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24.04.2014 | Luft | Schwerpunkt | Online-Artikel

Hochkarätige Diskussionsbasis zur Reduktion von Fluglärm

verfasst von: Matthias Schwincke

2 Min. Lesedauer

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Ob international oder in Deutschland: Der Luftverkehr boomt. Damit wächst auch die Dringlichkeit zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm. Welche gesetzlichen Möglichkeiten gibt es, um Bürgerinnen und Bürger besser zu schützen?

Mit täglich rund 10.000 Flügen zählt der deutsche Luftraum schon heute zu den verkehrsreichsten der Welt. Doch möglicherweise ist dies erst der Anfang. Allein zwischen 2000 und 2012 stieg das Passagieraufkommen an deutschen Flughäfen von 120,4 Millionen auf 179,5 Millionen. Das Frachtaufkommen hat sich von 2,2 Millionen Tonnen im Jahr 2000 auf 4,5 Millionen Tonnen im bisherigen Rekordjahr 2011 verdoppelt. Eine Trendwende ist weder im Personen- noch im Frachtverkehr derzeit in Sicht.

Vor diesem Hintergrund betont Prof. Dr. Christian Callies, Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) "Will man die Akzeptanz für den Flugverkehr sichern, dann gilt es bei Planung, Zulassung und Betrieb von Flughäfen sowie bei der Festlegung von Flugrouten einen Mindestschutz der Bürger durch Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung zu gewährleisten."

Doppelt schützt besser

Die zentralen Problemfelder sowie Ansatzpunkte und künftige Handlungsoptionen für Politik und Gesetzgebung zeigt das Ende März veröffentlichte SRU-Gutachten "Fluglärm reduzieren: Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten".

  • Problemfeld 1:
    Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Öffentlichkeitsbeteiligung laufen derzeit bei der Flughafenplanung und -erweiterung oftmals ins Leere. Denn sie beziehen sich bestenfalls auf prognostizierte Flugrouten. Diese können jedoch auch bei wesentlichen Änderungen ohne weitere Öffentlichkeitsbeteiligung geändert werden.
  • Problemfeld 2:
    Die für Fluglärm relevanten festgelegten Flugrouten haben in der Praxis eine geringe Verbindlichkeit. Denn von zuständigen Stelle erhalten Piloten oftmals auch aus rein ökonomischen Gründen Einzelfreigaben zur Abweichung von den festgelegten Flugrouten.

Auch im Hinblick auf eine künftige Anpassung an die europäische UVP-Richtlinie 2011/92/EU schlägt der SRU daher ein zweistufiges Verfahren vor: Eine UVP mit Öffentlichkeitsbeteiligung soll künftig sowohl für den Flughafenbau als auch für die Flugroutenfestlegung erforderlich sein. Unnötige Doppelprüfungen können durch sachgerechte Verfahren vermieden werden. Wesentliche Änderungen eines Flugroutensystems sollten aber immer UVP-pflichtig sein.

Mehr aktiver statt passiver Lärmschutz

Weiteren Handlungsbedarf sieht der SRU u.a. auch beim aktiven Fluglärmschutz. Denn eine Lärmreduzierung an der Quelle, wie durch den Einsatz lärmarmer Flugzeuge oder durch Nachtflugverbote, entlastet Betroffene mitunter besser als passive Schallschutzmaßnahmen, z.B. Schallschutzfenster. Zur Verbesserung der juristischen Grundlagen für aktiven Lärmschutz schlägt der SRU die Einführung von rechtlich verbindlichen Grenzwerten für Schallemissionen vor sowie daran anknüpfende Maßnahmen zur lärmverträglichen Steuerung des Flugverkehrs. Einen detaillierten Überblick über Schallemissionen im Flugverkehr und alle damit verbundenen physikalischen, technischen und rechtlichen Fragen bietet der Springer-Autor Heinrich Mensen im Buchkapitel "Emissionen".

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