Skip to main content

16.07.2014 | Bankenaufsicht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Kommt mit dem LVRG die Honorarvermittlung?

verfasst von: Bianca Baulig

2 Min. Lesedauer

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
print
DRUCKEN
insite
SUCHEN
loading …

Kurz vor der politischen Sommerpause hat der Bundesrat dem Lebensversicherungs-Reformgesetz den Weg geebnet. Bis zuletzt wurde insbesondere über die geplante Offenlegung von Provisionen heftig diskutiert.

Der Bundesrat hat dem "Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte", kurz LVRG, am 11. Juli zugestimmt. Im Vorfeld hatte es heftige Diskussionen zwischen Vertretern der Versicherungsbranche und Verbraucherschützern um die Gestaltung einzelner Punkte gegeben. So sah der Gesetzentwurf zunächst vor, dass die Provisionen von Maklern und Vermittlern beim Vertragsabschluss einer Lebensversicherung offengelegt werden müssen. Verbraucherschützer und Opposition sahen darin einen großen Schritt hin zu mehr Transparenz. "Nur so ist der Kunde in der Lage zu erkennen, in welcher Höhe der Vermittler am Verkauf des einen oder anderen Produktes beteiligt wird. Und nur so kann er die Kaufempfehlung des Vermittlers richtig einordnen", schreibt der Bund der Versicherten (BdV).

Weitere Artikel zum Thema

Dies stieß, wie Autor Matthias Beenken in einem Beitrag für www.versicherungsmagazin.de schreibt, in der Versicherungsbranche auf keine Gegenliebe. Er zitiert die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) mit den Worten: "Weder wird die in Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss erbrachte Leistung transparent oder in Zusammenhang gestellt, noch wird überhaupt der Wert des Produktes und der Dienstleistung transparenter." Die NAG befürchtete dagegen einen Preiswettbewerb, der zu Lasten der Ausbildung und der Beschäftigung gehe.

Ein hartes Stück Arbeit

Doch nach der Anhörung im Finanzausschuss hatten die Regierungsparteien schließlich einen Gesetzentwurf präsentiert, der statt eines Provisionsausweises eine Effektivkostenquote vorsieht. Sehr zur Freude etwa des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), dessen Präsident Michael H. Heinz sagt: „Es war ein hartes Stück Arbeit, den Gesetzgeber davon zu überzeugen, dass die zwingende Offenlegung der individuellen Provision der Vermittler nichts zur Transparenz für den Verbraucher beiträgt, sondern zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen geführt hätte.“

In der aktuellen Ausgabe des Versicherungsmagazins fasst Chefredakteur Bernhard Rudolf die wichtigsten Punkte des Gesetzes zusammen. Matthias Beenken kommentiert die Inhalte (Seite 10). Das "wahre Ziel des LVRG" könnte seiner Meinung nach sein, die Abschlusskosten der Vermittler ganz aus der Produktkalkulation auszuschließen und es Vermittlern und Kunden zu überlassen, sich über eine Vergütung direkt zu einigen. "Damit wäre der Einstieg in die Honorarvermittlung erreicht", schreibt Beenken.

print
DRUCKEN

Weiterführende Themen

Die Hintergründe zu diesem Inhalt