2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
§ 18 Ausländische Organträger
verfasst von : Lars Lawall
Erschienen in: Kommentar Körperschaftsteuer KStG
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Verpflichtet sich eine Organgesellschaft, ihren ganzen Gewinn an ein ausländisches gewerbliches Unternehmen, das im Inland eine im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung unterhält, abzuführen, so ist das Einkommen der Organgesellschaft den beschränkt steuerpflichtigen Einkünften aus der inländischen Zweigniederlassung zuzurechnen, wenn 1.der Gewinnabführungsvertrag unter der Firma der Zweigniederlassung abgeschlossen ist und2.die für die finanzielle Eingliederung erforderliche Beteiligung zum Betriebsvermögen der Zweigniederlassung gehört.