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Erschienen in: Zeitschrift für Energiewirtschaft 2/2014

01.06.2014

Multikriterielles Entscheidungsmodell für Anpassungsmaßnahmen am Beispiel der L/H-Gas-Umstellung in Deutschland

verfasst von: Dipl.-Wirtschaftsing. Bastian Sauer, Prof. Dr.-Ing. Joachim Müller-Kirchenbauer

Erschienen in: Zeitschrift für Energiewirtschaft | Ausgabe 2/2014

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Zusammenfassung

Das deutsche Gasversorgungsystem ist unterteilt in zwei Netze: eines, das mit hochkalorischem Gas (H-Gas) gespeist wird. Und eines, das mit niederkalorischem Gas (L-Gas) versorgt wird. Insbesondere das L-Gas-Aufkommen ist stark rückläufig, sodass in naher Zukunft Versorgungsprobleme entstehen, wenn nicht rechtzeitig auf den Rückgang reagiert wird. Der vorliegende Artikel stellt die wichtigsten Aspekte heraus, die es bei einer zukünftigen Anpassung der Gasnetze an den Rückgang des L-Gas-Aufkommens zu berücksichtigen gilt. Dabei werden zunächst die unterschiedlichen möglichen Anpassungsmaßnahmen erläutert: 1) die Marktraumumstellung, 2) die technische Konvertierung sowie 3) die Kombination von technischer Konvertierung und Marktraumumstellung. Im Anschluss daran skizzieren die Autoren die notwendigen Schritte des Planungsprozesses, die jeder Anpassungsmaßnahme vorausgehen müssen. Auf diese sogenannte Netzgebietsabgrenzung folgt die Netzmodellierung: Mithilfe der Kapitalwertmethode wird dabei für jede einzelne Maßnahme die Frage beantwortet, wann eine Umstellung zum wirtschaftlichsten Ergebnis führt. Unter Berücksichtigung einiger Randbedingungen definieren die Autoren ein Optimierungsproblem, um die wirtschaftlichsten Investitions- bzw. Anpassungszeitpunkte jeder einzelnen Maßnahme zu ermitteln. Auf Basis der ersten Modellbetrachtungen lässt sich ableiten, dass die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen so spät wie möglich erfolgen sollte, ohne dass dabei die Versorgungssicherheit beeinträchtigt wird. Dennoch ist eine möglichst frühzeitige Planung erforderlich, um rechtzeitig vor Auftreten eines Leistungsbilanzdefizits konkrete Maßnahmen einzuleiten. Die Frage, welche der drei Anpassungsmaßnahmen dabei konkret ergriffen werden sollte, hängt von den Gegebenheiten des Netzes sowie von der Endverbraucherstruktur ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.

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Fußnoten
1
Die Qualität unterscheidet sich hierbei hinsichtlich Brennwert und Wobbeindex.
 
2
H-Gase dürfen in Deutschland laut dem Regelwerk G260 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs (DVGW) eine Wobbeindex-Bandbreite zwischen 13,6 und 15,7 kWh/m3 aufweisen (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), März 2013).
 
3
Gemäß dem Regelwerk G260 des DVGW muss für L-Gas eine Wobbeindex-Bandbreite von 11,0 bis 13,0 kWh/m3 vorliegen (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), März 2013).
 
4
Gemäß des Regelwerks G680 des DVGW versteht man unter einer „Anpassung von Gasgeräten eine Maßnahme, die erforderlich ist, wenn sich die Gasversorgung innerhalb einer Gasfamilie ändert, z. B. von Erdgas der Gruppe L auf Erdgas der Gruppe H (…). Ein Austausch von Bauteilen kann sich dadurch ergeben“ (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), November 2011). Entsprechend dieser Definition ist auch die Marktraumumstellung in dem vorliegenden Artikel zu verstehen. Das bedeutet insbesondere, dass eine Marktraumumstellung nicht grundsätzlich die Umstellung des gesamten L-Gas-Versorgungsgebiets auf H-Gas-Qualität betreffen muss. Vielmehr ist darunter die sukzessive Umstellung von einzeln abgegrenzten Netzgebieten zu verstehen – sofern wirtschaftlich und technisch notwendig und sinnvoll.
 
