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2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

§ 18 Ausländische Organträger

verfasst von : Lars Lawall

Erschienen in: Kommentar Körperschaftsteuer KStG

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Verpflichtet sich eine Organgesellschaft, ihren ganzen Gewinn an ein ausländisches gewerbliches Unternehmen, das im Inland eine im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung unterhält, abzuführen, so ist das Einkommen der Organgesellschaft den beschränkt steuerpflichtigen Einkünften aus der inländischen Zweigniederlassung zuzurechnen, wenn 1.der Gewinnabführungsvertrag unter der Firma der Zweigniederlassung abgeschlossen ist und2.die für die finanzielle Eingliederung erforderliche Beteiligung zum Betriebsvermögen der Zweigniederlassung gehört.

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Metadaten
Titel
§ 18 Ausländische Organträger
verfasst von
Lars Lawall
Copyright-Jahr
2018
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-08034-1_18