Skip to main content

24.11.2014 | Umwelt | Interview | Online-Artikel

Gefahrstoffe in der Umwelt

verfasst von: Günter Knackfuß

8:30 Min. Lesedauer

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
print
DRUCKEN
insite
SUCHEN
loading …

Chemikalien spielen eine wichtige, oft unsichtbare Rolle in unserer modernen Zivilisation. Herbert F. Bender beantwortet Fragen zu deren Auswirkungen auf die Gesundheit, zumutbare Risiken und Gefahren durch Nanomaterialien.

Chemikalien tragen zum technologischen Fortschritt und zur Weiterentwicklung des Lebensstandard bei. Ihre Herstellung und Nutzung führt jedoch teilweise auch zu einer Freisetzung in die Umwelt und zur Exposition von Mensch und Natur. Durch gesetzliche Maßnahmen und hohe technologische Standards kann die Freisetzung begrenzt werden.

Springer für Professionals: Was steht gegenwärtig im Mittelpunkt ihrer Arbeit?

Herbert F. Bender: Nach meinem Ausscheiden aus der BASF zur Jahresmitte nach 34 Jahren Betriebszugehörigkeit, davon über 27 Jahr in verantwortlicher Tätigkeit für den stofflichen Arbeitsschutz, stelle ich jetzt meine Erfahrung und Expertisen als unabhängiger Berater insbesondere Klein- und Mittelständigen Unternehmen zur Verfügung. Ich bemühe mich, meine jahrzehntelange Erfahrung in der Gremientätigkeit und im stofflichen Arbeitsschutz auch weiterhin für interessierte Unternehmen einzubringen. Es ist eine schöne Erfahrung, ohne betriebliche Vorgesetzte die eigenen Vorstellungen unmittelbar umsetzen zu können, frei von bürokratischen Zwängen einer Großorganisation.

Weitere Artikel zum Thema

Ohne die Erfahrungen aus der Praxis können keine Vorschriften und Regelungen entstehen, die einerseits das notwendige Schutzniveau erreichen, andererseits unnötige Maßnahmen verhindern, die weder dem Schutz der Beschäftigten noch der Verbraucher und der Umwelt dienen. Bei allen Überlegungen darf die Sicherheit des Arbeitsplatzes, sowohl gesundheitlich als auch materiell, nicht vergessen werden. Da auf dieser Erde alles endlich ist, auch die natürlichen Ressourcen, ist nachhaltiges Wirtschaften von essentieller Bedeutung – diesem sehr komplexen Sachverhalt müssen staatliche Vorschriften gerecht werden! Eine alles andere als leichte Aufgabe in einer pluralistischen Gesellschaft.

Welche Auswirkungen können freigesetzte Chemikalien auf die menschliche Gesundheit haben?

Die gesundheitlichen Wirkungen von Chemikalien können grob in akute Eigenschaften, deren Auswirkungen in kurzem zeitlichem Abstand zum Stoffkontakt stehen, und in chronische Eigenschaften, die sich erst bei längerem oder wiederholtem Kontakt zeigen, unterschieden werden. Typische Beispiele akuter wirkender Chemikalien mit systemischer Wirkung sind so bekannten Gifte wie die Cyanide (Beispiel: Kaliumcyanid, auch als Cyankali bezeichnet) oder Arsentrioxid (Trivialname. Arsenik). Eine akut lokale Wirkung zeigt sich im Gegensatz zur systemischen Wirkung, bei der die Giftwirkung nach Verteilung über das Blutsystem prinzipiell an jedem inneren Organ auftreten kann, nur an der Kontaktstelle mit dem Stoff. Die Ätzwirkung von Säuren, wie z. B. Schwefelsäure oder Salzsäure, sind bekannte Beispiele.

Demgegenüber sprechen wir von einer chronischen Wirkung, wenn nach längerem Stoffkontakt eine Gesundheitsgefährdung eintritt. Geradezu ein klassisches Beispiel stellen die schwerlöslichen Stäube dar. Bei langjähriger Exposition gegenüber diesen Feinstäuben können chronische Lungenerkrankungen resultieren, wie z. B. die Staublunge, im Extremfall kann dies auch zu Lungenkrebs führen. Die krebserzeugende Wirkung ist ein Spezialfall der chronischen Wirkung, bei der nach wiederholter und längerer Exposition ein unkontrolliertes Zellwachstum zu einer Tumorerkrankung führt.

 

Wie wirken Wirtschaft und Gesellschaft diesen Risiken entgegen?

Zum Schutz der Beschäftigten wurden umfangreiche Arbeitsschutzvorschriften erlassen, die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Allgemeinbevölkerung werden in den Verbraucher- und Umweltschutzgesetzen geregelt.

