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21.07.2015 | Steuerrecht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Grunderwerbsteuergesetz ist teilweise verfassungswidrig

verfasst von: Sylvia Meier

1:30 Min. Lesedauer

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Regelung zur Ersatzbemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer verfassungswidrig ist.

"Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer. Sie bemisst sich im Grundsatz nach dem Preis des Grundstücks und wird regelmäßig vom Erwerber des Grundstücks bezahlt" Das stellt Springer-Autor Professor Ulrich Schreiber in seinem Buchkapitel "Grunderwerbsteuer" fest.

Die Grunderwerbsteuer fällt also beim Grundstückskauf oder beim Kauf eines Grundstücksteils an. Bemessungsgrundlage ist nach § 8 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) der Wert der Gegenleistung. In der Regel ist das der Kaufpreis. Doch für bestimmte Fälle hat der Gesetzgeber eine sog. Ersatzbemessungsgrundlage definiert (§ 8 Abs. 2 GrEStG). In der Praxis kommt dies vor allem bei Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage vor. Die Bemessungsgrundlage wird dann nach § 138 Abs. 2 bis 4 des Bewertungsgesetzes (BewG) bestimmt.

Ungleichbehandlung durch Bewertungsunterschiede

Diese Regelung sieht das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig an. Das Gericht führt in seinem Beschluss vom 23. Juni 2015, 1 BvL 13/11, 1 BvL 14/11, aus: "Die Regelung über die Bestimmung der Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG führt in den davon erfassten Fällen zu einer Ungleichbehandlung gegenüber der Grunderwerbsteuererhebung nach Maßgabe der Regelbemessungsgrundlage des § 8 Abs. 1 GrEStG (a). Diese Ungleichbehandlung ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt (b)."

Wird die Grunderwerbsteuer auf Basis eines Kaufpreises erhoben, ist diese regelmäßig wesentlich höher, als im Falle einer Bewertung nach § 138 BewG. Diese Ungleichbehandlung wurde nun vom Bundesverfassungsgericht kritisiert.

Neuregelung bis 30. Juni 2016

Der Gesetzgeber wurde nun vom Bundesverfassungsgericht verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2016 rückwirkend zum 1. Januar 2009 eine Neuregelung zu treffen. Die Vorschrift ist für Fälle bis zum 31. Dezember 2008 weiter anwendbar.

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Die Hintergründe zu diesem Inhalt

2012 | OriginalPaper | Buchkapitel

Grunderwerbsteuer Grunderwerbsteuer

Quelle:
Besteuerung der Unternehmen

2011 | OriginalPaper | Buchkapitel

Charakterisierung der Grunderwerbsteuer

Quelle:
Verkehrsteuern