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15.04.2015 | Bilanz | Schwerpunkt | Online-Artikel

Was die E-Bilanz kostet

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Welche Kosten bringt die E-Bilanz für betroffene Unternehmen mit sich? Ein Kommentar von Springer-Autor Benjamin Feindt.

Der Gesetzgeber geht von folgenden Kosten für die E-Bilanz aus (vgl. Gesetzesbegründung des Steuerbürokratieabbaugesetzes, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/10188):

  • Einmalige Umstellungskosten für die Gesamtheit der betroffenen Unternehmen: 500.000 Euro
  • Jährliche Erleichterungen für die Gesamtheit der betroffenen Unternehmen: 15.395.400 Euro
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In der Praxis müssen diese Erwartungen allerdings in Frage gestellt werden. Die Umstellungskosten sind mit 0,37 EUR pro Unternehmen prognostiziert. Kurz nachgerechnet: Bewertet man die Unternehmerstunde zum Mindestlohn mit 8,50 EUR, darf er sich mit der E-Bilanz 2,61 Minuten beschäftigen. Kosten für eine Softwarelösung dürfen dann nicht anfallen. Einige Softwarehäuser liefern die E-Bilanz-Funktionalität kostenlos, andere nehmen dafür Zusatzgebühren, wieder andere haben schlicht gar keine E-Bilanz-Funktion, sodass die verwendenden Unternehmen auf kostenpflichtige Zusatzprogramme zugreifen müssen.

Umstellungskosten

Wer keinen Standardkontenrahmen nutzt, musste selbst dafür sorgen, dass seine Konten den richtigen E-Bilanz-Positionen zugeordnet werden. Wer einen Steuerberater mit der Bilanzerstellung beauftragt, musste im Erstjahr mit einer höheren Rahmengebühr rechnen (vgl. Schwamberger, KP, 14.12.2012). Zusätzlich muss in den ersten Jahren mit erhöhten Rückfragen des Finanzamts gerechnet werden (vgl. OFD Nordrhein-Westfalen S 2133b – 2014/0009 – St 145). Die tatsächlichen Kosten ließen sich nur durch eine repräsentative Studie belegen, die nicht vorliegt. Eine Untersuchung der Universität Trier und Steria Mummert aus 2014 bei Versicherungsunternehmen zeigt, dass über 14% der Teilnehmer Umstellungskosten von über 100.000 EUR erwarten. Dass auch bei Klein- und Kleinstbetrieben ein Vielfaches der angesetzten Kosten von 0,37 EUR entstanden ist und entsteht, liegt nahe.

Aus der Erfahrung meiner Praxis ließ und lässt sich eine Umstellung auf E-Bilanz, rechnet man Zeit- und Softwareaufwendungen in den Unternehmen und bei Beratern realistisch, nicht unter 300 EUR bewerkstelligen. Der Durchschnitt aller Unternehmen dürfte deutlich darüber liegen. Der Gesetzgeber hätte sich dann beim Umstellungsaufwand grob um Faktor 1.000 verschätzt.

Der Gesetzgeber hatte sich für die Folgejahre eine Entlastung bei Unternehmen durch die E-Bilanz in Höhe von über 11 EUR erhofft (hier sind die erwarteten Ersparnisse schon um die prognostizierten Mehraufwendungen reduziert). Tatsächlich muss bezweifelt werden, ob dieser Entlastungseffekt eintritt. Denn in den meisten Fällen werden Geschäftsführer die Bilanz mit ihrer Unterschrift auf einer Papierversion erstellen. Wer einen Steuerberater beauftragt, der wird gebeten, eine ausgedruckte Bilanz zu unterschreiben. Müssen mehrere Geschäftsführer unterschreiben, wird sich jeder von ihnen über eine Papierversion mit den Unterschriften der anderen freuen. Wer einer Gesellschafterversammlung die erstellte Bilanz zur Genehmigung vorlegt, wird in den meisten Fällen nach wie vor nicht um das Ausdrucken eines oder mehrerer Exemplare herumkommen. Daher: Papierbilanzen sind der Normalfall. Dass das eine weniger auszudruckende Exemplar für die Finanzverwaltung im Durchschnitt daher samt Wegfall der Kosten für Briefumschlag und Porto diese Ersparnisse bringt, ist unwahrscheinlich. Vielmehr fällt häufig Mehraufwand an.

Keine Kostensenkung durch E-Bilanz

Die übermittelten E-Bilanzen sollten in der Regel zusätzlich zu den anderen Auswertungen 10 Jahre gespeichert werden – inklusive der früher nicht aufzubewahrenden NIL-Werte. Nicht wenige E-Bilanzen werden ausgedruckt – einer der systemimmanenten Nachteile der digitalen Verarbeitung ist, dass man die Daten nicht ohne Hilfsmittel lesen kann. Da jährlich neue Taxonomien entwickelt werden, muss auch ein jährlicher Mindestzeitaufwand auf Unternehmerseite berücksichtigt werden. Die vielen Fehler – 17 Seiten umfasst die Known-Errors-Sammlung der Finanzverwaltung auf www.elster.de im Oktober 2014 – werden nicht zur Kostensenkung beitragen. Festzuhalten bleibt auch, dass ohne E-Bilanz-fähige Software eine Erfüllung der steuerlichen Pflichten schlicht nicht mehr möglich ist. 88% der Unternehmen rechneten 2012 laut einer KPMG-Studie denn auch mit nachhaltig steigenden Kosten durch die E-Bilanz. Eine Umfrage der IHK Bayern aus dem gleichen Jahr kommt zu einem ähnlichen Ergebnis.

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