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10.08.2016 | Rechnungswesen | Schwerpunkt | Online-Artikel

Richtsatzsammlung 2015 wurde bekannt gegeben

verfasst von: Sylvia Meier

2 Min. Lesedauer

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Bei Betriebsprüfungen werden Umsätze und Gewinne verprobt. Gerade, wenn Betriebsprüfer Schätzungen vornehmen müssen, liefert die Richtsatzsammlung wichtige Anhaltspunkte.

Manch ein Unternehmen startet seine Geschäftstätigkeit erfolgreich, ignoriert aber lästige Pflichten wie die Buchführung. Doch irgendwann kündigt sich das Finanzamt an und will Zahlen sehen. Was, wenn der Unternehmer dann keine ordnungsgemäße Buchführung vorweisen kann? Spätestens nach einer Schätzung, die mit einer hohen Steuernachzahlung endet, werden wohl die meisten "Buchführungsscheuen" schnell umdenken.

Das Bundesfinanzministerium hat die Richtsatzsammlung 2015 bekannt gegeben. Sie dient dem Finanzbeamten als Hilfsmittel. Gerade in den Fällen, wenn keine ordnungsgemäße Buchführung vorliegt, benötigt der Betriebsprüfer Anhaltspunkte, um gegebenenfalls eine Schätzung vorzunehmen.

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Richtsätze werden auch im "Kompakt-Lexikon Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung" wie folgt definiert (Seite 349): "Verhältniszahlen zur Ermittlung des Gewinns nicht buchführungspflichtiger Gewerbetreibender und Land- und Forstwirte sowie derjenigen Steuerpflichtigen, die zwar gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen, die dieser Verpflichtung jedoch nicht nachkommen."

Aufteilung der Richtsätze 

Die Richtsätze sind also sowohl in Bilanzierungsfällen anwendbar, als auch in den Fällen, wenn der Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt wird. Sie werden aufgeteilt in:

  • Rohgewinn (= Differenz zwischen Umsatzerlösen und Wareneinsatz)
  • Reingewinn (= Jahresüberschuss nach Steuern)
  • Halbreingewinn (= Rohgewinn abzgl. allgemeiner Aufwand)

Wie diese Werte ermittelt werden, erläutern die Springer-Autoren Karin Nickenig und Carsten Wesselmann in ihrem Buchkapitel "Grundzusammenhänge im Rechnungswesen". So erläutern sie beispielsweise, dass der Rohgewinn mit dem Rohgewinnsatz ermittelt wird: "Der Rohgewinnsatz wird im kaufmännischen Bereich auch als Handelsspanne bezeichnet. Er gibt das prozentuale Verhältnis zwischen Umsatz und Rohgewinn (also Gewinn aus dem Kerngeschäft) wieder." Mehrere Berechnungsbeispiele zeigen, wie die Wertermittlung erfolgt.

Richtsätze für einzelne Gewerbeklassen

Die Finanzverwaltung versucht mithilfe der Richtsätze die Verhältnisse eines Normalbetriebs darzustellen. Und zwar nach Branchenzugehörigkeit. Wichtig ist jedoch: Liegt eine ordnungsgemäße Buchführung vor und weichen die Werte von den Richtsätzen ab, ist das keine Einladung für das Finanzamt, Hinzuschätzungen vorzunehmen. Das hat die ständige Rechtsprechung klargestellt.

Pauschbeträge für Sachentnahmen

Die Richtsatzsammlung 2015 enthält außerdem auch die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für 2015 und 2016. Hintergrund ist: Natürlich wird beispielsweise in einer Bäckerei oder in einer Metzgerei auch einmal etwas vom Metzger oder Bäcker selbst verzehrt. Damit nicht jede gegessene Brezel oder jedes verzehrte Wurstbrötchen zum Buchungsproblem wird, können diese Warenentnahmen zur Vereinfachung pauschal verbucht werden. Diese Pauschbeträge werden in der Richtsatzsammlung aufgeführt und erläutert.

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