Skip to main content

05.10.2015 | Umwelt | Interview | Online-Artikel

Umwelteinsatz an den Seegrenzen von Nord- und Ostsee

verfasst von: Günter Knackfuß

6 Min. Lesedauer

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
print
DRUCKEN
insite
SUCHEN
loading …

Die maritime Bundespolizei überwacht den Seeverkehr und ermittelt auch bei Verstößen gegen Einreise- und Umweltschutzbestimmungen. Wir sprachen mit Joachim Franklin, Präsident der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt.

Springer für Professionals: Die Bundespolizei See ist für die Einhaltung der Überwachungsstandards gemäß dem Schengener Grenzkodex zuständig. Welche Kapazitäten stehen ihnen dafür zur Verfügung?

Joachim Franklin: Für den Seestreifendienst stehen den Bundespolizeiinspektionen Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven drei 66-m-Einsatzschiffe und drei weitere Einsatzschiffe (50m und 65m) mit ständiger Präsenz in See zur Verfügung. Die Schiffe verfügen alle über ein schnelles 7,5 m Kontrollboot, mit welchem die Beamten zu Kontrollen oder Ermittlungen auf andere Fahrzeuge übersetzen. Die Ausstattung der Schiffe ermöglicht - neben der Wahrnehmung der originären und übertragenen Aufgaben - auch die Rettung und Behandlung von Personen bzw. der Hilfeleistung in Seenot geratener Fahrzeuge (z.B. bei Bränden oder Wassereinbrüchen). Der küstennahe Bereich wird durch fünf 21-m-Kontroll- und Streifenboote überwacht. Zusätzlich werden zur Überwachung des Seegebietes seeflugtaugliche Hubschrauber der Bundespolizei eingesetzt.

Ihre Beamten sind auch als Umwelt- und Schifffahrtspolizei im Einsatz. Welche Aufgaben sind dabei zu leisten?

Weitere Artikel zum Thema

Meine Mitarbeiter überwachen und kontrollieren den Seeverkehr u. a. auch bzgl. der Einhaltung der schifffahrtpolizeilichen Bestimmungen außerhalb des Küstenmeeres und ermitteln bei entsprechenden Verstößen. Die Recherche, das Auswerten von Strömungsbildern bei z.B. Ölfahnen auf der Wasseroberfläche, das Erstellen von Bewegungsbildern und polizeiliche Ermittlungen bei Seeunfällen seewärts der Begrenzung des Küstenmeeres für die zuständige Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung gehören ebenso zu ihren Aufgaben.

Zur Bekämpfung der Umweltkriminalität überwacht die Bundespolizei den Schiffsverkehr in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und auch die zunehmenden Offshore-Windparks, um das Einleiten von Schadstoffen ins Meer zu verhindern oder widerrechtliche Handlungen polizeilich zu verfolgen.

Für komplizierte Ermittlungen auf See besteht die "Maritime Ermittlungs- und Fahndungseinheit". Können sie Einsatzbeispiele näher beschreiben?

Im Juni 2014 gab es mehrere Vorfälle auf einer Offshore Plattform, in deren Folge mehrere Tonnen Groutmaterial (flüssige Betonmasse) in die Nordsee eingeleitet wurden. Gegen die verantwortlichen Mitarbeiter der Bauleitung wurde durch die Bundespolizei See ein Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gem. §§ 324 (Gewässerverunreinigung), 326 Abs.1 (unerlaubter Umgang mit Abfällen) StGB eingeleitet. Zur Beweissicherung erfolgte der Einsatz eines vierköpfigen Ermittlungsteams der Maritimen Ermittlungs- und Fahndungsgruppe (MEFG) mit einer navalisierten Super Puma der Fliegerstaffel Fuhlendorf auf der Offshore Plattform in der Nordsee.  An Bord konnte dann das tatsächliche  Fließverhalten des Materials nachverfolgt und die technischen Gegebenheiten auf der Plattform vor Ort dokumentiert sowie Proben sichergestellt werden. Zur Prüfung des eingetretenen Schadens an der maritimen Umwelt im Bereich der Plattform erfolgte eine Begutachtung des Meeresbodens und Beweissicherung unter Wasser durch die Tauchergruppe der Maritimen Ermittlungs- und Fahndungsgruppe der Bundespolizei See. Im Rahmen der Ermittlungen wurden Groutmaterialproben auf der Plattform und  Groutmaterial und Sediment vom Meeresboden gesichert. Derzeit wird ein Gutachten auf Umweltverträglichkeit des Groutmaterials unter  Berücksichtigung der eingeleiteten Menge durch einen Gutachter erstellt.

Auf frischer Tat gestellt wurde ein unter portugiesischer Flagge fahrender Tanker bei Gewässerverunreinigungen am 17.04.2014. Der Ermittlungsbeamte der MEFG beobachtete dies aus einem Bundespolizeihubschrauber im Rahmen des Ostseeüberwachungsfluges in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone 10 km nördlich von Fehmarn. Am Heck des Schiffes beginnend, entdeckten die Beamten eine Spur mit einer roten Substanz von 50-100 Meter Breite und 3,5 Seemeilen Länge in der Ostsee. Zu Beweissicherungszwecken erfolgte sofort vom Hubschrauber aus die Video-Dokumentation der Einleitung dieser Substanz ins Wasser sowie eine Schmutzwasser- und Klarwasserprobe. Die Besatzung des Einsatzschiffes BP 23 "BAD DÜBEN" führte an Bord des Tankers die Vernehmung der Besatzungsmitglieder durch und entnahm an Bord Vergleichsproben. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ordnete die Erhebung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 21.300,- US-Dollar (ca. 15.418,02 €) an. Es wurde ein Strafverfahren wegen Gewässerverunreinigung gem. § 324 StGB eingeleitet.

