellt sich die Frage nach der Ermittlung des steuerlichen Gewinns. Hierfür gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:
  • Das Steuerrecht akzeptiert das handelsrechtliche Ergebnis als steuerlichen Gewinn. Damit wäre die Zahlungsbemessungsfunktion für diverse Steuerarten ermittelt.
  • Das Steuerrecht ignoriert das handelsrechtliche Ergebnis vollkommen und fordert einen eigenen steuerrechtlichen Jahresabschluss (sog. „two-book-accounting-system“).
  • Das Steuerrecht lehnt sich grundsätzlich an das Handelsrecht an und ermittelt den steuerlichen Gewinn noch durch Einbringen eigener steuerrechtlicher Vorgaben.

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Footnotes
1
Schanz und Schanz (2009); von Sicherer (2011)
 
2
Weber-Grellet und Herzig sind einige der steuerrechtlichen Autoren, die eher für die Abschaffung der Maßgeblichkeit insgesamt plädieren und ein eigenständiges Bilanzsteuerrecht schon seit längerer Zeit rechtlich implementieren möchten (Weber-Grellet 1999; Herzig und Briesemeister 2010).
 
3
Danach durften steuerrechtliche Bewertungswahlrechte bei der Gewinnermittlung nur wahrgenommen werden, wenn auch im handelsrechtlichen Jahresabschluss dieselben Werte angesetzt wurden.
 
4
Vgl. Steck (2002)
 
5
Vgl. Herzig und Briesemeister (2010)
 
6
Nach altem Recht mussten steuerrechtliche Wahlrechte in Übereinstimmung mit dem handelsrechtlichen Jahresabschluss umgesetzt werden.
 
7
BMF-Schreiben (2010)
 
8
Vgl. BFH (1969); BMF-Schreiben (2010)
 
9
BMF-Schreiben (2010)
 
Metadata
Title
Maßgeblichkeitsprinzip
Author
Klaus von Sicherer
Copyright Year
2016
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-13987-2_9