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29.07.2014 | Wirtschaftsrecht | Interview | Online-Artikel

Warum die gGmbH immer beliebter wird

verfasst von: Sylvia Meier

2:30 Min. Lesedauer

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Im Interview erläutert Springer-Autor Dr. Ralf Kohlhepp, warum immer öfters eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) gegründet wird und welche Vorteile diese bietet.

Springer für Professionals: Denkt man an gemeinnützige Organisationen, kommen den meisten wohl Stiftungen und Vereine in den Sinn. Immer beliebter wird auch die gGmbH. Woran liegt das? Was zeichnet die gGmbH aus?

Dr. Ralf Kohlhepp: Die gGmbH gewinnt aus einer Vielzahl von Gründen immer stärker an Bedeutung. Zum einen ist die Rechtsprechung mancher Gerichte zur Zulassung von Vereinen mit bestimmten „wirtschaftsnahen“ Betätigungen teilweise sehr restriktiv geworden. Das betrifft insbesondere Kita-Vereine und ähnliche Einrichtungen. Hier kommt aufgrund des meist begrenzten Finanzierungsvolumens die gGmbH als Alternative in Betracht. Andere Aspekte sind der generelle Trend zu gemeinnützigen Organisationen, die stärkere Professionalisierung des Non-Profit-Sektors und die Nutzung von organisatorischen Vorzügen der gGmbH.

Welche Vorteile bietet die Gründung einer gGmbH?

Die gGmbH verbindet die gemeinnützigkeitsrechtlichen Rahmenbedingungen mit den gesellschaftsrechtlich erprobten Instrumentarien der GmbH. Die GmbH kann besser und stringenter geführt werden, da eine pluralistische Willensbildung im Gegensatz zum Verein mit seinen oft großen Mitgliederversammlungen bei einer begrenzten Anzahl von Gesellschaftern nicht notwendig wird. Die Organisationsverfassung der GmbH ist bereits gesetzlich klar gefasst und die Rechnungslegung unterliegt den bekannten Standards des HGB.

Was überwiegt denn nun? Die Gemeinnützigkeit oder das GmbH-Recht?

Beide Rechtskreise gehen bei der gGmbH sozusagen eine fruchtbringende Verbindung ein. Das Gemeinnützigkeitsrecht gibt den Rahmen, in dem die Mittel der GmbH zu verwenden sind, welche Leistungen Gesellschafter erhalten dürfen und wie Leistungsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen oder Stiftungen auszugestalten sind. Weiterhin regelt das Gemeinnützigkeitsrecht die steuerlichen Rechtsfolgen und die Sanktionen bei einem Verstoß gegen diese Vorgaben. Diese Vorgaben können wiederum im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Organisationsverfassung zum Gegenstand der Geschäftsführung gemacht werden. Das Gesellschaftsrecht betrifft hingegen grundlegend die Rechte der Gesellschafter (begrenzt durch das Gemeinnützigkeitsrecht), die Verfassung der gGmbH, die Publizität der Abschlüsse und den Auftritt im Rechtsverkehr.

Wer entscheidet sich Ihrer Erfahrung nach für die gGmbH? Gibt es bestimmte Branchen/Unternehmen/Personengruppen, die bevorzugt eine gGmbH gründen?

Neben den bereits erwähnten Betreuungseinrichtungen finden sich gGmbHs vor allem in den Bereichen, die ohnehin schon Zweckbetriebe oder wirtschaftliche Geschäftsbetriebe in nennenswertem Umfang unterhalten. Das sind vor allem Krankenhäuser, Pflegeheime, Infrastrukturbetriebe und Bildungsträger (Integrationsprojekte). Allerdings werden auch klassische gemeinnützige Themengebiete von gGmbHs abgedeckt. Das Spektrum ist sehr breit und durch die Rechtsform der GmbH nicht begrenzt.

Gibt es aus Ihrer Sicht Risiken, die bei der Gründung einer gGmbH oftmals unterschätzt werden?

Unterschätzt wird oftmals die Sorgfalt, die auf die rechtssichere und praktikable Satzungsgestaltung verwandt werden muss, denn die Organisationsverfassung der gGmbH ist für die weitere Tätigkeit von großer Bedeutung. Schwächen oder Ungenauigkeiten machen sich hier spätestens in der tatsächlichen Geschäftstätigkeit bemerkbar, mit allen negativen (steuerlichen) Folgen. Daneben stellen sich die klassischen gemeinnützigkeitsrechtlichen Themen (Spenden-/Organhaftung oder Abgrenzung zu wirtschaftlichen Betätigungen) auch für die gGmbH.

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2014 | Buch

Die gemeinnützige GmbH

Errichtung, Geschäftstätigkeit und Besteuerung einer gGmbH

2014 | OriginalPaper | Buchkapitel

Gesellschaftsrecht der gGmbH

Quelle:
Die gemeinnützige GmbH

2014 | OriginalPaper | Buchkapitel

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Die gemeinnützige GmbH