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25.09.2014 | Fahrzeugtechnik | Schwerpunkt | Online-Artikel

EU-Kommission setzt Ultimatum im Kältemittelstreit

verfasst von: Christiane Brünglinghaus

2:30 Min. Lesedauer

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Im Streit um das Kältemittel R1234yf in Mercedes-Klimaanlagen hat Brüssel den Druck auf Deutschland erhöht. Die Europäische Kommission hat heute, 25. September 2014, die nächste Stufe eines Verfahrens wegen Verletzung der EU-Verträge eingeleitet.

Die EU-Kommission hat Deutschland heute förmlich aufgefordert, die EU-Richtlinie zu Fahrzeugklimaanlagen umzusetzen. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, der Aufforderung der Kommission Folge zu leisten. Falls Deutschland nicht reagiert, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Deutschland hat gegen diese Richtlinie verstoßen, weil es dem Autobauer Daimler von Januar bis Juni 2013 erlaubt habe, Fahrzeuge auf den Markt zu bringen, die nicht der Richtlinie entsprachen. Zudem haben die deutschen Behörden dem Hersteller erlaubt, ältere Typgenehmigungen auf die betreffenden Fahrzeuge zu erweitern. Aus Sicht der Kommission haben die deutschen Behörden dadurch die Richtlinie über mobile Klimaanlagen umgangen, was sie wirkungslos mache.

Kommission will Klimaziele der Richtlinie erreichen

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Seit dem 1. Januar 2011 müssen Klimaanlagen neuer Fahrzeugtypen mit einem weniger klimaschädlichen Kältemittel als R134a gefüllt werden. Die Richtlinie selbst ist technologieneutral. Bislang erfüllt diese Vorgabe aber nur das von Honeywell und Dupont hergestellte Kältemittel R1234yf. Doch Daimler weigert sich aus Sicherheitsgründen, das klimaschonendere Kältemittel R1234yf einzusetzen und will stattdessen künftig auf CO2-Klimaanlagen (R744) setzen.

Von verschiedenen Institutionen, wie der Deutschen Umwelthilfe und auch Daimler, gab es Tests, bei denen festgestellt wurde, dass sich R1234yf bei Unfällen entzünden und Flusssäure freisetzen kann. Chemiker der Ludwigs-Maximilians-Universität München haben zudem festgestellt, dass das Kältemittel R1234yf beim Verbrennen auch das hochgiftige Carbonylfluorid bildet.

Die Kommission sei jedoch nach wie vor entschlossen, dafür zu sorgen, dass die Klimaziele der Richtlinie erreicht werden. Auch müsse EU-Recht auf dem gesamten Binnenmarkt einheitlich angewendet werden, damit die gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Wirtschaftsteilnehmer gegeben sind, erklärte die Kommission.

Honeywell begrüßt Entscheidung der EU-Kommission

Zur heutigen Entscheidung der EU-Kommission hat sich Honeywell in einer Stellungnahme positiv geäußert: Honeywell begrüße die Maßnahme der Europäischen Kommission, die die fristgerechte Umsetzung der MAC-Richtlinie unterstütze, erklärt der Kältemittelhersteller. "Damit hilft die Kommission, wesentliche Umweltvorteile zu sichern und bereitet der Automobilbranche den Weg für den Ausstieg aus dem bisher verwendeten Kältemittel HFC-134a, einem Treibhausgas mit 1300-mal höherer Emissionsbelastung als Kohlendioxid", so das Unternehmen weiter. "Der Übergang vom heutigen Kältemittel zu einer Alternative wie HFO-1234yf käme unter Treibhausgasaspekten einer Stilllegung von 30 Millionen Autos beziehungsweise etwa drei Prozent aller Fahrzeuge weltweit gleich."

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