 

Nord- und Ostsee werden zunehmend durch Paraffin verschmutzt. Wie will die Bundespolizei dagegen vorgehen?

Derzeit ist es noch erlaubt, Paraffin-Tanks auf hoher See zu spülen, wenn die entsprechenden MARPOL-Vorschriften (Regel 13 der Anlage II MARPOL 73/78) eingehalten werden. Bei der Feststellung der Einleitung von Paraffin-Ladungsresten in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) wird durch die Bundespolizei (im Küstenmeer durch die jeweilige Wasserschutzpolizei) ein Ermittlungsverfahren initiiert, um festzustellen, ob diese Vorschriften eingehalten wurden. Bei festgestelltem Verstoß gegen § 3a MARPOL-OWI-VO wird ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Bei Verdacht von Umweltstraftaten gem. § 324, § 326 StGB wird ein Strafverfahren eröffnet. Um Umweltsündern in der Nord- und Ostsee auf die Spur zu kommen und das Risiko zu erhöhen, bei Umweltverschmutzungen entdeckt zu werden, werden täglich Seestreifen mit Einsatzschiffen und Kontrollbooten sowie Hubschrauberüberwachungsflüge durch die Bundespolizei über der Nord- und Ostsee durchgeführt.

Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums überfliegt ein Flugzeug DO 228 täglich Nord- und Ostsee, um nach Umweltsündern und Verunreinigungen zu suchen. Die Meldungen werden dann sofort an die Bundespolizei übermittelt. Des Weiteren werden die europäischen Gewässer durch ein satellitengestütztes Überwachungssystem für Meeresverschmutzung überwacht (CleanSeaNet). Der Service erfolgt durch die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) und liefert Warnmeldungen an die Mitgliedstaaten mit Satellitenbildern und Positionen von Gewässerverunreinigungen.

Auch auf dem Gebiet der Fischereiüberwachung außerhalb des Küstenmeeres hat ihr maritimes Team Einsatzbefugnisse. Welche Anforderungen bestehen dabei?

Auf dem Gebiet der Fischereiüberwachung außerhalb des Küstenmeeres unterstützt die Bundespolizei auf der Grundlage einer Vereinbarung des Bundesinnenministeriums mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft die fischereilichen Überwachungskräfte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Im Regelfall werden Sichtkontrollen von Fischereifahrzeugen in den deutschen Fischereizonen durchgeführt; diese Positionsmeldungen werden dann an die BLE zur Auswertung übermittelt. Kontrollen an Bord von Fischeifahrzeugen, z.B. Fangmenge oder Maschenweite der Netze, werden durch Bundespolizisten nicht vorgenommen.

In der AWZ kümmert sich das Bundesamt für Naturschutz, BfN, um den Meeresnaturschutz. Welche Schnittstellen sehen sie für eine Kooperation?

Wie bereits dargestellt, obliegen der Bundespolizei in der deutschen AWZ auch die Bekämpfung von Umweltstraftaten sowie die polizeilichen Ermittlungen bei entsprechenden Straftaten. Weiterhin überwacht die Bundespolizei diese Seegebiete in Nord- und Ostsee nach den Vorgaben des § 134 Bundesberggesetz auch hinsichtlich einer unbefugten Aufsuchung oder Gewinnung von Bodenschätzen sowie der Durchführung von Forschungshandlungen. Zur sachgerechten Wahrnehmung der anspruchsvollen Aufgaben im maritimen Spektrum sind die Einsatzmittel der Bundespolizei in den Seegebieten von Nord- und Ostsee rund um die Uhr präsent und überwachen die Schifffahrt und auch feste Bauwerke. Im Zuge dieser Überwachungsmaßnahmen könnten auch Feststellungen aus dem Aufgabenbereich des Meeresnaturschutzes an die zuständigen Stellen im BfN weitergeleitet werden, damit von dort aus die erforderlichen Maßnahmen veranlasst werden können. Darüber hinaus könnten notwendige Vollzugsmaßnahmen auf See im Nachgang durch die Bundespolizei im Wege der Amtshilfe unterstützt werden.

Vielen Dank für das Interview.

Das Interview führte Günter Knackfuß, freier Autor, für Springer für Professionals.

print
DRUCKEN

Weiterführende Themen

Die Hintergründe zu diesem Inhalt

2006 | OriginalPaper | Buchkapitel

Küstenwache

Quelle:
Wörterbuch zur Inneren Sicherheit

2013 | OriginalPaper | Buchkapitel Zur Zeit gratis

Hochleistungsbetone für Offshore-Windenergie-Anlagen

Quelle:
Baustoff und Konstruktion