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23.06.2015 | Bauplanung | Schwerpunkt | Online-Artikel

EU stellt HOAI zur Disposition

verfasst von: Christoph Berger

1:30 Min. Lesedauer

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Die Europäische Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. So sollen die verbindlichen Mindestpreise aufgehoben werden, die auch für Architekten gelten. Deutsche Organisationen wehren sich gegen diese Forderung.

„Heute zeige ich nicht einfach nur die gelbe Karte“, sagte Elżbieta Bieńkowska, die für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmen und KMU zuständige EU-Kommissarin. Am 18. Juni 2015 leitet sie gegen Deutschland, Malta, Österreich, Polen, Spanien und Zypern ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die nationalen Vorschriften dieser Länder würden unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigte Hindernisse im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen beinhalten, so die Begründung.

Kritik an den Mindestpreisen

Deutschland wurde aufgefordert, die Regelungen zu verbindlichen Mindestpreisen zu ändern. Davon sind unter anderem Architekten und Ingenieure betroffen. Von Seiten der EU-Kommission heißt es, dass verbindliche Mindestpreise zur Sicherung der Qualität der Dienste in- und ausländischer Anbieter nicht nötig seien. Sie würden vielmehr verhindern, dass die Verbraucher die Leistungen zu günstigeren Preisen in Anspruch nehmen können.

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Der Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine e.V. (DAI) verwehrt sich mit allen Organisationen der planenden und bauenden Berufe dieser Auffassung. Durch das nun eingeleitete Verfahren werde ganz klar die HOAI zur Disposition gestellt, heißt es in einer ersten Reaktion.

Argumente gegen Brüssel

DAI-Präsident Prof. Dipl.-Ing. Christian Baumgart erklärte, die HOAI sei lange Spielball der politischen Kräfte gewesen. Doch mit der Novelle von 2013 habe man geglaubt, dass Thema sei auf mittlere Sicht geregelt. Diverse Gutachten hätten zudem die EU-Rechtskonformität der HOAI bestätigt – auch eines des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2008.

Baumgart betonte, man werde „alles in die Waagschale werfen, damit die Bundesregierung Argumente an die Hand bekommt, diesen unwürdigen Vorgang in Brüssel aus der Welt zu räumen“.

Ein Aufforderungsschreiben der EU ist der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren und stellt ein offizielles Auskunftsersuchen dar. Die Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu reagieren.

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