Skip to main content

19.08.2015 | Steuerrecht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Wann wird meine Steuererklärung bearbeitet?

verfasst von: Sylvia Meier

1:30 Min. Lesedauer

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
print
DRUCKEN
insite
SUCHEN
loading …

Ob Unternehmer oder Privatperson: Nach der Abgabe der Steuererklärung beginnt das Warten auf den Steuerbescheid.

Die Steuererklärung wird erstellt und an das Finanzamt geschickt. Und es beginnt das Warten auf den Steuerbescheid. Gerade, wenn eine Steuererstattung zu erwarten ist, kann die Bearbeitung der Steuererklärung nicht schnell genug gehen, wenn es nach dem Steuerbürger geht. Nun ist die Zeit der Sommerferien - und manch einer hofft auf seine Steuererstattung um sein Urlaubsbudget zu erhöhen.

Doch wann wird die Steuererklärung bearbeitet? Das Problem ist: Die meisten Finanzämter können erst im März eines Jahres mit der Bearbeitung von Steuererklärungen für das vergangene Kalenderjahr beginnen. Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erläutert auch die Gründe dafür: " Bis zum 28. Februar haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen."

Finanzämter müssen Steuererklärungsmassen abarbeiten

Mit anderen Worten: Alle Steuererklärungen, die bereits Anfang des Jahres eingegangen sind, müssen warten und im März abgearbeitet werden. Die Finanzämter werden oft gerade bis zum Mitte des Jahres mit Steuererklärungen förmlich überschwemmt. Entsprechend stapeln sich dann die Akten. DIe Bearbeitungszeiten können sich dann sehr unterschiedlich gestalten. Von wenigen Wochen bis zu 6 Monaten. Ergeben sich Unstimmigkeiten oder Rückfragen, kann die Bearbeitungszeit noch mehr verzögert werden.

Gute Vorbereitung verkürzt Bearbeitungszeit

Übrigens: Wer seine Steuererklärung per ELSTER (elektronische Steuererklärung) abgibt, kann davon ausgehen, dass dies die Bearbeitungszeit voraussichtlich verkürzen wird. Schließlich kann das Finanzamt dann alle Daten direkt übernehmen. Unternehmen müssen sich sowieso mit elektronischen Steuererklärungen auseinander setzen. Sei es beispielsweise für Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Voranmeldungen, die Einnahmen-Überschussrechnung oder die E-Bilanz. In seinem Buchkapitel "Anmeldung Elster und erster Login" erläutert Springer-Autor Benjamin Feindt die wichtigsten Schritte auf dem Online-Portal und erklärt, wie man ein entsprechendes Zertifikat beantragen kann.

print
DRUCKEN

Die Hintergründe zu diesem Inhalt