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31.07.2015 | Finanzen | Schwerpunkt | Online-Artikel

Wie der Mindestlohn Unternehmen herausfordert

verfasst von: Andrea Amerland

2:30 Min. Lesedauer

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Des Unternehmers liebstes Kind ist er nicht: der Mindestlohn. Während die meisten Deutschen die Einführung befürworten, sehen Arbeitgeber mehr Nachteile als Vorteile. Eine Halbjahresbilanz.

Vom Zoll, der seit Einführung des Mindestlohngesetzes Anfang des Jahres zuständig ist, wurden in der ersten Jahreshälfte rund 25.000 Unternehmen kontrolliert. In 146 Fällen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bislang sogar Ermittlungen aufgenommen. Schwerpunkte der Prüfungen lagen im Baugewerbe und in der Gastronomie. Das geht aus Daten des Bundesfinanzministeriums hervor, über die der "Tagesspiegel" berichtet.

Deutsche befürworten das Mindestlohngesetz

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Unterdessen begrüßen acht von zehn Deutschen, dass niemand weniger als 8,50 die Stunde verdient, hat das Institut myMarktforschung.de in einer repräsentativen Umfrage ermittelt. Mehr als die Hälfte der Befragten wünscht sich sogar, dass der Mindestlohn mehr als 8,50 Euro betragen sollte. Dennoch glaubt jeder Fünfte, dass das Gesetz für Unternehmen auch Nachteile mit sich bringt. 39 Prozent aller Befragten sind bei diesem Thema eher unentschlossen beziehungsweise indifferent.

Mindestlohn in Hotellerie und Gastronomie

Doch wie können solche Nachteile aussehen? Franziska Drescher und Christian Buers sind dieser Fragestellung für zwei Branchen in einer empirischen Analyse nachgegangen. Die Ergebnisse sind unter dem Titel "Betriebswirtschaftliche Folgen und Bewertung des Mindestlohns in Hotellerie und Gastronomie" im Wirtschaftsdienst | Ausgabe 05/2015 erschienen. "Von 2014 auf 2015 steigen die Personalkosten in der Hotellerie durchschnittlich um neun Prozent und in der Gastronomie um 13 Prozent. Circa zwei Drittel der Personalkostensteigerung in der Hotellerie und mehr als drei Viertel in der Gastronomie sind dem Mindestlohn zuzurechnen", fassen die Autoren ihre Untersuchungsergebnisse zusammen. Das sind in der Hotellerie Mehrkosten von durchschnittlich zwei Prozent und in der Gastronomie von durchschnittlich drei Prozent des für 2015 erwarteten Umsatzes. (Seite 362 f.)

Mindestlohn bewirkt Rückgang bei Minijobs

Zudem zeigen sich erste Anzeichen für Jobverluste, erläutert Dominik Groll auf Basis der Arbeitsmarktzahlen von Januar bis April 2015 im Wirtschaftsdienst | Ausgabe 06/2015. Insbesondere bei der Zahl der Minijobber ist ein kräftiger Rückgang zu verzeichnen. Im März dieses Jahres belief sich die Differenz zum Vorjahresmonat demnach insgesamt auf ein Minus von 160.000 Personen. Während die Zahl der Minijobber in Ostdeutschland um sieben Prozent sank, ging die Zahl in Westdeutschland um knapp drei Prozent zurück. Das ist der größte Rückgang seit 15 Jahren.

Welche langfristigen Konsequenzen die Einführung des Mindestlohns in Deutschland haben wird, bleibt abzuwarten. Arbeitsmarktforscher Dominik Groll vermutet jedoch, dass viele Minijobber in die Schwarzarbeit abwandern oder über Werkverträge in die Freiberuflichkeit wechseln werden – freiwillig oder unfreiwillig. Und vielleicht werden aus Jobs auf 450-Euro-Basis doch auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.

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