Arbeitsschutzvorschriften haben in Deutschland eine sehr lange Tradition und gehen auf die Bismarckschen Sozialgesetze zurück. Die wichtigste Arbeitsschutzvorschrift bei der Verwendung von Chemikalien stellt in Deutschland die Gefahrstoffverordnung dar. Zahlreiche technische Regeln, erarbeitet vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Kraft gesetzt, geben den betroffenen Unternehmen Hilfestellungen.

Als typische deutsche Besonderheit bieten die Berufsgenossenschaften branchenbezogene, praktische Hilfestellungen, die technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften stehen zusätzlich als Berater zur Verfügung.

Als Gefahrstoffexperte bewerten sie auch zumutbare Risiken. Was bedeutet das?

Wir sind alle täglich den unterschiedlichsten Risiken ausgesetzt. Das so oft zitierte "Nullrisiko" ist weder am Arbeitsplatz noch im Privatleben möglich. Im Gegensatz zur Annahme, dass am Arbeitsplatz höhere Risiken als im Alltag vorherrschen, verunfallen deutlich mehr Menschen bei privaten Tätigkeiten als am Arbeitsplatz.

Seit mehreren Jahren beschäftige ich mich ganz besonders mit den Risiken bei beruflicher Tätigkeit mit krebserzeugenden Stoffen an einem Tumor zu erkranken. Unzweifelhaft besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der aufgenommenen Menge an krebserzeugenden Stoffen und der Wahrscheinlichkeit, an Krebs zu erkranken. Das natürliche Risiko an einem Krebs zu erkranken, ohne berufliche oder durch Umwelteinflüsse, beträgt etwa 1 pro Tausend. Ursache hierfür sind die natürliche Strahlenbelastung, vom menschlichen Organismus selbst gebildete krebserzeugende Abbauprodukte, aber auch die private Lebensführung. Neben dem bekannten Risikofaktor Rauchen sind gleichwertig Überernährung zu nennen, sowie weiterhin Viren und Bakterien als auch verschimmelte Nahrungsmittel.

Nach einem langen Konsensprozess wurden im Ausschuss für Gefahrstoffe 2008 festgelegt, dass an Arbeitsplätzen keine Expositionen mehr toleriert werden sollen, die ein höheres, zusätzliches Krebsrisiko als 4 zu 1.000 auslösen. Diese Schwelle wird als Toleranzrisiko bezeichnet, da höhere gesundheitliche Risiken als nicht mehr tolerierbar angesehen werden. Im Gegensatz hierzu gelten Expositionen, die ein zusätzliches Krebsrisiko von weniger als 4 zu 10.000 bewirken, als akzeptabel und somit hinnehmbar. Innerhalb der nächsten 5 Jahre soll dieses Risiko nach Möglichkeit auf 4 zu 100.000 abgesenkt werden und unterscheidet sich dann nicht mehr von den für die Allgemeinbevölkerung angestrebten Risiken.

Der Gesetzgeber hat Grenzwerte für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz festgelegt. Wie erfolgt die Überwachung?

Gemäß Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber die Pflicht, die Gefährdung der Beschäftigten zu ermitteln und zu beurteilen. Da zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung spezifische Kenntnisse benötigt werden, fordert der Gesetzgeber, dass dies durch fachkundige Personen zu erfolgen hat. Die technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 402 beschreibt die unterschiedlichen Methoden, wie die Exposition gegenüber Gefahrstoffen ermittelt werden muss.

Nicht nur in den Firmen der chemischen Industrie  übernehmen spezialisierte Fachabteilungen diese Aufgaben. Mittels spezieller Messsysteme werden die Gefahrstoffe in der Luft analytisch bestimmt. In Abhängigkeit der verwendeten Stoffe stehen hierfür sehr unterschiedliche Probenahmesysteme zur Verfügung. In der Regel erfolgt die analytische Bestimmung der Konzentration in spezialisierten Analysenlabors.

Falls Firmen nicht über derartige Fachkenntnisse und Geräteausstattung verfügen, können sie anerkannte Messstellen mit dieser Aufgabe beauftragen.

Was tut sich aktuell bei den Technischen Regeln für Gefahrstoffe/TRGS?

Die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" wurde überarbeitet und aktualisiert, mit der Verabschiedung der TRGS 509 "Lagerung von Gefahrstoffen in stationären Anlagen sowie Füll- und Entleerstellen von ortsbeweglichen Behältern" durch den AGS im Mai diesen Jahres haben wir jetzt ein moderne, umfassende Lagervorschriften. Die Lagerung von Gasen in stationären Anlagen sowie die Vorschriften für Tätigkeiten mit Gasen wurden ebenfalls kürzlich verabschiedet.

