2014 | OriginalPaper | Buchkapitel
§ 15 Mitbestimmung in Unternehmen und Betrieb
verfasst von : Wolfgang Hromadka, Frank Maschmann
Erschienen in: Arbeitsrecht Band 2
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Mitbestimmung meint die Beteiligung der Beschäftigten an Entscheidungen in Betrieb, Unternehmen und Verwaltung durch gewählte Repräsentanten. Ziel ist die Einbringung ihrer Interessen sowohl bei Maßnahmen, die sie unmittelbar betreffen, als auch bei solchen, die sie mittelbar berühren, weil sie über kurz oder lang Auswirkungen auf ihre Arbeitsbedingungen haben oder haben können. Eingeschränkt werden die Handlungsfreiheit des Unternehmers sowie seine Rechte aus dem Arbeitsvertrag, d. h. seine Freiheit bei tatsächlichen Entscheidungen, bei Vereinbarungen mit den Arbeitnehmern oder zumindest bei deren Umsetzung sowie bei der Ausübung von Leistungsbestimmungsrechten.