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21.05.2013 | Baubetrieb | Interview | Online-Artikel

Mediation gesetzlich verankert

verfasst von: Annette Galinski

4 Min. Lesedauer

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Die Mediation hat als außergerichtliche Konfliktbeilegung mit Inkrafttreten des Mediationsgesetzes im Juli 2012 wesentlich an Bedeutung in der Öffentlichkeit und bei der Justiz gewonnen. "Dies war ein wichtiger Schritt", sagt Dr. Peter Hammacher, denn die Mediation kann im Konfliktfall dazu beitragen, erhebliche Kosten durch Bauverzögerungen zu vermeiden. Dr. Peter Hammacher ist seit 1986 als Rechtsanwalt tätig. Er war 20 Jahre lang Leiter von Rechtsabteilungen national und international tätiger Unternehmensgruppen der Bau- und Investitionsgüterindustrie (Stahl-, Anlagen-, Kraftwerks- und Brückenbau sowie Gebäudetechnik). Peter Hammacher ist außerdem Koautor des Fachbuches "So funktioniert Mediation im Planen + Bauen". Im Interview mit Springer für Professionals klärt er u.a., was einen zertifizierten Mediator auszeichnet und wie man einen geeigneten Mediator findet.

Springer für Professionals: Am 26. Juli 2012 ist das "Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" – kurz Mediationsgesetz (MediationsG) – in Kraft getreten. Was hat sich dadurch geändert?

Peter Hammacher: Die Einstellung! Mediation ist in der Öffentlichkeit und in der Justiz angekommen. Wer einen Konflikt hat oder wer in einem Konflikt berät, wird jetzt eher darüber nachdenken, ob Mediation oder eine andere Form der außergerichtlichen Konfliktbeilegung sinnvoller sein kann als ein Gerichtsverfahren. Wer eine Klage einreicht, soll dem Gericht mitteilen, ob der Klageerhebung der Versuch einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist und begründen, was dem entgegensteht. Und auch während das Gerichtsverfahren läuft kann der Richter den Parteien jederzeit eine Mediation oder ein anderes Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen. Jetzt hat die Mediation eine echte Chance, sich zu etablieren.

Wer darf sich als Mediator bezeichnen? 

Der gesetzlich eingeführte Begriff lautet "zertifizierter Mediator". Als zertifizierter Mediator darf sich bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hat und sich fortbildet. Welche Themen der Mediator "draufhaben" muss, ist bereits gesetzlich geregelt. Der Umfang muss noch durch eine Rechtsverordnung bestimmt werden. Den Standard setzen heute die großen Mediationsverbände Bundesverband Mediation e.V., BAFM e.V. und BMWA mit mindestens 200 Stunden Ausbildung in Theorie und Praxis. Es ist zu hoffen, dass die Richtlinie keine geringeren Anforderungen stellt.

Wann ist nach Ihrer Erfahrung der richtige Zeitpunkt in einem Konflikt, einen Mediator hinzuzuziehen?  

Natürlich wäre es gut, wenn bei länger andauernden Projekten schon zu Beginn ein Mediator eingeführt würde, damit die Parteien Vertrauen gewinnen können. So können Konflikte auch vermieden werden. Aber wer soll das bezahlen? Es wird sein wie immer: Irgendwann hat jemand das Gefühl, mit seinem Gegenüber nicht mehr klar zu kommen. Das wäre dann der richtige Moment – auch wenn die andere Seite das vielleicht nicht so sieht ("Ich habe keinen Konflikt; wenn Sie ein Problem haben, ist das Ihre Sache.").

Wirtschaftlich gesehen sollte die Konfliktbearbeitung so rechtzeitig einsetzen, dass die Mehrkosten durch Störungen in der Bauabwicklung noch weitgehend vermieden werden können. Diesen Kosten stehen keine Leistungen gegenüber, von niemandem!

Wie findet man den für ein spezifisches Thema geeigneten Mediator?

Googeln Sie! Lassen Sie sich aber nicht von esoterische Fotos verführen, sondern hinterfragen Sie die Selbstangaben auf den Webseiten der Anbieter: Können diese eine gute Ausbildung nachweisen, welche fachspezifischen Erfahrungen haben sie schon gemacht? Haben sie qualifiziert etwas zu dem Thema veröffentlicht (nachlesen!)? Sind sie von einem der großen Mediationsverbände zertifiziert? Engagieren sie sich in Fach- und Arbeitsgruppen? Das kann ein Indiz dafür sein, dass sie ihren Weiterbildungsauftrag ernst nehmen und im Thema bleiben (www.mediation-planen-bauen.de) Die Mediationsverbände haben Listen mit den Namen ihrer Mitglieder im Internet veröffentlicht. Hingegen sind Portale, auf denen sich jedermann als Mediator eintragen kann, ohne eine Qualifikation nachweisen zu müssen, als Gegencheck ungeeignet. Ansonsten bleibt nur, was man immer tut, wenn man einen Arzt oder einen Anwalt sucht: Frag' einen Freund!

Welche weiteren Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung gibt es? 

Es kann unterschieden werden zwischen Verfahren, bei denen die Parteien gehalten sind, sich selbst zu einigen (Mediation, Runder Tisch, Schlichtung ohne Schlichterspruch z.B. SOBau, Gutachterverfahren u.a.) und solchen, bei denen die Entscheidung einem neutralen Dritten überlassen wird (Schlichtung mit Schlichterspruch, Schiedsverfahren mit Schiedsspruch, z.B. www.dis-arb.de).

Dazwischen stehen Mischformen, bei denen der neutrale Dritte erst versucht ein Verhandlungsergebnis zu erreichen, dann aber bei Scheitern auch eine vorläufige oder gar endgültige Entscheidung fällen darf. Hierzu gehören MedArb (Mediation mit anschließendem Schiedsverfahren) und Adjudikation oder Experten-Schlichtung. Letztere sind vor allem deshalb interessant, weil ein Schlichter-Team, bestehend aus Baujurist und einem Sachverständigen, tätig wird. Den Konfliktparteien steht damit schon früh außer der Mediations- auch die Sachkompetenz zur Verfügung. Das erhöht die Qualität und spart erheblich Zeit (www.experten-schlichtung-bau.de).

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