2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
§ 10 Nichtabziehbare Aufwendungen
verfasst von : Thomas Ramer
Erschienen in: Kommentar Körperschaftsteuer KStG
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Nichtabziehbar sind auch:1.die Aufwendungen für die Erfüllung von Zwecken des Steuerpflichtigen, die durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind. § 9 Abs. 1 Nr. 2 bleibt unberührt,2.die Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern sowie die Umsatzsteuer für Umsätze, die Entnahmen oder verdeckte Gewinnausschüttungen sind, und die Vorsteuerbeträge auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 bis 4 und 7 oder Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes gilt, das gilt auch für die auf diese Steuern entfallenden Nebenleistungen,