5
Für genauere Informationen zur Konvertierung mit Luft oder weitere denkbare Konvertierungsmöglichkeiten wie die Konvertierung mit LL-Gas siehe z. B. (Rott 2005) oder (Howe und Kersting 2010).
 
6
Dies gilt bei der Stickstoffvariante für den Fall, dass Stickstoff nicht extern zugekauft wird, sondern selbst produziert wird.
 
7
Siehe u. a. (Li 2012), (Müller-Kirchenbauer und Gorshkov 2013), (Li und Müller-Kirchenbauer 2010), (Li et al. 2012), (Li et al. 2013), (Lochner et al. 2010), (Holz et al. 2008) oder (Szikszai und Monforti 2011).
 
8
Hierzu siehe z. B. (Heinen 1969, S. 209 ff.).
 
9
Einzahlungen werden hierbei nicht berücksichtigt, da diese für eine Auswahl einer Anpassungsmaßnahme nicht entscheidungsrelevant sind.
 
10
Unter der Kapitalwertmethode versteht man nach (Götze 2008) „die Summe aller auf einen Zeitpunkt ab- bzw. aufgezinsten Ein- und Auszahlungen, die durch die Realisierung eines Investitionsprojektes verursacht werden“.
 
11
Die Berechnung erfolgt hierbei als Nominalbetrachtung. Es werden also diejenigen Auszahlungen berücksichtigt, die tatsächlich in der Periode t anfallen.
 
12
Da in den Betrachtungen definitorisch lediglich Auszahlungsflüsse betrachtet werden, kann somit nicht von einer generellen Vorteilhaftigkeit gesprochen werden, sondern nur von einer relativen Vorteilhaftigkeit einer Anpassungsmaßnahme gegenüber der anderen (Götze 2008).
 
13
Sinnvoll hierbei wäre zum Beispiel die Verwendung eines Durchschnittwertes der „Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise)“ nach dem Statistischen Bundesamt.
 
14
Hierbei muss berücksichtigt werden, dass Biogas infolge einer Anpassung des Brennwerts auf H-Gas-Qualität einen höheren Brennwert erhält und somit die Betriebsauszahlungen teilweise durch den Verkauf der zusätzlichen Energie kompensiert werden können. Dementsprechend ist für die Betriebsauszahlungen der Biogaseinspeiseanlagen ein um diesen Effekt verminderter Wert anzusetzen.
 
15
Die Investitionen für die Marktraumumstellung beziehen sich auf eine bestimmte Umstellungsleistung. Die Größe der Umstellung ist somit durch die Investition in die Umstellungsmaßnahme bestimmt. Mögliche weitere zukünftige Leistungsbilanzdefizite sind somit grundsätzlich über eine erneute Marktraumumstellung eines weiteren abgegrenzten Netzgebiets auszugleichen.
 
16
Wie auch bei der Marktraumumstellung bezieht sich die Anlage zur technischen Konvertierung auf eine maximale Leistung. Die Größe der Anlage ist somit durch die Investition in die technische Konvertierung bestimmt. Die Höhe der Betriebsauszahlung der technischen Konvertierung wird demgegenüber maßgeblich durch die Konvertierungsmenge unter Berücksichtigung der Nebenbedingung bestimmt, dass eine gewisse Leistung nicht überschritten werden darf.
 
