Skip to main content

13.10.2014 | Leichtbau | Schwerpunkt | Online-Artikel

Gesundheitsgefahren durch Carbonfasern: CFK-Valley Stade nimmt Stellung

verfasst von: Christiane Brünglinghaus

3:30 Min. Lesedauer

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
loading …

Experten der Bundeswehr haben vor Gesundheitsgefahren durch den Werkstoff CFK gewarnt, wie der NDR kürzlich berichtete. Jetzt hat sich der CFK-Valley Stade ausführlicher zum NDR-Beitrag geäußert.

Im Beitrag "Bundeswehr warnt vor Krebs durch Carbonfasern“ des NDR-Fernsehmagazins "Hallo Niedersachsen" ist im vergangenen August über die Gesundheitsgefahren durch den Werkstoff CFK berichtet worden. Im Brandfall könnten in der Asche des carbonfaserverstärkten Kunststoffes Fasern freigesetzt werden - mit ähnlicher Wirkung wie bei Asbest. Der Bericht beruft sich auf die Ergebnisse einer langjährigen Forschung der Bundeswehr. Sie sieht eine Gefahr vor allem für Feuerwehrleute, Ersthelfer oder Polizeibeamte, wenn sie an Unfallorten ungeschützt mit der Asche in Kontakt kommen. Sie könnten in der Folge an Krebs erkranken.

Jetzt hat der CFK-Valley Stade ausführlicher zum NDR-Beitrag Stellung genommen. Das Kompetenzzentrum für Carbonfasertechnologie geht bei geeigneten Vorsichtungsmaßnahmen von keiner Gefährdung zum Beispiel für Einsatzkräfte aus. Auch ein Vergleich von CFK-Stäuben unter anderem aus Brandereignissen mit Asbestfaserstäuben sei unzulässig.

"Von einer sehr geringen Exploration auszugehen"

Weitere Artikel zum Thema

Seit Beginn der industriellen Nutzung von kohlenstofffaserverstärkten Kunststoffen (CFK) werden dessen Stäube, wie viele andere Stäube auch, als Gefahrstoff eingestuft, erklärt das CFK-Valley Stade. Besonders kritisch würden diejenigen Stäube betrachtet, die aufgrund ihrer Dimensionen durch die Weltgesundheitsorganisation WHO als lungengängig (genauer: alveolengängig) bezeichnet werden. Dabei handele es sich um Fasern mit einer Länge von mehr als 5 μm , einem Durchmesser kleiner 3 μm und einem Längen-zu-Durchmesser-Verhältnis von größer 3:1. Fasern dieser Abmessungen seien lungengängig und stehen bei beständiger faseriger Form, ausreichender Steifigkeit und kritischer Exploration im Verdacht tumorerzeugend zu sein.

Aufgrund der bisher vorliegenden Ergebnisse seien CFK-Stäube differenziert zu betrachten. Zunächst sind dies Stäube aus Bohr und Fräsprozessen und Stäube aus Crash-Szenarien. Alle bisher untersuchten Stäube aus Bohrprozessen, Fräsprozessen und Crash-Ereignissen seien hier als unkritisch einzustufen, sagt das CFK-Valley Stade. Es sei nachgewiesen worden, dass die Fasern auf Grund ihrer Struktur nur quer zur Faserrichtung brechen und somit bleibt der zwischen 5 und 7μm liegende Durchmesser der Kohlenstofffaser erhalten. Damit sei der Faserstaub nicht lungengängig.

Kritischer zu betrachten sind Stäube aus Schleifprozessen und Stäube aus Brandereignissen. Dies gilt auch im Umgang mit Verbrennungsrückständen von CFK-Strukturen. Bei Temperaturen oberhalb 650 °C und bestimmter Einwirkzeit kann die Kohlenstofffaser durch Oxidationsvorgänge in ihrem Durchmesser auf unter 3 μm reduziert werden. Wenn gleichzeitig die oben genannten Kriterien erfüllt werden, ist eine Lungengängigkeit gegeben. Allerdings ist aus Sicht des CFK-Valley Stade von einer sehr geringen Exploration auszugehen. Da die Feuerwehr bei Vorliegen hoher Verbrennungstemperaturen sekundäre Atemluft nutze, sei eine Gefährdung auszuschließen. Außerdem ließen sich die Verbrennungsrückstände fachgerecht entsorgen.

CFK-Valley Stade: Vergleich mit Asbestfaserstäuben unzulässig

Ein Vergleich auch dieser kritischeren CFK-Stäube mit Asbestfaserstäuben sei unzulässig, so das CFK-Valley Stade weiter. Asbest sei erwiesenermaßen Ursache für die Tumorbildung und trage nach TRGS 905 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) den Kanzerogenitätsindex der Stufe1 während die CFK-Stäube in den niedrigeren Kanzerogenitätsindex der Stufe 3 fallen und damit unter dem Verdacht stehen krebserzeugende Wirkung zu haben. Dieser Krebsverdacht könnte nur durch derzeit nicht vorliegende epidemiologische Untersuchungen ausgeschlossen werden. Vorbeugend seien daher entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen, die heute in den technischen Regelwerken festgeschrieben sind und aufgrund ihres Gesetzescharakters eingehalten werden müssen.

CCeV: Keine Gesundheitsgefährdung, wenn Vorsichtsmaßnahmen befolgt werden

Auch der Verbund Carbon Composites (CCeV) nimmt Stellung zu den Medienberichten zur Gefahr durch CFK. Nach heutigem Kenntnisstand sei bei Befolgung von geeigneten Vorsichts- und Schutzmaßnahmen von keiner Gesundheitsgefährdung auszugehen. Der CCeV bemühe sich, im Rahmen seiner Arbeitsgruppen und in der Zusammenarbeit mit seinen Partnern speziell die Fragestellung der potenziellen Gefährdung wissenschaftlich weiter zu klären. Er werde dabei auch die betreffende Studie zum Brandverhalten von Professor Eibl weiter im Detail bewerten.

Weiterführende Themen

Die Hintergründe zu diesem Inhalt

2008 | OriginalPaper | Buchkapitel

Kunststoffe

Quelle:
Werkstoffkunde

    Premium Partner