Mit dem risikobezogenem Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der TRGS 910 haben die Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen eine neue gesetzliche Grundlage erhalten. Mit der in Bearbeitung befindlichen TRGS Metalle sollen spezifische Hilfestellungen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und Metallverbindungen geschaffen werden, desgleichen wird an einer Umsetzungshilfe für die neuen granulären, biobeständigen Stäube (GBS) gearbeitet.

Neue Gefahren gehen auch von Nanomaterialien aus. Wie sollte der Schutz davor organisiert werden?

Nanomaterialien besitzen zum Teil neue und interessante Eigenschaften. Im Gegensatz zu häufig publizierten Aussagen sind die Eigenschaften von Nanomaterialien gut untersucht. Die Eigenschaften schwerlöslicher Nanopartikeln ohne zusätzliche toxische Eigenschaften, wie z. B. von Titandioxid oder amorphem Siliziumdioxid, unterscheiden sich nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch nach Aussagen des Unterausschuss III "Stoffbewertung" des AGS in etwa um den Faktor 2 von den zugrunde liegendem Feinstaub (alveolare Staubfraktion). Werden daher entsprechend schärfere Schutzmaßnahmen getroffen im Vergleich zum Feinstaub, sind keine zusätzlichen Gesundheitsgefahren zu befürchten.

Im Gegensatz hierzu werden insbesondere Nanopartikel mit faserförmigen Struktur deutlich kritischer bewertet. Bei biobeständigen Nanopartikel mit Faserstruktur gemäß WHO-Definition (Länge größer 5 µm, Durchmesser unter 3 µm) sollten asbestähnliche Eigenschaften unterstellt und die adäquaten Schutzmaßnahmen ergriffen werden, bis geeignete Untersuchungen ungefährlichere Eigenschaften belegen.

Immerhin wird das Chemikalienrecht  ständig weiterentwickelt. Welche rechtlichen Neuerungen gibt es auf nationaler und internationaler Ebene?

Zur Zeit wird die Betriebssicherheitsverordnung grundlegend überarbeitet. Die stoffspezifischen Eigenschaften werden in die Gefahrstoffverordnung integriert, hierzu zählen die traditionellen Explosionsschutzmaßnahmen, die Vorschriften zu überwachungsbedürftigen Anlagen neu geregelt. Spätestens 2015 muss die Gefahrstoffverordnung an die CLP-Verordnung angepasst werden, bei der Chemikalien-Verbotsverordnung ist dies zumindest in Bezug auf den Anhang schon lange überfällig. Bisher basieren die Vorschriften der GefStoffV ausschließlich auf den bisherigen Gefährlichkeitsmerkmalen der alten Stoffrichtlinie 67/548/EWG. Im gleichen Atemzug soll dann auch das neue Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe in die Verordnung integriert werden.

Auf europäischer Ebene wird die Krebsrichtlinie 2004/37/EG überarbeitet, neben einer nur minimalen Anpassung der Richtlinie werden für insgesamt 26 Stoffe bindende Arbeitsplatzgrenzwerte (BOELV) erarbeitet.

Nach der Verabschiedung des allgemeinen Staubgrenzwertes für die granulären biobeständigen Stäube (GBS) von 1,25 mg/m3; bezogen auf eine Dichte 2,5 g/cm3 beschäftigt uns z. Z. intensiv ein neuer Grenzwert für Quarz.

Mit der Einführung des GHS weltweit sollen Gefahren minimiert werden. Wie funktioniert dieses System?

Ein "globales harmonisiertes System" wird auch weiterhin auf sich warten lassen. Die nationalen Ausgangspunkte der verschiedenen Länder haben ein einheitliches System für Einstufung und Kennzeichnung in einem Schritt nicht ermöglicht. Die eindeutigen Unzulänglichkeiten und fachlichen Fehler von GHS sind auch diesem Umstand geschuldet.

Dass erstmalig ein in Grundzügen einheitliches Einstufungs- und Kennzeichnungssystem zwischen Transportrecht und Arbeitsschutz- und Vermarkungsvorschriften (Kennzeichnung) und das auf internationaler Ebene geschaffen wurde, darf aber nicht zu gering bewertet werden. Dies war wahrlich ein Meilenstein, aus Sicht eines Arbeitsschützers bleibt nur zu hoffen, dass die erkennbaren Unzulänglichkeiten akzeptiert und korrigiert werden. Beispielhaft seien die unterschiedlichen Einstufungskriterien für Dämpfe und Gase genannt, die zudem noch in Widerspruch zu den Aerosolen stehen und insbesondere das vollkommen praxisferne System der P-Sätze. Hoffen wir, dass auch auf internationaler Ebene die Reife vorhanden ist, Fehler zu erkennen und zu korrigieren.

Das Interview führte Günter Knackfuß, freier Autor, für Springer für Professionals.

print
DRUCKEN

Die Hintergründe zu diesem Inhalt