Der Vermieter hat beim Einbau neuer, dicht schließender Fenster die notwendigen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeit zu treffen.
Zu einem Urteilsspruch mit Tragweite ist das Landgericht Gießen in einem Urteil vom 2. April diesen Jahres (1 S 199/13) gekommen. In dem Urteilsspruch gaben die Juristen einem Mieter recht, der wegen Schimmelbildung in seiner Wohnung die Miete um 15 Prozent gemindert hatte.
Schimmel wegen dichtschließender Fenster
In dem konkreten Fall war der Schimmel auf den Einbau modernster, dichtschließender Fenster zurückzuführen, die kaum noch eine natürliche Luftzirkulation zuließen. Dem könne nur durch richtiges Lüftungsverhalten entgegengewirkt werden, erklärt Udo Schumacher-Ritz, Vorsitzender des Vereins zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V. (VQC) aus Göttingen. Er rät: Am besten mehrfach am Tag für drei bis fünf Minuten Stoßlüften, bei besonders energieeffizienten Häusern kann das auch gerne noch öfter am Tag geschehen. Ein Kippen der Fenster sei hingegen gänzlich ungeeignet und nur Energieverschwendung.
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Im Kapitel „Qualitätssicherung“ des Fachbuchs „Mit Sicherheit gesund bauen“ heißt es zu der Thematik: „Im Mittelpunkt energetischer Sanierungsmaßnahmen steht in der Regel eine luftdichte und hoch wärmegedämmte Gebäudehülle.“ Die Kehrseite einer derartigen „Abdichtung“ sei eine Anreicherung von möglichen chemischen und biologischen Schadfaktoren in der Raumluft, schreibt Franz Kuebart.
Es braucht ein Lüftungskonzept
Werden Gebäude derart abgedichtet, sind als Folge mehrere Maßnahmen zu beachten. Im Kapitel „Ökologische Qualität" des Buchs „Wohngebäudeerneuerung“ wird folgende Empfehlung gegeben: „Um einen Mindestluftwechsel zu gewährleisten, muss nach DIN 1946 Teil 6 auch bei einer Modernisierung ein Lüftungskonzept erstellt werden, wenn bei Einfamilien- oder Mehrfamilienhäusern mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht oder bei Einfamilienhäusern mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird.“
Das Lüftungskonzept werde dabei für das gesamte Gebäude erstellt und lege fest, welche lüftungstechnischen Maßnahmen notwendig sind und welches Lüftungssystem gewählt wird. „Dabei müssen bauphysikalische, lüftungs- und gebäudetechnische sowie hygienische Gesichtspunkte beachtet werden“, schreiben die Autoren.
Fachleute sind gefragt
Dieses Lüftungskonzept müsse zudem von einem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, Ausführung oder Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist. Für die Lüftung nennen die Autoren zwei Möglichkeiten: freie Lüftung oder ventilatorgestützte Lüftung.
Der VQC-Sachverständige merkt zudem an, dass Möbelstücke bei gut gedämmten Häusern an der Außenwand mit einem Abstand von mindestens fünf Zentimetern aufzustellen seien.
Mieter müssen aufgeklärt werden
So wird klar, dass richtiges Lüften nach einer Dämmung eine komplizierte Sache ist. Auch das Landgericht Gießen geht davon aus, dass von einem durchschnittlichen Mieter dieses Fachwissen nicht erwartet werden könne. Wenn ein spezielles Lüftungsverhalten erforderlich sei, müsse der Mieter entsprechend informiert werden. Wenn dies nicht geschehe, könne er die Miete entsprechend kürzen.
Im oben schon zitierten Buch „Wohngebäudeerneuerung“ wird erklärt, warum Schimmelpilze so gefährlich sind: „Schimmelpilze sind ein natürlicher Teil der Umwelt und kommen deshalb auch in Innenräumen vor. Sie benötigen zum Wachstum Feuchtigkeit, Nährstoffe und eine von der Spezies abhängige Temperatur, die meist bei ungefähr 25°C liegt.“ Ist die Schimmelpilzkonzentration zu hoch, könnten die über die Luft eingeatmeten Sporen oder Stoffwechselprodukte der Schimmelpilze allergen, reizend oder infektiös wirken.
Auch das Bundesumweltamt hat sich mit Schimmelpilze befasst. Es hat einen „Schimmelpilzsanierungs-Leitfaden“ herausgegeben.