17
Als Preissteigerungsrate wurde in diesem Beispiel ein Wert in Höhe von 2,2 % angesetzt, der dem Mittelwert der „Preisindizes gewerblicher Produkte (Erzeugerpreise)“ zwischen den Jahren 2002 und 2012 entspricht (Statistisches Bundesamt, 2013). Ferner wurde ein Kalkulationszinssatz in Höhe von 5,63 % angesetzt, der sich, entsprechend Gl. 2, zusammensetzt aus den Grenzwerten der Eigen- und Fremdkapitalquoten nach § 6 Abs. 2 GasNEV mit 40 % Eigenkapitalquote und 60 % Fremdkapitalquote sowie aus dem nach § 6 GasNEV i. V. m. BK4-11-304 (Bundesnetzagentur, 2011) festgelegten Eigenkapitalzinssatz in Höhe von 9,05 % für die zweite Regulierungsperiode. Der weiterhin hier unterstellte Fremdkapitalzinssatz beträgt 3,36 % gemäß der Berechnung nach BK4-12-656 (Bundesnetzagentur, 2012) für das Jahr 2012 (Deutsche Bundesbank 2013a) (Deutsche Bundesbank 2013b).
 
18
Das bedeutet nicht, dass der Beginn der Anpassungsmaßnahmen erst zum Jahr 2018 erfolgt. Natürlich sind hier entsprechende Vorlauffristen für die Planung zu berücksichtigen. Die Umstellung zum Jahr 2018 bedeutet, dass rechtzeitig zu Beginn dieses Jahres der Schaltungstermin (Schaltung von L-Gas auf H-Gas-Versorgung) erfolgen sollte, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
 
19
Die Berechnungen, die in (Sauer und Müller-Kirchenbauer 2013) durchgeführt wurden, sind nicht identisch mit den hier dargestellten Untersuchungen. Vielmehr werden hier die allgemeinen, in Kap. 2 hergeleiteten Maßnahmen untersucht, während in (Sauer und Müller-Kirchenbauer 2013) ein eigens definiertes spezielles Umstellungsvorgehen analysiert wurde.
 
20
Zur Verdeutlichung soll hier nochmals erwähnt werden, dass nicht die Menge über ein Jahr ausschlaggebend ist, sondern die Leistung einer Stunde. Die Herleitung der zu konditionierenden Menge erfolgte auf Basis einer Spitzenlastbetrachtung der geordneten Jahresdauerlinien der Gaswirtschaftsjahre 2009/10 bis 2011/12.
 
21
Natürlich entsteht auch über das Jahr 2021 hinaus ein weiteres Defizit. Vereinfachend wird hier allerdings unterstellt, dass dieses zusätzliche Leistungsbilanzdefizit durch zusätzliche Anpassungsmaßnahmen in weiteren Netzgebieten auszugleichen ist.
 
22
Hierbei wird unterstellt, dass sich die Anzahl der Biogaseinspeiseanlagen trotz der Vergrößerung des umzustellenden Netzgebiets von einer Leistung von 0,6 GWh/h auf 1,4 GWh/h nicht verändert.
 
23
Betriebsauszahlungen \(OPEX_{IM,t}^{N}\), die im Rahmen der Infrastruktur, wie zum Beispiel infolge der Verdichtung, notwendig sind, werden in (Sauer und Müller-Kirchenbauer 2013) vernachlässigt und finden aus diesem Grund auch in den vorliegenden Betrachtungen keine Anwendung.
 
24
Bundebank-Zeitreihe BBK01.SUD128 (Deutsche Bundesbank 2013a)
 
25
Bundesbank-Zeitreihe BBK01.WU0022 (Deutsche Bundesbank 2013b)
 
26
Siehe hierzu z. B. (Li 2012), (Müller-Kirchenbauer und Gorshkov 2013), (Li et al. 2012) und (Li et al. 2013).
 
Literatur
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Metadaten
Titel
Multikriterielles Entscheidungsmodell für Anpassungsmaßnahmen am Beispiel der L/H-Gas-Umstellung in Deutschland
verfasst von
Dipl.-Wirtschaftsing. Bastian Sauer
Prof. Dr.-Ing. Joachim Müller-Kirchenbauer
Publikationsdatum
01.06.2014
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in
Zeitschrift für Energiewirtschaft / Ausgabe 2/2014
Print ISSN: 0343-5377
Elektronische ISSN: 1866-2765
DOI
https://doi.org/10.1007/s12398-014-0127-y

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